Kleine, flotte Roller mit Elektroantrieb sowie E-Pedelecs erfreuen sich immer größerer Beliebtheit und bestimmen mehr und mehr die Szenerie von Innenstädten. Also einmal hier schwarz auf weiß: Kleinkrafträder bis 45 km/h der Klassen L1e/L1e-A lassen sich ebenfalls für die THG Quote zertifizieren, sodass eine Prämie von bis zu 350 Euro erzielt werden kann. Eine erfolgreiche Zertifizierung stellt sich jedoch etwas komplizierter dar als beispielsweise bei einem E-Auto oder Elektromotorrad – ein Hexenwerk ist das aber nicht.
Zauberwort "Freiwillige Zulassung"
Wer ein Zweirad mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h sein Eigen nennt, bekommt in der Regel lediglich ein kleines Versicherungskennzeichen und keinen Fahrzeugschein. Da für die Zertifizierung der THG Quote ein Fahrzeugschein von Nöten ist, muss man bei einem kleinen Elektrozweirad ein bisschen tricksen. Hier kommt die sogenannte "Freiwillige Zulassung" ins Spiel. Für diese benötigt die örtliche Zulassungsstelle folgende Unterlagen: Personalausweis, EVB-Nummer (erhalten Sie von Ihrer Versicherung) und eine Betriebserlaubnis (ggf. Gutachten, Kaufvertrag) des Kleinkraftrades. Mit diesen Unterlagen kann der kleine Elektroroller nun zugelassen werden. Danach erhält der Besitzer oder die Besitzerin auf das kleine Nummernschild eine Zulassungsplakette sowie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). Eine HU Plakette wird nicht ausgehändigt, da trotz Zulassung das Fahrzeug ein Kleinkraftrad mit 45 km/h-Beschränkung bleibt – somit ist weiterhin kein TÜV notwendig.
Kostenübersicht des Zulassungsvorgangs
Ganz ohne Kosten ist die Zulassung eines Kleinkraftrades nicht – aber sie halten sich in Grenzen. Die Gebühren für den einmaligen Zulassungsvorgang belaufen sich auf 40 Euro, der Kauf des Kennzeichens beträgt schlappe 15 Euro. Obendrauf kommen dann noch Versicherungsgebühren, die sich im Schnitt im ersten Jahr auf 70 Euro summieren und dann jährlich stagnieren (zweites Jahr ca. 50 Euro, drittes Jahr ca. 20 Euro).
Das Beste zum Schluss: Das Umweltbundesamt teilt die Höhe der THG Prämie in nur drei unterschiedliche Fahrzeugklassen aus. M1 (Pkw), N1 (Nutzfahrzeuge) und M3 (Busse). Alle weiteren Fahrzeugklassen, die sich nicht eindeutig in eine der drei Klassen einordnen lassen, rutschen automatisch in die Klasse M1 (Pkw). Somit kann mit einem Elektroroller die gleiche Prämie erhalten werden wie mit einem Pkw.
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Fazit
Auch wenn ein wenig getrickst werden muss: Wer ein kleines Elektro-Zweirrad besitzt, kann frohen Mutes von der THG-Quote profitieren und eine Pramie von bis zu 350 Euro erzielen.