Gegenüber November 2016 sind die Motorrad-Neuzulassungen um satte 34 Prozent zurückgegangen. Am schlimmsten traf es die Leichtkrafträder mit über 49 Prozent Rückgang; Leichtkraftroller melden ein Minus von 28 Prozent. Der große Rückgang lässt sich mit der Euro4-Thematik erklären. Aufgrund der Umstellung von Euro3 auf Euro4 haben viele Händler Ende 2016 ihre Euro3-Fahrzeuge zugelassen, um sie auch 2017 noch verkaufen zu können.
Auch in der summierten Jahresstatistik sieht es im Vergleich zum Vorjahr für die ersten elf Monate des Jahres nicht ganz so gut aus. Der Zweiradmarkt musste von Januar bis November einen Rückgang von insgesamt 13,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr verkraften.
Es gibt allerdings auch Positives zu vermelden; im Segment der Motorräder haben insbesondere drei Hersteller Grund zu Freude. Vor allem BMW Motorrad dürfte mit dem Verlauf des Jahres zufrieden sein. Der deutsche Hersteller konnte seine Spitzenposition weiter ausbauen und einen Zuwachs von sieben Prozent verzeichnen. Immerhin auf Vorjahres-Niveau bleiben die beiden japanischen Hersteller Honda und Kawasaki.
Honda im November stark, BMW R 1200 GS weiter vorne
Auch im November 2017 gibt es kein Vorbeikommen an der BMW R 1200 GS. Mit 263 Exemplaren sichert sich die BMW-Reiseenduro die Spitzenposition. In der Jahresstatistik liegt die BMW ebenfalls weit vorne. Mit 8.236 Neuzulassungen sind von der großen GS mehr als doppelt so viele Fahrzeuge in Betrieb genommen wordenwie von der Yamaha MT-07 auf Platz 2 (3.457 Neuzulassungen von Januar bis November 2017).
Auch Honda dürfte mit den Statistiken im November relativ zufrieden sein. Gleich drei Modelle landeten unter den Top 5 des Rankings. Die meisten Modelle der Top 20 kommen übrigens von KTM. Harley-Davidson hat es im November dagegen nicht ins Ranking geschafft.
Juristische und natürliche Personen
Alle Modelle, die es in die Top 20 der Neuzulassungen im November geschafft haben, gibt es in der oben angehängten Bildergalerie. Neben den Neuzulassungen im November sind dort die Gesamtzulassungen dieses Jahres und das Verhältnis zwischen Zulassungen auf juristische und natürliche Personen aufgeführt.
Abschließend eine kurze Erläuterung zu juristischen und natürlichen Personen: bei Motorrädern, die auf juristische Personen zugelassen sind, handelt es sich unter anderem um Händlermotorräder, Tageszulassungen, Fahrschulmotorräder oder Behördenfahrzeuge. Wenn das Motorrad privat zugelassen wurde, handelt es sich um eine natürliche Person.
Quelle: KBA/MPS-Berechnungen
Zum Vergleich - Neuzulassungen im Oktober 2017:




