Nach dem Formel-1-Rennen am Bremgartenring 1954 war Schluss mit Rundstreckenrennen in der Schweiz. Nach dem verheerenden Unfall in LeMans 1955, bei dem 84 Menschen starben, verbot die Schweiz bis heute jede Art von Rennen auf Rundstrecken mit mehreren Fahrzeugen. Ausnahme waren und sind Kartrennen bis maximal 250 Kubik. Bergrennen und Rallys waren durch die Einzelwertungen weiter erlaubt. In den vergangenen Dekaden gab es immer mal wieder Initiativen zur Änderung des Gesetzes. Die Jüngste hatte Erfolg, damit sind Rundstreckenrennen in der Schweiz wieder erlaubt.
Rennsportverbot gefallen
In der jüngsten Sitzung der Verkehrskommission des Nationalrats wurde eine Revision des Straßenverkehrsgesetzes angenommen, was bedeutet, die Kommission beantragte das Aufheben des Rennverbots. Entschieden wurde darüber im Frühjahr im Nationalrat, Ende Mai entschied der Ständerat darüber. Beide Kammern sprachen sich für das Aufheben des Verbots aus, was das Gesetz aufhob. Wohl das schlagende Argument war, dass sich in 67 Jahren die Sicherheit der Fahrzeuge und der Strecken maßgeblich geändert haben und stetig verbessert werden.
Keine Strecken in der Schweiz
Grand Prix oder eine aufblühende Rennszene, wird es deswegen in der Schweiz nicht geben, denn es fehlen schlicht echte Rennstrecken im Land. Allerdings könnte die schweizerische Supermoto-Meisterschaft wieder in der Schweiz stattfinden, die bisher in anderen Ländern ihre Rennen fuhr.
Fazit
Die jüngste Initiative zum Abschaffen des Rundstreckenverbots von 1955 hatte in der Schweit Erfolg. Nach dem Nationalrat stimmte der Städterat der Initiative zu, damit sind ab sofort wieder Rundstreckenrennen in der Schweiz erlaubt.