Grundsätzlich gilt §5 der Straßenverkehrsordnung (StVO), der lautet: "Es ist links zu überholen." Wer erwischt wird, wie er rechts überholt, bekommt einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg und zahlt außerhalb geschlossener Ortschaften 100 Euro Bußgeld. Innerorts liegt die Höhe des Bußgelds bei 30 Euro.
Auf Autobahn gelten einige Ausnahmen
Ausnahmen bestätigen die Regel – so auch hier. Auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Straßen gelten 2 Ausnahmen:
- Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf einem Fahrstreifen eine Fahrzeugschlange gebildet hat, darf man rechts schneller als links fahren. Als Voraussetzung gilt dafür, dass auf allen Fahrstreifen dichter Verkehr herrscht, dass nebeneinander gefahren wird. Das ist der Fall, wenn es mal auf der einen Spur und mal auf der anderen Spur schneller vorwärtsgeht.
- Im zweiten Fall darf rechts überholt werden, wenn der Verkehr auf dem linken Streifen steht oder sich mit maximal 60 km/h fortbewegt. Die links stehenden Fahrzeuge dürfen dann mit maximal 20 km/h höherer Geschwindigkeit überholt werden. Fließt der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen, so darf er rechts höchstens mit 20 km/h mehr überholt werden. Maximal also mit 80 km/h.
Das gilt für Rad- und Mofafahrer
Innerorts darf man rechts überholen, wenn mehrere markierte Fahrstreifen in eine Richtung führen. Linksabbieger sowie Schienenfahrzeuge müssen sogar rechts überholt werden. Die StVO sieht außerdem unter §5 Abs. 8 vor, dass Rad- und Mofafahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Streifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit (8 km/h – 12 km/h) und unter besonderer Vorsicht rechts überholen dürfen.
Fazit
Rechts überholen, weil es auf der linken Spur nicht schnell genug geht, ist grundsätzlich verboten. Es gibt auch nur zwei Ausnahmen, in denen Sie rechts auf der Autobahn überholen dürfen. Alle anderen Situationen kosten mindestens 100 Euro und einen Punkt in Flensburg.