Motorräder mit 125 cm³ Hubraum sind heute vor allem als Leichtkrafträder zugelassen. Dann dürfen sie maximal 11 kW (15 PS) leisten. Außerdem darf das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigen.
Wer darf 125er fahren?
Leichtkrafträder dürfen mit dem Führerschein der Klasse A1 gefahren werden – oder mit dem "alten Dreier": dem Autoführerschein, wenn die Prüfung vor dem 1. April 1980 abgelegt wurde. Die Beschränkung, wonach 16-Jährige nur auf 80 km/h gedrosselte Leichtkrafträder fahren dürfen, ist 2012 gefallen.
125er fahren mit dem Autoführerschein
Seit 31.12.2019 dürfen 125er-Motorräder und -Roller auch in Deutschland ohne Prüfung und ohne Führerschein gefahren werden. Diese Möglichkeit ist eher etwas für Später- und Späteinsteiger, die beispielsweise für die tägliche Pendelei auf einen 125er-Roller oder ein -Motorrad umsteigen möchten. Denn es gelten folgende Voraussetzungen:
1. Das Bike muss in die Klasse der 125er, also der Leichtkrafträder, fallen.
2. Der Fahrer muss mindestens 25 Jahre alt sein.
3. Der Fahrer muss mindestens fünf Jahre den Führerschein der Klasse B besitzen.
In die Fahrschule müsst ihr trotzdem. Mindestens vier Doppelstunden Theorie- und mindestens fünf Doppelstunden Praxisunterricht gilt es zu absolvieren. Eine Prüfung gibt es nicht. Der Fahrlehrer entscheidet aber, wann er die Bescheinigung für den Zusatzeintrag der benötigten Schlüsselzahl (196) im Führerschein ausstellt.