Eine neue Initiative zielt auf die Revision eines alten Gesetzes, das Rundstreckenrennen verbot. Das Gesetz wurde im Mai 2022 aufgehoben.
Eine neue Initiative zielt auf die Revision eines alten Gesetzes, das Rundstreckenrennen verbot. Das Gesetz wurde im Mai 2022 aufgehoben.
Nach dem Formel-1-Rennen am Bremgartenring 1954 war Schluss mit Rundstreckenrennen in der Schweiz. Nach dem verheerenden Unfall in LeMans 1955, bei dem 84 Menschen starben, verbot die Schweiz bis heute jede Art von Rennen auf Rundstrecken mit mehreren Fahrzeugen. Ausnahme waren und sind Kartrennen bis maximal 250 Kubik. Bergrennen und Rallys waren durch die Einzelwertungen weiter erlaubt. In den vergangenen Dekaden gab es immer mal wieder Initiativen zur Änderung des Gesetzes. Die Jüngste hatte Erfolg, damit sind Rundstreckenrennen in der Schweiz wieder erlaubt.
In der jüngsten Sitzung der Verkehrskommission des Nationalrats wurde eine Revision des Straßenverkehrsgesetzes angenommen, was bedeutet, die Kommission beantragte das Aufheben des Rennverbots. Entschieden wurde darüber im Frühjahr im Nationalrat, Ende Mai entschied der Ständerat darüber. Beide Kammern sprachen sich für das Aufheben des Verbots aus, was das Gesetz aufhob. Wohl das schlagende Argument war, dass sich in 67 Jahren die Sicherheit der Fahrzeuge und der Strecken maßgeblich geändert haben und stetig verbessert werden.
Grand Prix oder eine aufblühende Rennszene, wird es deswegen in der Schweiz nicht geben, denn es fehlen schlicht echte Rennstrecken im Land. Allerdings könnte die schweizerische Supermoto-Meisterschaft wieder in der Schweiz stattfinden, die bisher in anderen Ländern ihre Rennen fuhr.
Die jüngste Initiative zum Abschaffen des Rundstreckenverbots von 1955 hatte in der Schweit Erfolg. Nach dem Nationalrat stimmte der Städterat der Initiative zu, damit sind ab sofort wieder Rundstreckenrennen in der Schweiz erlaubt.