Das Patent mit der Nummer US 2021/0047030 A1 vom 18. Februar 2021 beschäftigt sich eigentlich nur mit Drohne, wirklich interessant machen die Patentschrift aber die Nebenaspekte.
Doch zunächst zurück zur Drohne. Die ist rein elektrisch angetrieben, besitzt vier Rotoren und parkt im Ruhezustand auf dem Heck des Motorrads. Der Soziusplatz ist somit okkupiert. Wird die Drohne gestartet, so streckt sie sich unmittelbar nach dem Abheben. Mit der größeren Grundform erhöht sich die Flugstabilität. Kehrt die Drohne auf ihren Landeplatz am Heck zurück, so schrumpft sie vor der Landung wieder zusammen.

Kombiniert ist die Drohne in der Patentschrift mit einem Sportmotorrad mit – aufgemerkt – Elektroantrieb. In der Parkposition dient die Drohne als saugender Ventilator, der durch Abluftkanäle heiße Luft vom Akku und dem Elektromotor abtransportiert.
Drohne unterstützt Assistenzsysteme
Lassen wir die Drohne wieder abheben. In der Luft kann sie mit dem Basisfahrzeug vernetzt quasi als Späher fungieren, der Gefahren oder neue Routenoptionen liefert und die Fahrzeug-eigenen Elektroniksysteme entsprechend vorkonfiguriert. Vernetzt mit der Cloud oder anderen Fahrzeugen kann die Drohne auch Informationen und Warnungen an andere Verkehrsteilnehmer weitergeben oder von diesen empfangen.
Spinnen wir diese Idee ein paar Stufen weiter, dann wird daraus schnell eine Schnappsidee. Sollte jedes Fahrzeug eine Drohne im Luftraum über sich mitführen, so käme es in der Luft bald zum gleichen Verkehrschaos wie auf der Straße darunter. Daher wie bei vielen Patenten die Anmerkung: nicht alles was patentiert wird, wird auch gebaut. Zudem liegt der Fokus dieser Patentanmeldung ja auf der in der Größe variablen Drohne.