Was erreicht wurde, sei "ein zerbrechlicher Zwischenerfolg", erklärte Kanzlerin Merkel nach den Beratungen mit den Regierungschefs der Länder zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie am 15. April 2020. Die Kontaktbeschränkungen werden verlängert, gelten vorerst bis zum 3. Mai. Veränderungen wird es im Schulbereich und auch für viele Geschäfte geben.
In den neuen Beschlüssen wird unter Punkt zehn geregelt, welche Geschäfte ab dem 20. April 2020 (Bayern eine Woche später) unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen. Dazu zählen alle Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche sowie unabhängig von der Verkaufsfläche. Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen. Motorradhändler werden hier nicht explizit genannt, der Industrieverband Motorrad (IVM) bestätigt aber auf Nachfrage von MOTORRAD, dass zu den Kfz-Händlern natürlich auch die Zweiradbetriebe zählen.
Wann diese Händler tatsächlich wieder ihre Läden unter welchen Auflagen für den Publikumsverkehr öffnen dürfen, regeln jeweils die einzelnen Bundesländer in ihren näher spezifizierten Richtlinien. Der IVM geht aber davon aus, dass der Zweiradhandel (mit Ausnahme von Bayern) ab kommender Woche wieder aktiv wird.
Das Problem der eingeschränkten Zulassungsmöglichkeiten von Motorrädern und Autos besteht allerdings weiter.