Am 17. Mai stimmt der Bundesrat über die neue Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ab. Wenn der Entwurf durchgeht, sind endlich alle E-Scooter beziehungsweise Elektro-Tretroller, die die Anforderungen der Verordnung erfüllen auf deutschen Fahrradwegen und Straßen erlaubt – und somit auch die Fahrer legal im Straßenverkehr unterwegs. Das wird auch Zeit, denn bereits jetzt sind viele Hersteller mit kleinen und mittelgroßen E-Scootern auf dem Markt, viele haben schon einen unter den Füßen, sind bislang aber illegal unterwegs, da ohne die geltende Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung auch meist keine ABE erteil werden kann.
Bußgelder für E-Scooter nicht besonders hoch
Aber auch wenn die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung voraussichtlich dann Ende Mai in Kraft tritt und die E-Scooter endlich legal am Straßenverkehr teilnehmen, ist natürlich – wie beim Fahrrad oder Auto – nicht alles erlaubt. Deshalb sind rund zwei Seiten im eKFV-Entwurf dem Thema Tatbestand und Bußgeld gewidmet. Die fallen recht niedrig aus, wie wir es in Deutschland eben von den meisten Bußgeldern gewohnt sind. Beispiel: Wenn du hierzulande mit dem E-Tretroller erwischt wirst wie du auf dem Bürgersteig fährst, dann kann dich das 15 Euro kosten. In Frankreich ist es derzeit noch erlaubt, den Gehweg zu benutzen, ab September 2019 wird es jedoch verboten sein und 135 Euro Strafe kosten.
Tatbestand | Regelsatz |
Versicherungskennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet | 10 Euro |
in Betrieb gesetzt ohne ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis) | 70 Euro |
Inbetriebnahme ohne ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis) zugelassen oder angeordnet | 70 Euro |
Ohne gültige Versicherungsplakette in Betrieb gesetzt | 40 Euro |
Inbetriebnahme ohne gültige Versicherungsplakette zugelassen oder angeordnet | 40 Euro |
Trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb gesetzt und dadurch Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt | 30 Euro |
Inbetriebnahme trotz erloschener Betriebserlaubnis zugelassen oder angeordnet | 30 Euro |
Betrieb ohne vorgeschriebene Lichter | 20 Euro |
Betrieb ohne vorgeschriebene Schalleinrichtung | 15 Euro |
Betrieb ohne sonstige vorgeschriebenen Sicherheitsanforderungen | 25 Euro |
Nicht zulässige Verkehrsfläche befahren | 15 Euro |
Nicht zulässige Verkehrsfläche befahren - mit Behinderung | 20 Euro |
Nicht zulässige Verkehrsfläche befahren - mit Gefährdung | 25 Euro |
Nicht zulässige Verkehrsfläche befahren - mit Sachbeschädigung | 30 Euro |
Nebeneinander fahren | 15 Euro |
Nebeneinander fahren - mit Behinderung | 20 Euro |
Nebeneinander fahren - mit Gefährdung | 25 Euro |
Nebeneinander fahren - mit Sachbeschädigung | 30 Euro |
Zur Erklärung:
Für die ABE, also die allgemeine Betriebserlaubnis, sorgt in der Regel der Hersteller.
Versicherungsplakette = Versicherungskennzeichen beziehungsweise Versicherungsaufkleber. Orientiert sich an den Regelungen für Mofas und Mopeds. Das Versicherungsjahr startet also immer im März eines Jahres. Versicherungspflichtig sind sowohl die 12 km/h- als auch die 20-km/h-Scooter. Die Versicherung kann auch von Minderjährigen abgeschlossen werden. Der Versicherungsbetrag soll preislich unter einer Moped-Versicherung liegen, die derzeit ab 37 Euro kostet.
Lichttechnische Einrichtungen: Scheinwerfer, Schlussleuchte, Rückstrahler und Seitenreflektoren analog zur Fahrradausrüstung. Je nach Bauweise können retroreflektierende weiße Streifen an den Reifen oder Felgen die Seitenreflektoren ersetzen.
Schalleinrichtung: Da die E-Scooter fast lautlos unterwegs sind, müssen sie mit mindestens einer „helltönenden Glocke für notwendige Gefahrensignale“ ausgerüstet sein.
Quelle: Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Entwurf einer Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Stand: 26.02.2019