- Über 50.000 Unterschriften kamen zusammen
- Beim Petitionsausschuss des Bundestages eingereicht
- DDR-Schwalbe darf 60 km/h fahren
- Fazit
Seit 2002 gilt EU-weit für Kleinkrafträder, wozu Mokicks, Mopeds und Roller bis 50 Kubik zählen, aber auch Elektro-Zweiräder bis 4 Kilowatt Leistung, eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Die zuvor in Deutschland gültige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h wurde damit der Europäisierung geopfert. Das sorgte von Anfang an für Kritik, gerade aus Motorradfahrer-Kreisen.
Wichtigstes Argument gegen das neue Limit: 45 km/h macht Mopedfahren gefährlicher. Denn mit 45 km/h ist es nicht mehr möglich, im mindestens 50 km/h und mehr fahrenden Stadtverkehr mitzuschwimmen. 50er-Fahrer werden also nicht nur zu Verkehrshindernissen, die die Autos ungewollt ausbremsen. Sie sind zusätzlich noch der nicht unerheblichen Gefahr ausgesetzt, permanent überholt und dabei geschnitten zu werden.
Über 50.000 Unterschriften kamen zusammen
Seit Jahresbeginn 2023 lief die Online-Petition. Die erforderlichen 50.000 Stimmen wurden mit 52.155 Unterschriften noch übertroffen. Die Stimmen wurden gesammelt, um folgenden Antrag im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages einzureichen: "Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder mit bis zu 50 ccm Hubraum bzw. bei E-Scooter bis zu einer maximalen Dauernennleistung von 4 KW (6 PS), die mit dem im Führerschein der Klasse B integrierten Führerschein der Klasse AM geführt werden dürfen, von 45 km/h auf 60km/h anzuheben."
Beim Petitionsausschuss des Bundestages eingereicht
Initiator der Petition war der SIP Scootershop aus dem bayerischen Landsberg am Lech. Das Team SIP Scootershop vermeldete am 18. Juli 2023: "Wir sind aktuell auf der Suche nach einem Mandatsträger für eine öffentliche Übergabe der Unterschriften. Wir werden euch hier auf dem Laufenden halten! Im Anschluss werden wir die Unterschriften technisch an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zur Beratung einreichen."

Ralf Jodl (links) vom SIP Scootershop GmbH mit dem Bundestagsabgeordneten Volker Ullrich (CSU).
Am 29. August 2023 war es dann so weit: Die Unterschriften wurden an den Bundestagsabgeordneten Volker Ullrich von der CSU übergeben und die Petition wurde beim Petitionsausschuss des Bundestages eingereicht. Jetzt ist also die Politik gefragt.
DDR-Schwalbe darf 60 km/h fahren
Übrigens: Für eine Reihe an Kleinkrafträder aus der ehemaligen DDR, allen voran die legendäre Simson Schwalbe, sieht das seit 2002 gültige Gesetz ohnehin eine Ausnahme vor: Schwalbe und Co. dürfen, wenn sie vor März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind, wie zu Ostzeiten weiterhin in Deutschland bis zu 60 km/h schnell sein.
Fazit
In 7 von 12 Staaten der Europäischen Gemeinschaft galt für Kleinkrafträder eine Beschränkung auf 45 km/h, nur in 3 Ländern galt 50 km/h, darunter Deutschland und Österreich. Der Kompromiss wurde damals also einfach zugunsten der Mehrheit geschlossen. Mittlerweile gilt in nahezu allen EU-Staaten eine Hubraum-Beschränkung für Schnellstraßen und Autobahnen. Das heißt, nur weil Kleinkrafträder 50 oder 60 km/h schnell fahren dürften, bekämen sie keinen Freifahrtschein für Straßen, auf denen es gefährlich für sie werden könnte. Demnach sieht es an der Argumentationsfront der 45-km/h-Befürworter denkbar dünn aus. Wir drücken die Daumen für den Antrag im Petitionausschuss.