Mit der Operation Snap will die Polizei der Grafschaft Lincolnshire mehr gegen Verkehrssünder tun und deren Verstöße eindeutig beweisen.
Wachtmeister Jedermann
Dazu sollen private Aufnahmen von Verkehrsteilnehmern genutzt werden, wenn die derartige Videos freiwillig hochladen und entsprechende Vorfälle zur Anzeige bringen. Es soll nur darauf geachtet werden, dass die Verstöße des Gefilmten nicht mit Verstößen des Filmenden einher gehen, sonst müsse die Polizei alle auf dem Video festgehaltenen Taten verfolgen, teilt die Polizeidirektion Lincolnshire mit.
Hier wird also jeder zum Hilfssheriff. Ein besonderer Ermittlungsfokus der Polizei Lincolnshire liegt auf Verstößen wie gefährliches, unaufmerksames oder unvorsichtiges Fahren, Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes, Überfahren einer roten Ampel, Überfahren von durchgezogenen weißen Linien und natürlich Verstöße, bei denen der Fahrer eindeutig keine Kontrolle über das eigene Fahrzeug hat. Ob hierbei auch Geschwindigkeitsübertretungen gemeint sind, wird von der Polizei nicht klar formuliert.. Die wären zudem nur dokumentierbar, wenn der Filmende selbst zu schnell fährt und sich so selbst ins Visier der Fahnder bringt. Übrigens: Auf sozialen Medien hochgeladene Videos dürfen die Beamten nicht verfolgen, die Beweismittel müssen über die Website der Operation Snap zusammen mit einer schriftlichen Anzeige eingereicht werden.

Rechtliche Lage im Vergleich
Ohnehin gilt Großbritannien als liberal eingestellt gegenüber der Nutzung von Dashcams in Autos oder Helmkameras. Die Initiative der Polizei von Lincolnshire erreicht eine neue Qualität, da die Operation Snap dauerhafte Aufnahme des Verkehrs einzig und allein zur möglichen Ahndung von Verstößen forciert und legitimiert. Dagegen sieht die Rechtslage in Deutschland völlig anders aus. Zwar werden in Einzelfälle zur Aufklärung von Unfällen auch Videos von Dashcams oder Helmkameras zugelassen, aber Videoaufnahmen ausschließlich zur Strafverfolgung bleiben allein Sache der Polizei – und auch das nur im begrenzten Maße.
Bis zu 20 Millionen Euro Strafe
Innerhalb der EU drohen bis zu 20 Millionen Euro Strafe, wenn der Einsatz von Dashcams oder Helmkameras gegen den Datenschutz verstößt und die Aufnahmen öffentlich gemacht werden. Auch die unaufgeforderte Weitergabe solcher Aufnahmen an die Polizei ist verboten, da besonders der Möglichkeit des wahl- und anlasslosen Aufnehmens und Speicherns solcher Videos kein rechtlicher Raum eingeräumt werden soll. Einzig die Aufnahme von Landschaften während der Fahrt zum rein privaten Gebrauch sind gestattet – und auch hier ist der Datenschutz Dritter zu gewährleisten. Öffentlich gemacht werden dürfen diese Aufnahmen nicht.
Fazit
Ob das nicht ein Schuss ins eigene Knie ist? Da forciert die Polizei von Lincolnshire das Filmen und Anzeigen von Verkehrsverstößen und öffnet damit am Ende die Büchse der Pandora. Es steht zu befürchten, dass per angeblichem Videobeweis unzählige Verkehrsdelikte angezeigt werden, die eigentlich keine sind und so unnütz Polizeikräfte binden. Zudem laufen vermutlich viele Anzeigende Gefahr sich selbst zu belasten. Möge die britische Initiative keine Musterwirkung außerhalb der EU haben, innerhalb steht dem ein mächtiger Datenschutz gegenüber. Zum Glück.