Wer an einer Kreuzung blinkt, ohne tatsächlich abzubiegen, kann bei einem Unfall mithaften – selbst dann, wenn er grundsätzlich Vorfahrt hat. Über diese Entscheidung des Amtsgerichts Oberndorf, Baden-Württemberg, vom 21. April 2016 (AZ: 2 C 434/15) informiert aktuell die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Der Wartepflichtige haftet aber überwiegend. Nur wegen eines gesetzten Blinkers, so hieß es in dem Urteil, dürfe man nicht darauf vertrauen, dass das andere Fahrzeug wirklich abbiegt.
Schuldfrage - Blinken, ohne abzubiegen : Rechtslage bei einem Unfall?
Was passiert, wenn man an einer Kreuzung blinkt, ohne tatsächlich abzubiegen und es zu einem Unfall kommt? Wer ist in einem solchen Fall Schuld am Unfall?
