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Motorrad anmelden, ummelden oder abmelden Tipps für den Behördengang

Sie wollen Ihr Bike neu oder nach der Winterpause wieder zulassen? Sie sind umgezogen und brauchen vielleicht neue Kennzeichen? Hier steht, welche Formulare Sie brauchen und was der Spaß kostet.

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Sprechen Sie auch noch von der "Doppelkarte"? Damit sind Sie nicht alleine, denn die Doppelkarte hat sich als Versicherungsbestätigung fest im Sprachgebrauch von Deutschlands Auto- und Motorradfahrern etabliert. Diente doch die eine Hälfte des geknickten Postkärtchens dazu, in den Akten der Zulassungsstelle zu bleiben, und die andere, um vom Amt an die die Versicherung zurück geschickt zu werden. Quasi als Vollzugsmeldung: Am Soundsovielten wurde Fahrzeug soundso zugelassen. Die altmodische Papiervariante gibt es heute nicht mehr. Wer ein Auto oder Motorrad neu oder nach der Winterpause wieder zulassen will, der braucht seit einigen Jahren als Nachweis der obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung anstatt der Doppelkarte von seinem Versicherer die so genannte eVB, die elektronische Versicherungsbestätigung, bestehend aus einem siebenstelligen Code aus Buchstaben und Zahlen.

Die Umstellung führte in erster Linie zu einer Zeitersparnis. Und zwar für den Fahrzeughalter. Denn seit der Einführung muss er für die Doppelkarte nicht mehr auf der Post warten. Die Übermittlung des Bestätigungscodes bei einem bestehenden Versicherungsvertrag geschieht entweder per E-Mail, per SMS aufs Handy oder ganz simpel telefonisch: einfach an-rufen, Code geben lassen, auf einen Zettel notieren und ab zur Zulassungsstelle - eine Sache von Minuten. Hat man auf dem Amt alle weiteren nötigen Unterlagen parat, ist die Wiederzulassung eines Motorrads ein Klacks. Oder besser: eine Sache von Klicks. Denn online kann die Zulassungsstelle auf die zentrale Datenbank der deutschen Kfz-Versicherer zugreifen und hat mit Hilfe des Versicherungscodes sofort die nötigen Versicherungsangaben und die persönlichen Daten des Fahrzeughalters auf dem Bildschirm.

Gestempeltes Kennzeichen gilt als Versicherungsnachweis

Wer mit dem abgemeldeten Motorrad die Fahrt zur Zulassungsstelle unternimmt, um das Bike dort offiziell wieder in Betrieb zu nehmen (eine solche Fahrt ist legal unter der Voraussetzung, dass sie auf dem direkten und kürzesten Weg erfolgt und ein zugeteiltes Kennzeichen am Motorrad angebracht ist), muss bei einer eventuellen Kontrolle lediglich die Versicherungsbestätigung nennen können. Auch die Polizei hat zum Zweck der Kontrolle online Zugriff auf den Datenspeicher. Erklärtes Fernziel der Umstellung ist die Online-Zulassung, die es in einigen Jahren ermöglichen soll, Fahrzeuge ganz ohne Amtsbesuch vorübergehend stillzulegen bzw. wieder in Betrieb zu nehmen. Das könnte besonders für Motorradfahrer Vorteile bringen. Denn um Steuern und Versicherung zu sparen, melden viele das Bike über den Winter ab.

Doch auch das kostet Zeit und Geld. Was man sich zwar mit der Alternative Saisonkennzeichen sparen kann, sich damit aber festlegt, wann man das Bike benutzen darf und wann nicht. Nach der Zulassung ist kein extra Nachweis der Versicherung mehr nötig. In Deutschland gilt, wie in 26 weiteren EU-Mitgliedsländern, das gestempelte Kennzeichen als Versicherungsnachweis. Lediglich für Fahrten außerhalb dieser Länder braucht man noch die so genannte Grüne Versicherungskarte (kostenlos von der eigenen Kfz-Haftpflicht). Außer die nötigen Unterlagen bei der Anmeldung parat zu haben, sollten Sie auch andere Faktoren prüfen, die Ihnen bei der Zulassung Zeit ersparen: Falls Ihr Bike beispielsweise mehr als zehn Jahre abgemeldet war, ist eine Vollabnahme beim TÜV nötig, bei Fahrzeugen aus dem Ausland zudem eine Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes.

Was muss ich zahlen / mitbringen?

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Neues Jahr, neue Plakette.

Was muss ich zahlen?

  • Wiederzulassung, wenn bereits Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vorhanden sind: 11,40 Euro
  • Wenn nicht, zusätzlich für den Umtausch der alten Papiere in die neuen: 8,70 Euro
  • Zuteilung eines neuen Kennzeichens: 26,10 Euro
  • Wunschkennzeichen: 10,20 bis 12,80 Euro (Gebühren variieren zwischen den einzelnen Ämtern, die Zahlen sind die gültigen Sätze der Stadt Köln)

Was muss ich mitbringen?

  • Personalausweis oder Pass des Fahrzeughalters
  • eVB-Nummer
  • Vollmacht (nur bei Vertretung, plus Personalausweis oder Pass des Vertreters)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Abmeldebescheinigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bzw. Kfz-Brief)
  • Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer (Formulare gibt’s auf der Zulassungsstelle, Bankverbindung parat haben!)
  • Noch vorhandene Kennzeichen, HU-Nachweis („TÜV”)
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