EU erleichtert Euro 4-Abverkauf: Ausnahmeverordnung erweitert

EU erleichtert Euro 4-Abverkauf
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Ausnahmeverordnung für 2021 erweitert

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Das Europaparlament hat für eine Entlastung der durch die Corona-Pandemie gebeutelten Motorrad-Hersteller gestimmt. In 2021 dürfen mehr Euro 4-Modelle als bislang geplant abverkauft werden.

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Die EU will der Motorrad-Industrie in Europa helfen, die Folgen der Corona-Pandemie abzumildern. Daher hat der EU-Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz Ende September 2020 entschieden, 2021 per Ausnahmeverordnung und einer neuen Covid-19-Maßnahme weit mehr Neuzulassungen von Euro 4-Motorrädern als im Rahmen der "auslaufenden Serie" zunächst vorgesehen zu genehmigen. Unabhängig davon wird die für alle Hersteller verpflichtende Euro 5-Norm aber wie geplant zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Nur Abverkauf bereits produzierter Maschinen

Auch sollen die beschlossenen Ausnahmen nur für Euro 4-Motorräder gelten, die zu Beginn des krisenbedingten Lockdowns im April 2020 bereits hergestellt waren. Laut EU soll es sich dabei europaweit um immerhin über eine halbe Million Maschinen handeln bzw. gehandelt haben – ein Teil davon dürfte bereits verkauft und zugelassen sein. Die Beschränkung auf den durch die Industrie zu beziffernden Motorradbestand vom Frühjahr 2020 soll verhindern, dass die Hersteller auch 2021 noch weiter Motorräder nach der bisherigen Euro 4-Norm produzieren und so die ab 2021 gelten schärferen Abgas-Grenzwerte umgehen.

In den jeweiligen Mitgliedsländern müssen die Hersteller bzw. Importeure nun einen Antrag auf Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung stellen und darin die Anzahl der Motorräder angeben, für die diese gelten soll. Die Regelung wurde jetzt mit der Zustimmung des EU-Parlaments rechtskräftig. Die Zustimmung des EU-Rats gilt nur noch als Formalie.

Der Fahrzeughersteller kann für seinen überzähligen Lagerbestand eine der beiden Maßnahmen wählen. Die Wahl hat er sogar für jede einzelne Typgenehmigung. Denn die normale auslaufende Serie ist zwar auf die Anzahl von 10 Prozent der zugelassenen Fahrzeuge eines Typs aus den Jahren 2019 und 2020 beschränkt, hat aber den Vorteil, dass sich die Zulassungsfähigkeit der genehmigten Fahrzeuge auf zwei Jahre (2021 und 2022) erstreckt. Bei der Covid-19 Maßnahme wäre eine Neuzulassung hingegen nur für weitere 12 Monate bis zum 31.12.2021 möglich, dafür wäre die Anzahl der Fahrzeuge aber höher.

In Deutschland haben die Händler die Corona-Delle von März/April in den Neuzulassungszahlen zwischenzeitlich allerdings wieder gut ausgleichen können. Von Januar bis August wurden in Deutschland knapp 100.500 Motorräder neu zugelassen – fast 5.000 mehr als im gleichen Zeitraum des noch coronafreien Vorjahrs. Zulegen könnten vor allem die Marken Honda, KTM, Kawasaki und Yamaha.

Schnäppchenjäger dürften leer ausgehen

Für die Motorradhändler bedeutet die EU-Entscheidung eine Entlastung. Es gibt für sie keinen Druck mehr, Ladenhüter bis Jahresende noch schnell zu Schleuderpreisen oder als Tageszulassungen zu verramschen. Für Motorradkäufer heißt das aber im Umkehrschluss, dass hohe Rabatte auf einzelne Modelle zu Jahresende wohl eher ausbleiben werden.

Fazit

Die EU kommt den Motorradherstellern entgegen und erweitert die Ausnahmeverordnung zum Abverkauf von Euro 4-Modellen noch in 2021. Die Händler und Hersteller bekommen so die Möglichkeit ihre Bestände zu leeren. Wer auf den großen Preiskampf zum Jahresende gehofft hatte, dürfte damit leer ausgehen.

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