Hier finden Sie alle Tests, Vergleichstests, News, Zubehör und Neuheiten zu 125ern. Der Begriff 125er bezeichnet bei den Motorrädern entweder die Fahrzeuggattungen Leichtkrafträder bzw. Leichtkraftroller oder eine Hubraumklasse im Motorrad-Rennsport.
Motorräder mit 125 cm³ Hubraum sind heute vor allem als Leichtkrafträder zugelassen. Dann dürfen sie maximal 11 kW (15 PS) leisten. Eine prominente Ausnahme ist die nicht mehr gebaute Aprilia RS 125 mit offen knapp 30 PS starkem Zweitakt-Motor, die als Kraftrad zugelassen werden muss. Leichtkrafträder dürfen mit dem Führerschein der Klasse A1 gefahren werden – oder mit dem „alten Dreier“: dem Autoführerschein, wenn die Prüfung vor dem 1. April 1980 abgelegt wurde. Die Beschränkung, wonach 16-Jährige nur auf 80 km/h gedrosselte Leichtkrafträder fahren dürfen, ist 2012 gefallen. Die 125er-Klasse wurde 2013 in der Straßen-Weltmeisterschaft durch die Moto3-Klasse ersetzt, in der 250 cm³ große Viertakter starten.