Wie aus den Anmeldungen beim Deutschen Patentamt hervorgeht, hat sich der bayerische Motorradhersteller im Juli die Wortrechte für die Markennamen M 1000 RR, M 1000 XR sowie M 1300 GS schützen lassen. Auf der EICMA 2019 stand am BMW-Stand nun eine S 1000 RR mit M
M-Modelle wie bei den Autos
Verwendet werden können alle drei für Motorräder, Teile für Motorräder; Zubehör für Motorräder sowie für weitere Artikel. Der vorläufige Schutzzeitraum für diese Marken reicht bis Mitte 2029. Nun muss auf den Schutz einer Wortmarke nicht zwangsläufig auch deren Nutzung folgen. Naheliegend wären entsprechende Modelle aber schon.

Im Automobilbereich markieren M-Modelle schon immer die Spitze in der jeweiligen Baureihe. Mit einem zusätzlichen M in der Modellbezeichnung werden weitere sportlich Performance-Fahrzeuge geadelt. Warum sollte BMW diese Tradition nicht auch bei seinen Motorrädern übernehmen? Für die S 1000 RR hat BMW 2019 erstmals M Sonderausstattungen und M Performance Parts ins Programm aufgenommen. Denkbar wären für M-Modelle mehr Karbonteile und eine abermals erweiterte Elektronikarchitektur. Im Falle der M 1300 GS könnte sich sogar eine Hubraumerweiterung andeuten, oder einfach nur eine Leistungssteigerung, die die „1300“ rechtfertigt.