Die im April 2018 verhängte Streckensperrung für Motorradfahrer auf der L415 zwischen Sprendlingen und Ober-Hilbersheim muss zurückgenommen werden. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Mainz Bingen entschieden.
Die im April 2018 verhängte Streckensperrung für Motorradfahrer auf der L415 zwischen Sprendlingen und Ober-Hilbersheim muss zurückgenommen werden. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Mainz Bingen entschieden.
Wie der Bundesverband der Motorradfahrer (BVDM) jetzt mitteilt, sieht das Verwaltungsgericht wegen Motorradfahrern keine besondere Gefahrenlage, die eine Sperrung der Strecke rechtfertigen würde. Das Argument, die Strecke sei bei Bikern beliebt, reiche nicht aus. Auch sah das Gericht keinen besonderen Unfallschwerpunkt, hervorgerufen durch Motorradfahrer. Die Sperrung müsse daher zurückgenommen werden. Die Verbotsschilder sollen zeitnah abgebaut werden.
Die Landesstraße 415 von Sprendlingen in Fahrtrichtung Ober-Hilbersheim wurde am 11.4.2018 für Motorräder gesperrt, weil sich eine Vielzahl von Motorradunfällen ereignet hatten. Die Sperre sollte zunächst 6 Monate dauern. Im Anschluss sollte die Lage neu analysiert werden.
Zuvor wurden auf der Strecke im Kurvenbereich bereits die Schutzplanken mit Unterfahrschutzelementen versehen. Ein möglicher Einbau von Rüttelstreifen auf der L 415 wurde verworfen. Erhöhte Zweiradkontrollen brachten auch keine Verbesserung. Im Ergebnis sahen die lokalen Behörden nur noch die Möglichkeit einer Streckensperrung für Motorräder als zielführende und unfallminimierende Maßnahme.