Bußgeldkatalog für E-Scooter
Das kosten E-Tretroller-Sünden

Mit der in Kraft tretenden Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung muss natürlich auch der Bußgeldkatalog aktualisiert werden. Welche Bußgelder für welche Tatbestände anfallen, haben wir für euch zusammengefasst.

Das kosten E-Tretroller-Sünden
Foto: Foto: Adobe Stock

Am 17. Mai stimmt der Bundesrat über die neue Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ab. Wenn der Entwurf durchgeht, sind endlich alle E-Scooter beziehungsweise Elektro-Tretroller, die die Anforderungen der Verordnung erfüllen auf deutschen Fahrradwegen und Straßen erlaubt – und somit auch die Fahrer legal im Straßenverkehr unterwegs. Das wird auch Zeit, denn bereits jetzt sind viele Hersteller mit kleinen und mittelgroßen E-Scootern auf dem Markt, viele haben schon einen unter den Füßen, sind bislang aber illegal unterwegs, da ohne die geltende Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung auch meist keine ABE erteil werden kann.

Unsere Highlights

Bußgelder für E-Scooter nicht besonders hoch

Aber auch wenn die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung voraussichtlich dann Ende Mai in Kraft tritt und die E-Scooter endlich legal am Straßenverkehr teilnehmen, ist natürlich – wie beim Fahrrad oder Auto – nicht alles erlaubt. Deshalb sind rund zwei Seiten im eKFV-Entwurf dem Thema Tatbestand und Bußgeld gewidmet. Die fallen recht niedrig aus, wie wir es in Deutschland eben von den meisten Bußgeldern gewohnt sind. Beispiel: Wenn du hierzulande mit dem E-Tretroller erwischt wirst wie du auf dem Bürgersteig fährst, dann kann dich das 15 Euro kosten. In Frankreich ist es derzeit noch erlaubt, den Gehweg zu benutzen, ab September 2019 wird es jedoch verboten sein und 135 Euro Strafe kosten.

Bußgeldkatalog E-Scooter

Tatbestand

Regelsatz

Versicherungskennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet

10 Euro

in Betrieb gesetzt ohne ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis)

70 Euro

Inbetriebnahme ohne ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis) zugelassen oder angeordnet

70 Euro

Ohne gültige Versicherungsplakette in Betrieb gesetzt

40 Euro

Inbetriebnahme ohne gültige Versicherungsplakette zugelassen oder angeordnet

40 Euro

Trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb gesetzt und dadurch Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt

30 Euro

Inbetriebnahme trotz erloschener Betriebserlaubnis zugelassen oder angeordnet

30 Euro

Betrieb ohne vorgeschriebene Lichter

20 Euro

Betrieb ohne vorgeschriebene Schalleinrichtung

15 Euro

Betrieb ohne sonstige vorgeschriebenen Sicherheitsanforderungen

25 Euro

Nicht zulässige Verkehrsfläche befahren

15 Euro

Nicht zulässige Verkehrsfläche befahren - mit Behinderung

20 Euro

Nicht zulässige Verkehrsfläche befahren - mit Gefährdung

25 Euro

Nicht zulässige Verkehrsfläche befahren - mit Sachbeschädigung

30 Euro

Nebeneinander fahren

15 Euro

Nebeneinander fahren - mit Behinderung

20 Euro

Nebeneinander fahren - mit Gefährdung

25 Euro

Nebeneinander fahren - mit Sachbeschädigung

30 Euro

Zur Erklärung:

Für die ABE, also die allgemeine Betriebserlaubnis, sorgt in der Regel der Hersteller.

Versicherungsplakette = Versicherungskennzeichen beziehungsweise Versicherungsaufkleber. Orientiert sich an den Regelungen für Mofas und Mopeds. Das Versicherungsjahr startet also immer im März eines Jahres. Versicherungspflichtig sind sowohl die 12 km/h- als auch die 20-km/h-Scooter. Die Versicherung kann auch von Minderjährigen abgeschlossen werden. Der Versicherungsbetrag soll preislich unter einer Moped-Versicherung liegen, die derzeit ab 37 Euro kostet.

Lichttechnische Einrichtungen: Scheinwerfer, Schlussleuchte, Rückstrahler und Seitenreflektoren analog zur Fahrradausrüstung. Je nach Bauweise können retroreflektierende weiße Streifen an den Reifen oder Felgen die Seitenreflektoren ersetzen.

Schalleinrichtung: Da die E-Scooter fast lautlos unterwegs sind, müssen sie mit mindestens einer „helltönenden Glocke für notwendige Gefahrensignale“ ausgerüstet sein.

Quelle: Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Entwurf einer Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Stand: 26.02.2019

Die aktuelle Ausgabe
MOTORRAD 12 / 2023

Erscheinungsdatum 26.05.2023