Unfall: Behebung des Schadens
Unfall: Behebung des Schadens

Wer sich bei einem Unfall allein auf Versicherungen verläßt, ist leicht verlassen. Eigeninitiative tut not und spart Zeit, Geld und Nerven.

Wer sich bei einem Unfall allein auf Versicherungen verläßt, ist leicht verlassen. Eigeninitiative tut not und spart Zeit, Geld und Nerven.


Unfallstelle absichern, Verletzte versorgen - die ersten Aktionen nach dem Crash sollten eine Selbstverständlichkeit sein. Doch danach herrscht oft Unklarheit. Erste Frage: Wird die Polizei benötigt? Bei Personenschäden und hohen Sachschäden grundsätzlich immer. Doch was ist ein hoher Schaden? Die Polizei ist nicht verpflichtet, "Bagatellunfälle" aufzunehmen. Eine Bagatelle ist jeder Schaden bis zirka 4000 Mark pro Beteiligtem. Ist die Polizei erst einmal da, wird gern ein Verwarnungsgeld verhängt. Das sollte allerdings nur bei wirklich eindeutigem Verschulden akzeptiert werden.

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Die Unfallbeteiligten sind verpflichtet, der Polizei und dem Unfallgegner Angaben zur Person und zum Fahrzeug zu machen. Zur Sache braucht man sich nicht zu äußern. Ganz wichtig: Grundsätzlich kein Schuldanerkenntnis abgeben, denn wenn die Schuldfrage doch nicht so eindeutig ist, kann die eigene Haftpflichtversicherung Regreßansprüche geltend machen. Am Unfallort sollte man sich darauf beschränken, den Unfallhergang sachlich und ohne Wertung festzuhalten. Das geht am leichtesten mit dem standardisiertem Unfallbericht zum Ankreuzen, den es meist kostenlos bei den Automobilclubs und Versicherungen gibt - der paßt übrigens unter jede Sitzbank. Nicht vergessen, sich Namen und Dienststelle der unfallaufnehmenden Beamten geben zu lassen und Namen und Adresse von eventuellen Zeugen zu notieren.


Die kaputte Maschine steht beim Händler, der Motorradfahrer sitzt zu Hause und leckt sich seine Wunden. Wie geht's weiter? Besteht auch nur der geringste Verdacht auf Körperschäden, sofort einen Arzt aufsuchen, denn je früher Unfallfolgen protokolliert werden, desto größer sind die Chancen, zum Beispiel Schmerzensgeld zu bekommen. Aber auch bei Prellungen und Stauchungen, die sich erst einige Zeit später bemerkbar machen, sollte der Gang zum Arzt selbstverständlich sein.


Ist man bereits wieder in der Lage, sich um die Maschine zu kümmern, geht's zuerst einmal um die Feststellung der Schadenshöhe. Bei kleineren Blessuren genügt oft schon ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt, um mit der gegnerischen Versicherung abzurechnen. Bei größerenSchäden ist es aber meist sinnvoller, einen Sachverständigen einzuschalten. Ab 1000 Mark Schadenshöhe hat ein Geschädigter Anspruch auf einen Sachverständigen seiner Wahl, den die gegnerische Versicherung bei Alleinverschulden ihres Versicherungsnehmers voll bezahlen muß. Für einen 1000-Mark-Schaden genügt oft schon eine kleine Delle im Tank, eine Kerbe im Rahmen oder eine angeschlagene Verkleidung.


Wichtig ist es, mit einem Sachverständigen zusammenzuarbeiten, der sich auch mit Motorrädern auskennt - ein guter Pkw-Sachverständiger muß noch längst keine Ahnung von Motorrad-Fahrwerken haben. Die meisten Händler kennen entsprechende Profis, ein guter Tip sind auch die Sachverständigen, die mit eigenen Rahmenmeßlehren arbeiten (regelmäßig als Sammelanzeige in der Rubrik "Werkstätten" in MOTORRAD zu finden). Steht die Schadenshöhe fest und hat die gegnerische Versicherung genickt, geht es ans Abrechnen. Niemand ist verpflichtet, die Maschine in einer Werkstatt reparieren zu lassen.


Anspruch auf Schadensersatz hat auch, wer selbst schraubt und/oder das Motorrad nur teilweise oder gar nicht repariert - der Fachbegriff lautet "fiktive Abrechnung". Übersteigt die Schadenshöhe (Reparaturkosten plus Wertminderung) rund 70 Prozent vom Restwert, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, und die Versicherung zahlt bei fiktiver Abrechnung nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Wird dagegen repariert, dürfen die Reparaturkosten unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 130 Prozent des Restwerts betragen. Geschädigte haben übrigens auch Anspruch auf einen Rechtsanwalt, und der wird spätestens dann gebraucht, wenn es neben den reinen Reparaturkosten noch um so schöne Dinge wie Nutzungsausfall, merkantilen Minderwert und Schmerzensgeld geht.


Delle: Ein neuer Tank ist fällig - macht 1100 Mark plus Lohnkosten.
Kerbe: Stauchung im Leichtmetall - Anspruch auf neuen Rahmen - 3000 Mark.
Kratzer: Auspuff-Typenschild betroffen - Ersatz nur komplett mit Topf - 998 Mark.
Verdächtig: Lack-Abplatzer an Schweißnähten deuten auf einen Rahmenschaden hin.
Offensichtlich: Lack-Abplatzer im Bereich der Schwingenlagerung - typisch für Stauchung (Auffahrunfall).

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MOTORRAD 20 / 2023

Erscheinungsdatum 15.09.2023