- Rennmotorräder in Frankreich
- Offroad darf lauter
- Fahrgeräuschmessung geplant
- Und in Deutschland
- Fazit
Der französische Motorradverband plant auf Rennstrecken die Lärmgrenzen zu verschärfen. Konkret stehen Senkungen des Schallpegels von bis zu sieben Dezibel (dBA) im Raum. Deutlich leiser müssen ab 2024 Motorräder auf Rundstrecken und im Motoball werden. Offroad-Maschinen haben nur wenige Dezibel weniger als neuen Grenzwert für das Standgeräusch.
Rennmotorräder in Frankreich
Bisher gilt auf Rennstrecken in Frankreich ein vom Verband vorgegebenes Limit von 102 db(A). Ab 2024 soll das auf 95 dB(A) sinken, was die Schallintensität viertelt. Die gleichen Zahlen stehen hinter den Motorrädern, die im Motoball eingesetzt werden.
Offroad darf lauter
Deutlich lauter im Standgeräusch dürfen Offroad-Motorräder sein. Sie müssen im Enduro, Motocross und Trial nur je um drei Dezibel leiser werden. Konkret werden die bisher vier Motocross-Klassen mit 109 und 112 dB(A) bei den Geräuschwerten egalisiert und dürfen ab 2024 nur noch 109 dB(A) Standgeräusch haben, was der Halbierung der Schallintensität entspricht. Das gilt ebenso für Enduro-Maschinen. Die Geräuschgrenze für Trial-Motorräder mit Zweitaktern ändert sich von 104 auf 101 dB(A), Viertakter von 106 auf 103 dB(A). Der Grund: Offroad-Maschinen werden nicht bei halber Nenndrehzahl gemessen, sondern nach der sogenannten 2-Meter-Max-Methode, also in zwei Meter Entfernung bei Vollgas für wenige Sekunden, um dem sehr "spitzen" Gaseinsatz dieser Sportgeräte gerecht zu werden. Entsprechend sind die Maschinen bei halber Nenndrehzahl deutlich leiser.
Fahrgeräuschmessung geplant
Zu den neuen Regeln für das Standgeräusch (Messung bei halber Nenndrehzahl) plant der Verband das mittelfristige Erweitern nach 2024 um Methoden, das Fahrgeräusch auf den Strecken zu messen. Damit zielen die Planer zum einen auf vorhandene Klappensysteme in Motorrädern und zum anderen auf Elektromotorräder, die technisch keine Standgeräuschmessung zulassen.
Und in Deutschland
In Deutschland sind die Lärmgrenzen auf Rennstrecken nicht übergeordnet geregelt, jede Strecke oder Veranstalter haben quasi ihre Hausregeln. Bei Renntrainings haben sich allerdings 98 dB(A) Standgeräusch etabliert und Motorräder mit Zubehöranlagen werden teils vor der Teilnahme bei der Abnahme gemessen. Übrigens: Auf der Straße gibt es kein gesetzliches Limit für das Standgeräusch, hier zählt das Fahrgeräusch.
Fazit
Interessant: In Frankreich gelten ab 2024 wohl deutlich schärfere Grenzwerte für Motorräder auf Rennstrecken, Offroad oder Trial. Bis zu sieben dB(A) leiser müssen Motorräder im Standgeräusch werden und das teilweise über Nacht, denn ein Bestandschutz dürfte da nicht gelten. Noch interessanter: So könnte es durchaus passieren, dass es auf französischen Rennstrecken leiser zugeht als in den Seealpen. Ob das dann auch für internationale Rennklassen und Autos gilt, ist nicht bekannt.