In Berlin scheint die Regierung die Polizei aufgefordert zu haben, härter gegen Motorradfahrer vorzugehen. Das unrechtmässige Parken auf Gehwegen soll konsequent geahndet werden. Das Abschleppen soll gängige Praxis werden.
In Berlin scheint die Regierung die Polizei aufgefordert zu haben, härter gegen Motorradfahrer vorzugehen. Das unrechtmässige Parken auf Gehwegen soll konsequent geahndet werden. Das Abschleppen soll gängige Praxis werden.
Mit der Änderung des Bußgeldkatalogs im Frühjahr 2020 bekamen Motorradfahrer mal wieder ihr Fett weg. In diesem Falle die Motorradparker, denn besonders dem Umstand sein Motorrad auch parken zu müssen und damit mal falsch, wenn auf dem Gehweg, wurde ein deutlich verschärfter Strafkatalog hinterlegt. Dabei gingen die Bußgelder saftig nach oben, hier und da kamen Punkte hinzu.
In unserem Artikel zu den Neuerungen aus dem Juli stand aber auch auf Beschluss des Bundesrates "Die Einstufung des Verstoßes erfolgt durch die zuständigen Behörden vor Ort", bedeutet, dass die lokalen Behörden Motorräder auf Gehsteigen tolerieren können, es aber nicht müssen. Ebenso wie die Ahndung, liegt die Konsequenz so auf lokaler Ebene. Jede Stadt also nach Gutdünken.
Ein Krad-Knöllchen fürs Falschparken, dürfte jeder hier und da schon einmal in der Stadt bekommen haben. Abgeschleppte Motorräder kennen wir nur von der Verkehrskontrolle auf der Hausstrecke. Mopeds fürs Falschparken abzuschleppen indes erreicht hier eine neue Qualität. Und für Qualität ist Berlin ja bekannt. Kurz nach dem neuen Bußgeldkatalog hat das Abgeordnetenhaus Berlins einen Beschluss erlassen, der ein konsequentes Handeln gegen zweirädrige Falschparker fordert, diese Forderung wurde nun wohl von der Verkehrsverwaltung ungefiltert in die zuständigen Besoldungsstufen der Verkehrsüberwachung Berlin durchgereicht. Wenn nun also nationales Recht auf lokaler Ebene eskaliert, dürften Abschleppdienste nicht die Ausnahmen bleiben.
Gut 107.000 Krafträder sind in Berlin derzeit zugelassen und werden im Mangel echter Parkplätze natürlich auch auf Gehwegen geparkt. Das ist aber – nicht nur in Berlin – per se rechtswidrig nach STVO §12,4: "Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren." Sprich Motorräder parken auf der Straße. Sind wir ehrlich, zum Erhalt des Motorrads trägt dies auf Dauer nicht bei und der sichere Gehweg liegt so nah.
Das Gehwegparken in Berlin wurde lange geduldet, jetzt soll härter durchgegriffen werden vor allem wenn das Motorrad auf dem Gehweg eine Behinderung Dritter darstellt. Nur, wie soll das gehen mit nur einem Strafzettel der die Behinderung nicht aus dem Weg räumt? Bleibt nur: Berlin wird Motorräder abschleppen lassen müssen, um die Anordnung der Berliner Regierung durchzusetzen. Und was in Berlin Schule macht, braucht meist nicht lange bis Hamburg, München oder Bielefeld.
Wo also darf ich mein Motorrad parken, um es vor Schäden, Strafzetteln oder dem Abschlepper zu schützen? Diese Frage stellen sich viele Biker gerade in Zeiten knapper Parkplätze. Wann und wie darf ich mein Motorrad auf dem Gehweg parken? Ist das Parkhaus eine Option? Taugen diese Motorrad-Verhüterli was?
Wie bereits gelesen: Wer sein Motorrad auf einem Gehweg parkt, verstößt gegen die STVO, riskiert eine Strafe, je nach Schwere Punkte in Flensburg und – wie es Berlin wohl vormachen wird – auch abgeschleppt zu werden. Zugelassen ist das Parken auf Gehwegen nur bei einer entsprechenden Beschilderung (Verkehrszeichen 315, blaues Schild: Pkw auf Gehweg) oder bei einer vorhandenen Parkflächenmarkierung. Andernfalls gilt ein generelles Parkverbot auf Gehwegen auch für Motorräder. Die Praxis zeigt: Behindert das abgestellte Motorrad weder Fußgänger noch Fahrradfahrer, drücken Polizei oder Vollzugsbeauftragte gelegentlich schon mal ein bis zwei Augen zu. Parker in Berlin, sollten Sie sich darauf nun aber nicht mehr verlassen. Befinden sich eigens ausgewiesene Motorrad-Parkplätze in der Nähe, wird das Abstellen auf dem Gehweg in der Regel nicht toleriert.
Auch bei Parkscheinen gibt es keine Ausnahme für Motorradfahrer und leider auch keine entsprechenden Rabatte. Erschwert wird der Parkschein aus dem Automaten auch noch durch die fehlenden Klemmmöglichkeiten am Motorrad selbst, von Wetterschutz ganzzuschweigen. Hier hilft nur: Quittung aufbewahren.
Auch die Idee: Dann stellen wir halt 4 Mopeds auf einen Autoparkplatz führt hier leider nicht um Sparen. Sofern es sich um eine per Parkflächenmarkierung auf Pkw-Größe ausgewiesene Parklücke handelt, benötigt jedes innerhalb einer Parkscheinzone abgestellte Motorrad einen eigenen Parkschein.
Auch in einer Parkscheiben-Zone gibt es keine Sonderregelungen für Motorräder. Ein handgeschriebener Zettel mit der Ankunftszeit ist nicht genug. Hier hilft nur das geschickte Anbringen einer Parkscheibe.
Ein generelles Verbot für Motorräder im Sinne einer StVO-Regelung gibt es für Parkhäuser nicht. Jedoch kann der Parkhausbetreiber mit einer gesonderten Kennzeichnung an der Einfahrt das Parken von Motorrädern untersagen. In einem benutzerfreundlichen Parkhaus sind gesonderte, für Motorräder geeignete Stellplätze ausgewiesen sein. Weiterhin verfügt ein motorradfreundliches Parkhaus auch über Schließfächer, die das Unterbringen von Helm oder anderen Ausrüstungsgegenständen ermöglichen.
Die Persenings sind zwar eine sinnvolle Alternative als Wetterschutz bei längeren Standzeiten im Freien, ein falsch geparktes Motorrad machen sie aber nicht legal. Leider helfen sie tendenziell auch wenig gegen Parkrempler der Bürgerkäfige, wenn das Motorrad dann doch mal STVO-konform auf der Straße parkt.
Übrigens: Zur Überwinterung sind Parkhäuser generell nicht zu empfehlen. Abgesehen von den hohen Kosten und der Diebstahlgefahr haben Parkhäuser im Winter für ein Motorrad noch einen weiteren, erheblichen Nachteil: In einem stark frequentierten Parkhaus transportieren Fahrzeuge ständig feuchte und durch Streusalz stark belastete Luft in die Parkebenen. Dazu kommen noch unkontrollierbare Temperaturschwankungen, die eine Kondensation der Luftfeuchtigkeit fördern. Das kann zu einer übermäßigen Korrosionsentwicklung am Motorrad führen.
Und wer wie Berlin noch nicht genug Baustellen hat, der macht sich eben noch eine auf. Ganz klar: Falschparken auf Gehwegen mit Behinderung anderer ist kein Kavaliersdelikt. Doch der im Grunde nicht geregelte Vorgang Behinderungen per Abschlepper "nach eigenem Ermessen" entfernen zu lassen, ist indes nicht der Weisheit letzer Schluss. Dazwischen ist noch viel Raum für einen sinnvollen Dialog.