Frankreich hat seine Verkehrsregeln für extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen drastisch verschärft: Seit dem 29. Dezember 2025 gelten besonders hohe Tempoverstöße nicht mehr als einfache Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat. Diese Neuerung betrifft ausdrücklich auch Motorradfahrer aus dem Ausland, etwa aus Deutschland.
Was hat sich geändert?
Bisher wurden extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen in Frankreich mit bis zu 1.500 Euro Bußgeld und einem Führerscheinentzug von bis zu drei Jahren geahndet. Die neue Regelung geht deutlich weiter:
Geschwindigkeitsüberschreitungen von mindestens 50 km/h über dem Tempolimit gelten als Straftat.
Strafrahmen:
- Bis zu 3 Monate Freiheitsentzug,
- Geldbußen bis zu 3.750 Euro,
- Eintrag ins französische Strafregister möglich.
- Fahrzeugbeschlagnahme oder ein Führerscheinentzug bis zu 3 Jahren ergänzen die möglichen Maßnahmen.
Damit bewegt sich Frankreich in Richtung ähnlicher Regelungen wie in der Schweiz – wo schon seit Langem harte Strafen für extreme Tempoverstöße gelten. Betroffen sind auch Urlauber und ausländische Motorradfahrer.
Die neuen Vorschriften gelten also auch für Motorradfahrer aus Deutschland, die in Frankreich unterwegs sind. Der Führerscheinentzug wirkt jedoch nur innerhalb Frankreichs – in Deutschland bleibt die Fahrerlaubnis bestehen. Nicht bezahlte Geldstrafen können hingegen in Deutschland vollstreckt werden.
Warum diese Verschärfung?
Die Zahl sehr hoher Geschwindigkeitsüberschreitungen ist in Frankreich in den letzten Jahren deutlich gestiegen: Im Jahr 2024 wurden über 63.000 Fälle registriert – ein Plus von rund 69 % im Vergleich zu 2017.
Ziel der Neuregelung ist es, Raser konsequenter zur Verantwortung zu ziehen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen – ein Thema, das in Frankreich verstärkt in den Fokus der Politik gerückt ist.
Wie unterscheidet sich das von deutschen Regeln?
In Deutschland wird ein vergleichbarer Verstoß (z. B. +51 km/h außerorts) lediglich als Bußgeldtat behandelt. Typische Sanktionen wären etwa:
- ca. 480 Euro Bußgeld,
- 2 Punkte in Flensburg,
- 1 Monat Fahrverbot.
Ein strafrechtliches Verfahren wie in Frankreich steht nach deutschem Recht bei solchen Tempoverstößen in der Regel nicht an.
Tipps für Motorradfahrer auf Tour durch Frankreich
1. Tempolimits unbedingt beachten
Motorradfahrer sollten sich vor Fahrtantritt mit den geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen in Frankreich vertraut machen – sie unterscheiden sich oft von denen in Deutschland und variieren je nach Straßentyp und Wetterlage (z. B. reduzierte Limits bei Regen).
2. Geschwindigkeit konsequent einhalten
Da bereits Überschreitungen von 50 km/h über dem Limit eine Straftat sind, empfiehlt sich besondere Vorsicht – sowohl auf der Autobahn als auch auf Landstraßen. So gilt auf Landstraßen in Frankreich eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
3. Bußgelder sofort bezahlen
Französische Verkehrsverstöße können in der Regel direkt über die staatliche Seite amendes.gouv.fr bezahlt werden; bei verspäteter Zahlung steigen die Gebühren oft deutlich an.
4. Weitere Verkehrsregeln kennen
Neben Tempokontrollen gelten auch andere Vorschriften in Frankreich – von Helmpflicht bis Handschuhpflicht – deren Missachtung ebenfalls Bußgelder nach sich ziehen können.





