Der Vorschlag der EU-Kommission, ältere Fahrzeuge (ab dem 10. Jahr nach Erstzulassung) künftig jährlich zur Hauptuntersuchung (HU) zu verpflichten, sorgte für Aufregung unter Autofahrern – und kurzzeitig auch bei Motorradfahrern. Damit sollten nach Ansicht der Kommission und des TÜV Süd zunehmende Pannenanfälligkeit und mögliche Unfallrisiken adressiert werden.
Vorschlag am 4. Dezember 2025 abgelehnt
Doch der Vorschlag hat eine klare Absage erhalten. Am 4. Dezember 2025 hat der Rat der Europäischen Union sich gegen die Einführung einer jährlichen HU für ältere Fahrzeuge ausgesprochen. Damit ist die Diskussion beendet.
Für Motorradfahrer bedeutet das: Das gängige HU‑Intervall bleibt bestehen.
Motorräder wären im 1. Schritt nicht betroffen gewesen
Der Richtlinienvorschlag der EU betraf in der aktuellen Version ausdrücklich nur Pkw und leichte Nutzfahrzeuge – nicht Motorräder. Entsprechend wären im Falle einer Annahme der jährlichen HU für ältere Fahrzeuge Motorräder nicht betroffen gewesen.
Damit bleibt es bei der in Deutschland üblichen Regelung: Motorräder müssen weiterhin alle zwei Jahre zur HU.
Keine Belege für Wirksamkeit
Der ADAC begrüßt die Entscheidung des EU-Rats ausdrücklich. Denn laut ADAC gibt es keine überzeugenden Belege dafür, dass eine jährliche HU bei älteren Fahrzeugen die Verkehrssicherheit signifikant verbessert – der Aufwand stünde in keinem Verhältnis zum Nutzen.
Auch der europäische Dachverband der Motorradfahrer, FEMA (Federation of European Motorcyclists Associations), hatte sich jahrelang gegen verpflichtende regelmäßige Prüfungen für Motorräder ausgesprochen – mit der Begründung, technische Mängel spielten nur eine marginale Rolle bei Motorradunfällen.
Damit bleibt es bei der Einschätzung vieler Motorradorganisationen: Verkehrs- und Unfallprävention sollte eher über Fahrverhalten, Ausbildung, Infrastruktur und Schutzmaßnahmen (z. B. Helme, Schutzkleidung, Fahrerassistenzsysteme) laufen – nicht über häufigere technische Prüfungen.





