- Kein Streckenverbot für Elektro
- Doch Streckenverbot für Elektro
- Fazit
Wer sich mit seinem Elektromotorrad in Sachen Streckensperrungen bisher nicht angesprochen fühlte, da man weder sehr laut noch mit Abgasen unterwegs ist, irrt. Eine Nachfrage des Bundesverbands der Motorradfahrer bei der Verkehrsbehörde des Hochtaunuskreises ergab, dass die Streckensperrung im Taunus für Motorräder auch für Elektromotorräder gelten, obwohl die Behörde selbst sie rein formell zunächst erlaubte.
Kein Streckenverbot für Elektro
Im Rahmen der Ankündigung der Motorradfahrverbote auf verschiedenen Strecken erläuterte die Behörde, dass die im Sinne der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) Krafträder umfassen, deren Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h und deren Hubraum über 50 Kubik läge. Damit wären Elektromotorräder formell erlaubt, da sie technisch keinen Hubraum haben. Das ist aber ungenau, denn die StVZO definiert per "und/oder" im Kontext Geschwindigkeit und Hubraum. Der BVDM fragte nach und bekam eine neue Begründung.
Doch Streckenverbot für Elektro
Die Antwort bezog sich nicht mehr auf die StVZO, sondern auf die Definition des Verkehrsschildes 255, das die Durchfahrt untersagt. Dies bezöge sich rein auf die in den Zulassungsbescheinigungen eingetragene Fahrzeugart und nicht auf die Art des Antriebs. Damit klärt die Verkehrsbehörde Hochtaunus die formelle Ungenauigkeit auf: Für Elektromotorräder der Klasse L3e (Kraftrad, zweirädrige Fahrzeuge über 50 cm³ und/oder über 45 km/h) gelten die verhängten Streckenverbote für Krafträder wie für Verbrenner.
Fazit
Neue Streckensperrungen im Taunus wurden von der Verkehrsbehörde mit einem formellen Fehler begründet. Demnach wären Elektromotorräder auf diesen Strecken erlaubt gewesen. Auf Nachfrage des Bundesverbands der Motorradfahrer wurde die Begründung erweitert und somit das Fahrverbot auf Elektromotorräder erweitert.