Mindesttempo 100 km/h: Italien möchte Schleicher auf der linken Spur bestrafen
Italien plant eine Neuregelung für Autobahnen: Auf der linken Spur soll künftig ein Mindesttempo von 100 km/h gelten. Wer langsamer unterwegs ist, könnte mit einem Bußgeld von 40 bis 160 Euro zur Kasse gebeten werden.
Der Ministerrat hat den Entwurf für eine neue Straßenverkehrsordnung bereits vorläufig gebilligt, das Parlament muss noch zustimmen. Die endgültige Fassung kann sich also noch ändern. Die neue Vorschrift wäre eine Ergänzung zu den allgemeinen Regeln zur Geschwindigkeit und Fahrstreifennutzung. Schon heute dürfen Autofahrer in Italien nicht so langsam fahren, dass sie den normalen Verkehrsfluss behindern oder gefährden. Außerdem gilt grundsätzlich die Pflicht, den möglichst weit rechts gelegenen freien Fahrstreifen zu benutzen.
Wo gilt die Regel? Nur auf bestimmten Autobahnen
Die geplante Vorgabe betrifft Artikel 50 Absatz 5 des Entwurfs und gilt ausschließlich für:
- Autobahnen mit mindestens drei Fahrspuren pro Richtung
- Die linke Spur direkt neben dem Mittelstreifen
Bußgeld zwischen 40 und 160 Euro
Für einen Verstoß sieht die dem Gesetzentwurf beigefügte Sanktionsübersicht ein Bußgeld zwischen 40 und 160 Euro vor. Die konkrete Sanktion hängt von der endgültigen gesetzlichen Regelung ab.
Nicht betroffen sind:
- Außerorts auf Schnellstraßen (auch wenn der Entwurf dort andere Regeln vorsieht)
- Autobahnen mit weniger als drei Spuren pro Richtung
- Die mittlere oder rechte Spur
Ausnahmen: Wann darf man langsamer fahren?
Der Entwurf sieht Ausnahmen vor, wenn:
- Verkehrszeichen eine andere Geschwindigkeit vorschreiben
- Wetter- oder Umweltbedingungen (z. B. Nebel, Starkregen) langsameres Fahren erfordern
- Verkehrsbehinderungen (Unfälle, Baustellen) vorliegen
Mindestgeschwindigkeit von 61 km/h auf deutschen Autobahnen?Auf deutschen Autobahnen gilt keine Mindestgeschwindigkeit. Die 60 km/h beziehen sich auf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: Ein Fahrzeug muss seiner Konstruktion nach schneller als 60 km/h fahren können, um die Autobahn benutzen zu dürfen. Das heißt nicht, dass es während der Fahrt mindestens 61 km/h fahren muss.
Rechtslage in Deutschland: Kein Mindesttempo, aber Regeln für langsames Fahren
In Deutschland gibt es kein generelles Mindesttempo auf Autobahnen. Allerdings gilt:
- § 3 Abs. 2 StVO: Wer ohne triftigen Grund so langsam fährt, dass er den Verkehr behindert, riskiert ein Verwarnungsgeld von 20 Euro.
- Rechtsfahrgebot: Auf mehrspurigen Straßen darf man die linke Spur nur zum Überholen nutzen. Wer danach nicht nach rechts wechselt, muss mit 80 Euro Bußgeld rechnen.
- Ein Tempo unter 100 km/h allein löst kein Bußgeld aus – es kommt auf die Behinderung des Verkehrs an.
Ziel des Gesetzes
Der geplante Gesetzentwurf Italiens zielt darauf ab, Staus und gefährliche Situationen auf mehrspurigen Autobahnen zu reduzieren. Durch das Mindesttempo von 100 km/h auf der linken Spur soll verhindert werden, dass langsame Fahrzeuge den Verkehrsfluss blockieren – ein Problem, das besonders auf stark frequentierten Strecken zu stockendem Verkehr und riskanten Überholmanövern führen kann. Noch ist die Regelung nicht endgültig beschlossen – das Parlament muss den Entwurf prüfen, und Änderungen sind möglich.





