Werkstattbesuche sind von vielen Bikern so gefürchtet wie die Einkommenssteuererklärung: Je weniger technisches Know-how man mitbringt, desto mehr ist man auf die Fachwerkstatt angewiesen. Immer kompliziertere Motorradtechnik (ABS, Motormanagement, Wegfahrsperre usw.) sorgt außerdem dafür, dass für Laien nicht mehr viel Spielraum zum selber Schrauben bleibt. Auch nach Ende der Gewährleistungspflicht (bei Neumaschinen Minimum 24 Monate), wofür die Einhaltung der Service-Intervalle wesentlich ist, sehen viele Bikes die Vertragswerkstatt weiter regelmäßig von innen. Und wenn’s nur zum Kettespannen ist. Andy Seiler, Pressesprecher von Kawasaki Deutschland, bestätigt, dass immer mehr Motorradfahrer auch vermeintlich einfache Service-Arbeiten mittlerweile eher machen lassen, statt selber zum Werkzeug zu greifen. Damit das Verhältnis zwischen Kunde und Werkstatt auch weiter stimmt, gilt es, ein paar Grundregeln im Umgang miteinander zu beachten: Seiler: „Zwar sind die Werkstätten im Motorradhandel nahbarer als beim Autohändler, grundsätzlich ist das Prozedere aber dasselbe. Es ist wie beim Zahnarzt: anrufen, Termin ausmachen.“ Doch schon da kann es zu bösen Überraschungen kommen. Denn zum Saisonstart sind Wartezeiten von zwei bis vier Wochen möglich und üblich – Frühjahrsstau. Standard-Arbeiten sollte man am besten im Herbst oder Winter erledigen lassen, da ist’s manchmal auch günstiger.
Kawasaki-Mann Seiler: „Wenn am 2. April ein Kunde eine Inspektion verlangt und gleich am nächsten Tag das fertige Motorrad wieder abholen will, so müssen die meisten Händler sicher passen.“ Umso mehr, nachdem die rückläufigen Verkäufe von neuen Motorrädern in den letzten Jahren dazu geführt haben, dass „etliche Händler gezwungen waren, Werkstattpersonal einzusparen,“ sprich zu entlassen, ergänzt Ernst Brehm, Bundesinnungsmeister für das Zweiradmechanikerhandwerk aus Roßdorf, Hessen. Wenig Personal, Termindruck, unerfahrene Kundschaft, lange Wartezeiten – da kann’s zu Konflikten kommen. Brehm, selbst lang Sachs-Händler und Betreiber einer vertragsfreien Triumph-Motorradwerkstatt, kennt die Problematik: „Wir würden uns wünschen, dass die Kundschaft realisiert, dass auch in einer Motorradwerkstatt nur Menschen arbeiten und dass man auch im Fall von Problemen erst mal ruhig miteinander spricht.“ Wenn aber gar nichts mehr hilft, ein Kunde sich etwa betrogen fühlt oder die Werkstatt gepfuscht hat und eine einvernehmliche Einigung nicht mehr möglich ist, bleibt – noch vor dem Gang zum Anwalt als letztem Mittel – die Schiedsstelle der Innung. Sie kann in Streitfällen vermitteln. Da die Zweirad-Innung keine eigenen Schiedsstellen betreibt, übernehmen diejenigen der Kfz-Handwerksinnung Streitfälle aus dem Motorradbereich mit.
Checkpunkte
- Bei der Abgabe Fahrzeugpapiere parat haben und um „Direktannahme“ bitten. Dann geht der Meister mit dem Kunden direkt am Motorrad durch, was alles gemacht werden soll.
- Keine Pauschalaufträge erteilen wie „TÜV-fertig machen.“ Falls das exakte Problem nicht bekannt ist, z.B. wenn das Motorrad aus unbekannten Gründen nicht anspringt, zunächst nur Fehlersuche in Auftrag geben und anschließende Rücksprache oder (schriftlich auf Arbeitsauftrag) Obergrenze der Reparaturkosten vereinbaren. Das erspart unliebsame Überraschungen bei der Abholung der Maschine. Für Rücksprache immer Handynummer hinterlassen!
- Werkstattaufträge immer konkret formulieren (z.B. „Ventilspiel einstellen,“ „Kette, Ritzel und Kettenrad erneuern“) und schriftlich festhalten, sich als Kunde Durchschlag geben lassen. Das erspart später Diskussionen darüber, ob eventuell ausgeführte Arbeiten tatsächlich in Auftrag gegeben waren oder nicht.
- Altteile aufheben und bei Abholung zeigen lassen. Auch die Altteile sind Eigentum des Motorradhalters. Falls nicht anders vereinbart, werden sie von den meisten Werkstätten jedoch gleich entsorgt. An ihrem Zustand ist für Fachleute erkennbar, ob ein Austausch wirklich notwendig war.
- Rechnung sofort nach Erhalt kontrollieren. Unklare Posten vom Werkstattmeister erklären lassen (idealerweise direkt an der abholbereiten Maschine).
- Reparaturmängel müssen sofort reklamiert werden. Auch auf Reparaturen gibt es Gewährleistung (Garantie) von Minimum zwölf Monaten.