Mehr Sicherheit in der Moto GP
Airbagpflicht ab 2018

Ab 2018 sind die Fahrer aller drei Klassen der Motorrad-Weltmeisterschaft dazu verpflichtet, mit Airbag-Systemen zu fahren. Das hat die FIM jetzt bekanntgegeben.

Airbagpflicht ab 2018
Foto: 2snap

Um die Sicherheit für die Fahrer in der MotoGP-Weltmeisterschaft weiter zu erhöhen hat die FIM am Donnerstag (11.1.2018) eine Airbag-Pflicht für alle Fahrer der Klassen MotoGP, Moto2 und Moto3 bekanntgegeben. Die Airbag-Systeme sind in alle Sessions verpflichtend zu tragen und müssen auch immer funktionstüchtig sein. Die Airbag-Systeme müssen dabei wenigstens die Schultern und Schlüsselbeine schützen, ein Rückenschutz ist optional. Wird dieser verbaut, so muss er das gesamte Rückgrat abdecken. Anpassungen an jeweilige Fahrergrößen sind erlaubt. Die Airbag-Systeme müssen völlig unabhängig vom Motorrad agieren und dürfen in keiner Verbindung mit dem Bike stehen.

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Ausnahmen erlaubt die FIM nur ganz wenige: Wildcard-Fahrer dürfen auch ohne Airbag auf die Piste, Ersatzfahrer nur bei den ersten beiden Einssätzen. Ab dem dritten Einsatz dürfen auch sie nur noch mit vollwertigen Airbagsystemen auf die Strecke.

Die Hersteller müssen über eine eigene Dokumentation nachweisen, dass ihre Airbag-Systeme regelkonform sind und alle gültigen Standards einhalten. Auch alle Testberichte der Systeme müssen der FIM vorgelegt werden.

Die neue Airbag-Pflicht dürfte auch für die Kombihersteller eine große Herausforderung darstellen. Vorreiter in Sachen Airbag-Systemen sind Dainese und Alpinestars, doch viele Piloten im MotoGP-Feld sind mit Kombis anderer Hersteller unterwegs. Die müssen jetzt entsprechende Systeme entwickeln oder zukaufen.

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