HU-Vorbereitung / TÜV
Tipps für die Hauptuntersuchung

Ha-Uh? Das steht für "Hauptuntersuchung". Seit dem 1. Dezember 1951. Doch auch Generationen nach Ende des TÜV-Prüfmonopols heißt es umgangssprachlich "Ich muss zum TÜV:" Bitte schön: TÜV-Tipps.

Tipps für die Hauptuntersuchung
Foto: Herder

Hauke Soltau (49) ist Chef und Meister des alteingesessenen Kawasaki-Händlers Heller & Soltau im norddeutschen St. Michaelisdonn. Damit Hauke solche Gebrauchtschätzchen wie die Z 750 S (EZ 4/2005, 7222 km, 4190 Euro) an Frau oder Mann bringen kann, „muss da TÜV drauf“. Hauke bekommt zweimal pro Woche Besuch vom TÜV. Konkret: vom TÜV Nord. Doch die begehrte Plakette (die seit 1961 aufs Kennzeichen geklebt wird) dürfen nicht nur die Technischen Überwachungsvereine (u. a. Nord, Süd, Rheinland, Thüringen und Saarland) vergeben, sondern auch andere staatlich anerkannte Prüforganisationen wie zum Beispiel Dekra, GTÜ und KÜS. Die prüfen allesamt nach Paragraf 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und kassieren dafür inklusive der für alle ab dem 1.1.1989 zugelassenen Motorräder obligatorischen Abgasuntersuchung rund 60 bis 65 Euro. Die Gebühren können durchaus etwas variieren, die Prüforganisationen sind Dienst­leister und stehen miteinander im Wettbewerb.

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Die „HU nach § 29 StVZO“ ist alle zwei Jahre fällig, bei Motorrädern – im Unterschied zum Pkw – auch schon zwei Jahre nach Erstzulassung. Spätestens seit dem 1.7.2012 wird bei Überziehung des Prüftermins nicht mehr rückdatiert, doch wer den Termin mehr als zwei Monate vertrödelt, muss mit einer um 20 Prozent erhöhten Prüfgebühr rechnen. Die HU kennt vier verschiedene Prüfergebnisse: „Ohne Mängel“, „Geringe Mängel“, „Erhebliche Mängel“ und „Verkehrsunsicher“. Wenn die geringen Mängel nicht gerade geballt auftreten, gibt’s meist trotzdem die begehrte Plakette.

Nachprüfung innerhalb von einem Monat

Der Fahrzeughalter ist aber verpflichtet, „unverzüglich“ für deren Beseitigung zu sorgen. Wer mit besagten Mängeln in eine Polizeikontrolle gerät, zahlt gegebenenfalls – da hilft auch keine frische HU-Plakette. Bei erheblichen Mängeln wird die Plakette erst gar nicht zugeteilt, und eine Nachprüfung ist innerhalb eines Monats erforderlich. Die kostet für Motorräder beim ersten Nachprüftermin rund zwölf Euro. Ein verkehrsunsicheres Fahrzeug darf gar nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen, und die bisherige Plakette muss entfernt werden.

Im Unterschied zur rostfreudigen Pkw-Fraktion sind bei Motorrädern aber meist nur geringe Mängel zu beanstanden. Und damit auch solche möglichst nicht vorkommen, lohnt sich ein kleiner Vorab-Check, der sich locker in 15 Minuten erledigen lässt. Motorradprofi Hauke Soltau zeigt uns, auf was man achten sollte, damit wir am Ende das bekommen, was doch jeder will: den HU-Prüfbericht mit den magischen Worten „ohne Mängel“. Oder anders gesagt: „frischen TÜV“.

16 Prüfpunkte

Herder
Hauke Soltau (49), Chef und Meister des alteingesessenen Kawasaki Händlers Heller & Soltau.

1. Stimmen die Daten im Fahrzeugschein (bzw. Zulassungsbescheinigung) mit dem Istzustand und der Fahrgestellnummer des Motorrads überein?

2. Ist die Beleuchtung funktionsfähig?

3. Sind Reifen der richtigen Dimension montiert? Stimmt die Profiltiefe noch?

4. Haben die Räder Risse oder Seitenschlag? Sind Speichen lose?

5. Sind die Radlager verschlissen?

6. Ist die Bremswirkung ausreichend?

7. Hat das Lenkkopflager Spiel?

8. Ist die Gabel verdreht oder verzogen?

9. Sind Gabel und Federbein(e) funktionsfähig und dicht?

10. Haben die Schwingenlager Spiel?

11. Ist der Rahmen beschädigt?

12. Sind Kette und Kettenräder verschlissen? Ist die Kette abgedeckt?

13. Sind die Schraubverbindungen fest?

14. Funktioniert die Diebstahlsicherung (Lenkradschloss)?

15. Sind Motor und Getriebe dicht?

16. Ist die Auspuffanlage vorschriftsmäßig? Stimmt der CO-Wert?

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Erscheinungsdatum 15.09.2023