Motorrad-Probefahrt Worauf kommt es an?

Wer zum Start in die Saison mit einem neuen Motorrad liebäugelt, sollte auf die Probefahrt nicht verzichten. MOTORRAD verrät, was dabei zu beachten ist.

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"Eigentlich war die Sache klar", erzählt Uwe Schäfer, Geschäftsführer beim Stuttgarter Triumph-Händler SBF: „Der junge Mann hatte die Street Triple ausgiebig Probe gefahren, war zufrieden und wollte das Bike kaufen. Vorm Unterschreiben des Kaufvertrags bat er aber mich, doch schnell bei ihm zu Hause anzurufen und dem Vater zu vermitteln, dass er jetzt die Maschine noch bezahlen darf.“

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Diese Anekdote illustriert neben den bisweilen ungewöhnlichen Aufgaben eines Motorradhändlers auch die Bedeutung der Probefahrt bei der Kaufentscheidung. „Die Probefahrt gehört zum Kauf einfach dazu, hier kann der Kunde am einfachsten herausfinden, ob er sich mit dem Bike wohlfühlt“, so Schäfer. Doch wie kommt man dazu, mit seiner Auserwählten ganz unverbindlich auf Tuchfühlung gehen zu dürfen?

Ohne Termin läuft zum Saisonstart nichts

Als MOTORRAD-Leser wissen Sie natürlich, welches Modell überhaupt infrage kommt. Dann gilt es, den nächsten Händler zu finden, der das Objekt der Begierde als Vorführer bereitstellen kann. Bei kleineren Händlern stehen oft nur einige ausgewählte Bikes zur Verfügung, ausgewiesene Probefahrtzentren halten normalerweise ­zumindest ein Modell jeder Fahrzeugkategorie bereit. Die Internetseiten fast aller großen Hersteller helfen bei Händlersuche und Probefahrtbuchung. Die ist besonders wichtig, denn ohne Termin läuft besonders zum Saisonstart in der Regel nichts.

Wer haftet im Schadensfall?

Zur ersten Verabredung erscheint man natürlich pünktlich, nüchtern und mit Führerschein und Personalausweis im Gepäck. Das Feststellen der Personalien dient der Sicherheit des Verkäufers für den Fall eines Diebstahls oder Unfalls. Immerhin erhält man die Schlüssel für ein Motorrad im Wert von etlichen Tausend Euro. „In über 30 Jahren ist bis jetzt aber kaum etwas passiert“, beruhigt Schäfer. Um Rechtssicherheit auch im Sinne des Kaufinteressenten zu schaffen, geben die meisten Händler ein Vorführfahrzeug nur mit Unterzeichnung einer Probefahrtvereinbarung heraus. Hier lohnt es sich, aufs Kleingedruckte zu achten: Wie ist das Motorrad versichert, wer haftet im Schadensfall? Gibt es eine Selbstbeteiligung und wie hoch ist diese? Eine einheit­liche Regelung gibt es nicht, von Vollkasko mit geringer Selbstbeteiligung bis zur vollen Haftung für den Käufer ist hier je nach Händler alles vertreten. Im Idealfall weist ­einen der Händler aber mündlich auf die speziellen Vertragsdetails hin.

In der Probefahrtvereinbarung wird in der Regel auch festgehalten, wie lange die Testrunde geht. Normalerweise sind dies 30 bis 60 Minuten, deutlich darunter macht für ernsthaft Interessierte kaum Sinn. Wer sein Traummotorrad ausgiebiger testen will, kann versuchen, mit dem Dealer seines Vertrauens eine längere Fahrt zu vereinbaren. An dieser Stelle unser ganz spezieller Tipp: die Motorradmiete. Viele Händler bieten Vorführer zur Tages- oder Wochenendmiete an; kommt es im Anschluss zum Kauf, können die Kosten meist verrechnet werden.

Nicht alle wählen die Landstraße für eine Probefahrt

Nach einer technischen Einweisung und der Schlüsselübergabe geht es dann endlich los. Ortsunkundige fragen den Verkäufer nach einer passenden Route. Auf den ersten Metern gilt Vorsicht besonders für Fahranfänger, doch auch alte Hasen sollten sich in Ruhe auf das Bike einlassen. Was dann folgt, ist jedem selbst überlassen, letztlich gilt es, herauszufinden, ob die Zukünftige den eigenen Ansprüchen genügt.

In jedem Fall gelten natürlich die Regeln der StVO, eventuell anfallende Strafen und Bußgelder sind vom Fahrer zu zahlen und eine Weitergabe des Motorrads an Dritte ist ausgeschlossen. Dass nicht alle zum Kennenlernen auf die Landstraße setzen, weiß Uwe Schäfer: „Ein Kunde ist bloß bis ins nächste Café gefahren und hat sich eine Stunde vor die Maschine gesetzt. Dann kam er zurück und hat sie gekauft.“ Da freut sich auch der Händler: „In dem Fall musste ich noch nicht einmal den Vater anrufen.“

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