Nachdem der Motorradmarkt in Deutschland im letzten Jahr schrumpfte, ist im ersten Monat des neuen Jahres ein Zuwachs zu beobachten. Im Vergleich zum Dezember 2017 stiegen die Neuzulassungen im Januar 2018 um 86 %. Verantwortlich dafür sind allerdings größtenteils gewerbliche Zulassungen. Besonders deutlich wird dies bei der Betrachtung einiger BMW-Modelle. So wurden BMW F 750 GS und F 850 beispielsweise von keiner einzigen Privatperson neu zugelassen. Bei der BMW S 1000 RR, die insgesamt 39 Neuzulassungen verbuchen konnte, wurden immerhin neun Exemplare auf Privatpersonen neu zugelassen.
Ganz anders sieht es dagegen bei der KTM 690 Duke aus, bei der alle 40 Neuzulassungen auf Privatpersonen zurückzuführen sind. Zudem haben es mit den beiden Modellen 300 EXC und 350 EXC-F zwei Exoten von KTM unter die Top 20 geschafft.

Insgesamt sind fünf Modelle von KTM im Ranking vertreten. Ansonsten mit dabei sind satte zehn Modelle von BMW, zwei Hondas, zwei Yamahas und eine Kawasaki. Einige im letzten Jahr besonders beliebte Bikes wie die Kawasaki Z 650 haben es im Januar nicht ins Ranking geschafft.
Im Bundesländer-Ranking liegen bei den Motorrad-Neuzulassungen wie gewohnt Bayern und Nordrhein-Westfalen ganz vorne. Im Westen Deutschlands wurden 2.679 Neuzulassungen verzeichnet. Im Osten waren es im Januar 2018 immerhin 278 Neuzulassungen. Im Vergleich zum Januar 2017 wurden deutlich mehr Motorräder neu zugelassen. Insgesamt wurden im Januar 1.137 Motorräder mehr neu zugelassen wie noch im Vorjahr.
Marktanteile der Hersteller
Bei den Herstellern hat erneut BMW die Nase vorn. Auch KTM ist vielversprechend ins neue Jahr gestartet.

Komplettiert werden die Top-5 im Hersteller-Ranking von Harley-Davidson, Yamaha und Honda. Eher enttäuschend verlief der erste Monat des neuen Jahres für den japanischen Traditionshersteller Suzuki, der sich auf Platz 11 des Rankings einsortiert. Vor den Japanern konnten sich die eher kleineren Hersteller Betamotor und Husqvarna positionieren. Triumph und Ducati haben es ebenfalls unter die zehn besten Hersteller im Januar 2018 geschafft.
Definition juristische und natürliche Personen
Zum besseren Verständnis abschließend noch eine kurze Erklärung zu gewerblichen Zulassungen und Zulassungen auf Privatpersonen: Das KBA unterscheidet hier juristische und natürliche Personen. Letzteres sind Privatpersonen, die ein Fahrzeug auf sich zulassen. Bei Neuzulassungen auf juristische Personen kann es sich beispielsweise um Händler-Zulassungen, Polizei-, Fahrschul-, Miet- oder Firmen-Motorräder handeln. Hierbei handelt es sich also um gewerbliche Zulassungen.