Italien verpflichtet sich zu Unterfahrschutz für Leitplanken: Besserer Schutz für Biker

Unterfahrschutz für Motorradfahrer an Leitplanken
Italien verpflichtet sich zu besserem Schutz

ArtikeldatumVeröffentlicht am 29.10.2026
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Unterfahrschutz Sicherheit Leitplanken Motorradunfall
Foto: MEHRSi

Unabhängig von der geplanten neuen Straßenverkehrsordnung hat Italien ein Dekret erlassen, dass den Unterfahrschutz für Motorradfahrer an Leitplanken verpflichtend vorsieht, und zwar an Unfallschwerpunkten und gefährlichen Stellen wie Kurven mit engen Radien, Engpässen oder Gefällstrecken.

Dekret soll im April 2027 in Kraft treten

In Kraft treten soll das Dekret im April 2027 und für alle Straßen gelten, die bei ihrem Bau auf eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h und mehr ausgelegt wurden und werden, also praktisch für alle Landstraßen und Autobahnen. Neue Strecken sollen von vornherein mit solchen Schutzsystemen ausgestattet werden, alle anderen Straßen allmählich nachgerüstet werden.

Grundsätzlich eine gute Sache, denn damit sind Motorradfahrer im Hinblick auf Schutzfunktion von Leitplanken endlich Auto- und Lkw-Fahrern gleichgestellt. Doch es gibt mehrere Haken.

Problem 1: Verantwortung liegt beim Gutachter

Auf europäischer Ebene existiert keine homologierte Leitplanke mit Unterfahrschutz, welche die Straßenbauämter einfach bestellen könnten. Deshalb schreibt das Dekret vor, dass in jedem einzelnen Fall ein Gutachter beauftragt wird, der an der gefährlichen Stelle eine Risikoanalyse vornimmt, dann auf dem Markt ein Zusatzsystem seiner Wahl aussucht und die Installation schließlich mit seiner Unterschrift genehmigt – womit er auch die Verantwortung übernimmt, falls es an der Stelle doch zu schweren Verletzungen kommt. Gerade für kleine Bergemeinden, wo sich die Kurvenstrecken häufen, ein schier unmögliches Unterfangen: Festangestellte Fachleute für einen solchen Fall haben sie nicht, und die meisten freiberuflichen Ingenieure werden vor einem solchen Risiko wohl zurückscheuen.

Problem 2: kein Budget für die Umsetzung

Der zweite Haken ist finanzieller Natur. Das Dekret stellt keinerlei Budget für die Umsetzung in Aussicht, und daran dürfte diese bei den chronisch klammen Berggemeinden speziell im Apennin, der sich 1.200 Kilometer weit durch ganz Italien zieht, scheitern. Zwar gibt es die Möglichkeit, sich bei nationalen und europäischen Fördertöpfen zu bedienen, doch es wird Jahrzehnte dauern, bis das Konzept in ganz Italien umgesetzt ist.

"Besondere Umweltbedingungen oder Wartungsanforderungen"

Absehen können die Straßenbauämter von der Installation des Unterfahrschutzes, wenn "besondere Umweltbedingungen oder Wartungsanforderungen" vorliegen. Das können u.a. Erdrutsche sein, zu denen es angesichts des fragilen Gesteins im Apennin häufig kommt. Genau auf diese Argumentation werden sich wohl viele Gemeinden erst einmal verlegen.

Geschwindigkeit begrenzen reicht nicht

Einfach ein Straßenschild aufzustellen, das die Geschwindigkeit auf 60 km/h begrenzt, reicht hingegen nicht. Denn es geht nicht um das aktuelle Tempolimit, sondern um die Geschwindigkeit, für die eine Straße bei ihrem Bau ausgelegt wurde – und das liegt bei den meisten italienischen Landstraßen zwischen 70 und 100 km/h.

Italiens Motorradverbände sehen das Dekret zwiespältig. Grundsätzlich finden sie den neuen gesetzlichen Schutz für Motorradfahrer sehr gut. Sie verweisen aber darauf, dass der Verkehrssicherheit besser gedient wäre, wenn kleinen Gemeinden finanzielle Hilfen erhalten würden, um die chronisch schlechte Asphaltqualität der Landstraßen zu verbessern, von Schlaglöchern über rutschigen Bitumen bis hin zu Rollsplit. So ließen sich viele Stürze verhindern, die heute in der gefährlichen Leitplanke enden.

Fazit