Ist ABS am Motorrad vorn und hinten Pflicht?

ABS-Pflicht in Europa
Gefährliches ABS in der EU erlaubt

Veröffentlicht am 08.08.2023

Seit Januar 2017 (Euro 4-Regelung) müssen neue Motorräder mit mehr als 125 Kubik Hubraum mit ABS ausgestattet sein. In der Tat sind sie seither meistens sowohl am Vorderrad als auch am Hinterrad mit ABS ausgerüstet. Dazu sind die Hersteller jedoch nicht verpflichtet. Die Verordnung Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments (vom 15. Januar 2013) regelt: "Neue Krafträder der Unterklassen L3e-A2 und L3e-A3, die auf dem Markt bereitgestellt, zugelassen oder in Betrieb genommen werden, sind mit einem Anti-Blockier-System auszurüsten."

ABS für Motorräder bis 48 PS und darüber

Mit L3e-A2 sind Motorräder mit bis zu 35 kW (48 PS) Leistung gemeint. In die A3-Klasse fallen alle, die mehr als 35 kW leisten. Die Verordnung regelt an keiner Stelle, dass diese Motorräder an beiden Rädern mit ABS auszustatten sind. Welches der beiden Räder mit einem Anti-Blockier-System ausgestattet sein muss, konkretisiert die Regelung ebenfalls nicht. Spielraum haben die Hersteller zudem bei Abschalt-Optionen fürs ABS, etwa für Rennstrecke oder Gelände – meist nur das Hinterrad betreffend.

Anti-Blockier-System am Vorderrad besonders wichtig

Es liegt nahe, dass die Hersteller ihrer Verpflichtung auf jeden Fall am Vorderrad nachkommen, denn ein blockierendes Vorderrad führt in den meisten Fällen zum Sturz, während ein blockierendes Hinterrad oft noch rechtzeitig wahrgenommen und abgefangen werden kann. Und wenn das Steuergerät für die Technik sowieso schon an Bord ist, ist es kostenmäßig kein allzu großer Sprung, auch das Hinterrad mit ABS auszustatten – was die meisten Hersteller deshalb auch machen.

ABS für 125er

Für die 125er-Klasse schreibt die EU Folgendes vor: "Neue Krafträder der Unterklasse L3e-A1, die auf dem Markt bereitgestellt, zugelassen oder in Betrieb genommen werden, sind nach Wahl des Herstellers entweder mit einem Anti-Blockier-System oder mit einem kombinierten Bremssystem oder beiden Typen verbesserter Bremssysteme auszurüsten."

Alternativ CBS bei Leichtkrafträdern

Hier wird ebenfalls nicht erwähnt, dass ein ABS für beide Räder vorhanden sein muss. Auch nicht, ob es – wenn nur an einem Rad – das Vorderrad sein muss. Im Gegensatz zu den Motorrädern mit mehr als 125 Kubik gibt es in dieser Klasse einige Modelle, die tatsächlich nur vorn mit ABS-Unterstützung bremsen oder nur mit einem CBS (kombiniertes Bremssystem, auch Verbundbremssystem genannt).