Zusätzliche Lichter auf Bekleidung und Helmen von Motorradfahrern möchte die niederländische Regierung nun verbieten, da die Leuchten "verwirren können".
Zusätzliche Lichter auf Bekleidung und Helmen von Motorradfahrern möchte die niederländische Regierung nun verbieten, da die Leuchten "verwirren können".
Die Idee hinter zusätzlichen Lichtern auf Bekleidung und Helmen von Motorradfahrern dient der Sichtbarkeit. Doch das hat laut der niederländischen Regierung nicht nur Vorteile. "Immer mehr Motorradfahrer befestigen Lichter an ihrer Kleidung oder am Helm", sagt Cora van Nieuwenhuizen, Ministerin für Infrastruktur und Wasserwirtschaft. Dies könne für andere Verkehrsteilnehmer verwirrend sein und zu riskanten Situationen führen. Deshalb sollen Motorradfahrer nicht mehr als die vorgeschriebenen Leuchten verwenden.
Natürlich gibt es hierzu in den Niederlanden auch Gegenstimmen. Wie zum Beispiel von Arjan Everink, dem Leiter der Verkehrs- und Ausbildungsabteilung des niederländischen Motorradverbandes KNMV: "Ein Motorradfahrer sollte (fast) alles tun, um seine Sichtbarkeit im Verkehr zu erhöhen." Weiterhin führt er aus: "Nach unseren Untersuchungen wissen wir, dass Motorradfahrer von anderen Verkehrsteilnehmern regelmäßig nicht oder zu spät gesehen werden. Eine gefährliche Situation ist das Ergebnis. Zusätzliche Lichter an der Ausrüstung und/oder am Helm sorgen für eine bessere Sichtbarkeit des Motorradfahrers im Verkehr. Allerdings müssen Form und Fläche dieser Leuchten berücksichtigt werden. Das vorgeschlagene Totalverbot ist keine gute Idee und wird die Zahl der Unfälle nicht verringern."
Das Verbot der Zusatzbeleuchtung in den Niederlanden kommt nicht überraschend. Bereits 2016 kündigte die niederländische Regierung an, zusätzliche Lichter für Motorradfahrer verbieten zu wollen. Es bleibt abzuwarten, ob die Einschätzungen der Motorradverbände und die Meinung der Motorradfahrer noch dazu führen können, das Verbot abzuwenden. Und es bleibt die Frage, ob dieses Verbot auch von anderen Ländern aufgegriffen wird. In Deutschland gilt bisher keine solch ausdrückliche Vorschrift.
Laut Straßenverkehrszulassungsordnung in Deutschland ist auch das Signalbild entscheidend. D.h. in dem Fall: Die Motorradbeleuchtung muss den anderen Verkehrsteilnehmern unmissverständlich klar machen, dass es sich um ein Motorrad handelt. "Zudem gilt, dass nur die Leuchten am Motorrad sein dürfen, die Pflicht oder zusätzlich erlaubt sind. Wird eine bestimmte Lichttechnik nicht im Gesetz genannt, ist diese auch nicht zulässig.", so die Passage aus der StVZO. Weiter heißt es auf bussgeldkatalog.org/motorrad-beleuchtung:
Ausnahmen von dieser Regel sind nur zulässig, wenn diese zu einer erhöhten Verkehrssicherheit beitragen können. So sind beispielsweise zusätzliche gelbe Rückstrahler an den Seiten vom Motorrad zulässig, wenn dadurch die Fahrzeugseite besser sichtbar wird. Auch gelbe Reflexstreifen an der Flanke können genehmigt werden, wenn diese keinen Schriftzug, sondern eine waagerechte Linie bilden. Die seitliche Sichtbarkeit bei Nacht erhöhen auch weiße reflektierende Felgenaufkleber – entscheidend dabei ist, dass das Signalbild nicht verändert wird.
Eine Motorradjacke mit integrierten rot blinkenden LED am Rücken, die heller strahlen als das Rück- oder sogar das Bremslicht, sorgen natürlich für bessere Sichtbarkeit. Aber eben auch für Verwirrung, da das Motorrad wahrscheinlich erst mal nicht als solches erkannt wird – auch von anderen Motorradfahrern nicht. Trotzdem: statt einem generellen Verbot wären konkrete Vorschriften sehr viel sinnvoller. Wie hell dürfen die Leuchten sein? In welchem Umfang dürfen sie angebracht sein? Und wo? Klar, das ist aufwendiger als ein Verbot. Aber wenn es der Sicherheit dient …