Shark gegen LS2: Rechtsstreit um Flip-Back-Helme

Shark gegen LS2
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Rechtsstreit um Flip-Back-Helme

© LS2 (linkes Bild), Shark (rechtes Bild)

Wegen einer scheinbaren Patentrechtsverletzung haben zwei Motorradhelm-Anbieter jahrelang die Gerichte beschäftigt. Jetzt ist der Fall entschieden.

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Manche nennen sie Flip-Back-Helme, andere sagen Überklapphelme, wieder andere Modularhelme – oder eben einfach nur Klapphelme. Die Rede ist vom in Deutschland noch eher exotischen Kopfschutz mit – noch so ein Ausdruck – Rotations-Kinnbügel. Wenn der Kinnschutz um rund 180 Grad nach hinten bis über den Hinterkopf weggeklappt und dort arretiert wird, verwandelt sich der Integral- in einen Jethelm.

In Spanien und Frankreich sind die Kinnbügel-Klapper schon deutlich weiter verbreitet als im deutschsprachigen Raum. Und haben dort einige Jahre lange die Justiz bis hin zum Obersten Spanischen Gerichtshof beschäftigt.

Verkaufsverbot für Valiant und Convert

Denn der französische Helmhersteller Shark hatte 2021 Klage wegen Patentverletzung gegen die Zubehörmarke LS2 erhoben. Der Vorwurf: Die in Italien designten, aber in China produzierten Modelle Convert und Valiant des Anbieters LS2 verletze das bereits 2005 von Shark registrierte europäische Patent des um 180 Grad rotierenden Kinnbügels.

Tatsächlich scheinen sich beide Systeme zumindest sehr zu ähneln, befand auch das zuständige Gericht in Spanien. Shark bekam anfänglich Recht, LS2 musste die Modelle Valiant und Convert in ganz Europa aus dem Programm nehmen, die Helm-Modelle waren mit einem Verkaufsverbot belegt.

© Tyson Jopson
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LS2 bekommt in letzter Instanz Recht

Doch damit wollte sich LS2, dessen Gründer und Chef der chinesischen Industriellen-Familie Liao entstammt, nicht abfinden. Der Rechtsstreit ging den Weg durch die Instanzen. Zwei Jahre später entschied im Mai 2025 das höchste spanische Gericht final in der Sache – und gab LS2 Recht.

Der juristische Sieg hat für den Anbieter aber nur noch ideellen Wert. Denn einerseits läuft das Shark-Patent 2025 ohnehin nach 20 Jahren aus, und andererseits hat LS2 mit dem Modell Advant längst ein eigenständig weiterentwickeltes, neues System mit ganz anderem Aufbau im Programm.

Fazit

Der Patentstreit zwischen Shark und LS2 um Klapphelme mit rotierendem Kinnbügel ist beendet. Shark klagte 2021 gegen LS2 wegen Patentverletzung, doch nach mehreren Instanzen entschied das höchste spanische Gericht 2025 zugunsten von LS2. Das Shark-Patent läuft 2025 sowieso aus, LS2 hatte bereits zuvor ein neues Modell entwickelt.

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