Italien plant eine neue Straßenverkehrsordnung (Codice della Strada) – mit teils guten Neuigkeiten für Motorradfahrer. Denn vorgesehen ist, dass Motorrad- und Rollerfahrer bei Staus auf der Autobahn den Standstreifen nutzen dürfen; Voraussetzung ist, dass sie langsam fahren und "jederzeit" in der Lage sind, Rettungsfahrzeugen Platz zu machen.
Autofahrer müssen "virtuelle Spur" freimachen
Auf innerstädtischen mehrspurigen Straßen ohne Standstreifen sind Autofahrer gemäß der neuen Regelung sogar verpflichtet, eine "virtuelle Spur" in der Mitte zu eröffnen, um die Zweiradpiloten durchzulassen. Tun sie es nicht, drohen Strafen von 80 bis 320 Euro. Mit diesen beiden neuen Vorschriften will Italien zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: zum einen den Verkehr flüssiger machen, zum anderen die Motorrad- und Rollerfahrer davor schützen, bewegungslos in der Hitze oder im Regen ausharren zu müssen.
Neue Bekleidungsvorschriften für Motorradfahrer
Neu hinzu kommen Bekleidungsvorschriften: Auf Autobahnen sollen Motorradfahrer und ihre Passagiere künftig neben dem Helm auch Handschuhe sowie einen Rückenprotektor oder eine Airbag-Weste/Jacke tragen, und zwar alles nach CE-Normen homologiert. Wer sich nicht daran hält, zahlt ein Bußgeld zwischen 40 und 160 Euro.
Strafzettel günstiger, wenn Schutzkleidung nach Vorschrift
Um das Tragen zertifizierter Schutzkleidung auf der Autobahn zu fördern, hat sich Italien einen etwas merkwürdigen "Rabatt" einfallen lassen: Falls ein Motorradfahrer durch einen Fehler oder zu hohes Tempo einen Unfall verursacht, sollen ihm bis zu 50 Prozent des fälligen Bußgelds erlassen werden, wenn er die vorgeschriebene Ausrüstung trägt.
Auch bei Tempoverstößen gibt es Änderungen. Auf Autobahnen und Landstraßen kostet künftig jeder km/h über dem Limit 10 Euro – wer 20 km/h zu schnell ist, zahlt also 200 Euro. In der Stadt hingegen kostet 1 km/h zu viel nur 5 Euro – wer dort also statt mit 50 km/h mit 90 km/h unterwegs ist, zahlt ebenfalls 200 Euro.
Neue Straßenverkehrsordnung voraussichtlich ab 1. Januar 2028
Die neue Straßenverkehrsordnung tritt voraussichtlich am 1. Januar 2028 in Kraft. Bis dahin dürfen die Standstreifen offiziell nicht von Motorradfahrern genutzt werden, auch wenn sie es in der Praxis natürlich tun, was in der Regel geduldet wird.
Im Sachen Tempolimit gilt aktuell: Bis zu 10 km/h zu viel kosten zwischen 42 und 173 Euro, wer 11 km/h bis 40 km/h zu schnell ist, zahlt 173 bis 695 Euro. Darüber wird es bis zu 4.000 Euro teuer, zudem wird der Führerschein entzogen.





