Worauf Sie beim US-Import achten müssen

Worauf Sie beim US-Import achten müssen Motorrad-Import aus den USA

Motorrad-Import aus den USA Bilski

Was Sie vorher beachten sollten

  • Beinahe alle in den USA erworbenen Motorräder entsprechen nicht den in der EU geltenden Vorschriften. Das heißt, sie sind nicht typgenehmigt. Ob ein Motorrad diese Typgenehmigung für die EU hat oder nicht, lässt sich auf dem am Hauptrahmen angebrachten Typschild ablesen.
  • Motorräder ohne EU-ABE könnten nur mit großem Aufwand so nachgerüstet werden, dass sie den Bestimmungen entsprächen. Solche Fahrzeuge brauchen deshalb eine Einzelabnahme. Geprüft werden Abgasverhalten, Geräuschentwicklung, Leistung, Höchstgeschwindigkeit, Bremsen, Lichtanlage sowie elektromagnetische Verträglichkeit.

Gargolov
Motorrad-Import aus den USA. Einfach über die Grenze cruisen geht leider nicht.
  • Der Deutschlandimporteur Ihres Motorrads kann dafür unter Umständen entsprechende Unterlagen oder Zertifikate (Musterbericht) gegen Gebühr bereitstellen. Wenn Sie diese Bescheinigungen vollständig einreichen, kostet Sie die Abnahme rund 250 bis 300 Euro.
  • In der Regel zeigen sich die Importeure hier aber unkooperativ, aus verständ-lichen Gründen: Sie wollen die Motorräder selbst verkaufen.
  • Ohne diese Unterlagen muss Ihr Motorrad von der Prüfstelle in allen oben genannten Punkten abgenommen werden. Das ist sehr teuer und kostet Sie mindestens 3000 Euro, und das auch nur, wenn jede Prüfung im ersten Anlauf klappt.
  • Erkundigen Sie sich deshalb vorher, ob Ihnen jemand die notwendigen Zertifikate zur Verfügung stellen kann, zunächst beim Importeur direkt, ein Versuch schadet nichts, dann bei Markenclubs, Stammtischen oder über Internetforen. Und wägen Sie den Preis, den Sie dafür eventuell bezahlen, gegen die Kosten ab, die Ihnen sonst für eine Einzelabnahme entstehen.
  • Fragen Sie beim Hersteller nach, wie es um Garantie- und Gewährleistungsansprüche bestellt ist. Amerikanische Hersteller jedenfalls weigern sich meist, Garantieleistungen durchs deutsche Händlernetz realisieren zu lassen.
  • Haben Sie sich dennoch für den Import eines Motorrads aus den USA entschieden, sollten Sie sich vorab um die Transportmodalitäten und -kosten kümmern. Luftfracht geht problemlos und schnell von vielen Flughäfen in den USA, allerdings differieren die Preise je nach Spediteur und Abflugort mitunter stark. Als Anhaltspunkt: Bikes and Travel (www.bikes-travel.de) verlangt für den Transport einer 396-Kilogramm-Palette von Miami nach Deutschland 1529 Euro, von Los Angeles 1695 Euro, für einen schwereren Transport, 484 Kilogramm, 1699 oder 1958 Euro. Seefracht kommt zwar etwas günstiger, 75 bis 90 Euro pro Kubikmeter, Hafenkosten zirka 90 Euro, plus Ausschiffungskosten 500 bis 800 Euro, aber das dauert sechs bis acht Wochen, und der Transport vom Hafen zur Garage will auch noch organisiert und bezahlt sein (weitere Infos: MOTORRAD 3/2004).

Was Sie beim Kauf beachten sollten

  • Die von den Händlern angegebenen Preise sind in der Regel Nettopreise – Sie müssen also keine Steuern abziehen –, allerdings sind auch diese Preise verhandelbar. Abzüge von mindestens fünf Prozent sind drin, zumal für Barzahler. Möglich ist aber auch, mittels Kreditkarte, Reisescheck oder internationaler Geldanweisung zu bezahlen. Wer sein Motorrad sofort ausführt, muss keine Kaufsteuer (sales tax) entrichten, diese kann, je nach Bundesstaat, bis zu neun Prozent des Kaufpreises ausmachen. Den Papierkram übernimmt der Händler für Sie.
  • Wenn Sie sich eine Gebrauchtmaschine zulegen, dann niemals, ohne den »title«, das amerikanische Pendant zum Fahrzeugbrief, auf den eigenen Namen umschreiben zu lassen. Bei einem Neufahrzeug bekommen Sie ein »manufacturer’s statement of origin« oder ein »certificate of origin«. Die Originale dieser Dokumente sowie zwei beglaubigte Kopien müssen den US-Zollbehörden drei Tage vor Ausfuhr Ihrer Maschine vorliegen, sonst ist kein Transport möglich. Für die Zulassung in Deutschland sollten Sie weitere beglaubigte Kopien anfertigen lassen für den Fall, dass die Originale unterwegs verloren gehen.
  • Soll das Motorrad per Achse zum Hafen oder Flughafen, können Sie sich über den Händler ein Überführungskennzeichen (one day permit) besorgen lassen.
  • Versäumen Sie auf keinen Fall, eine Transportversicherung mit einer All-Risk-Deckung abzuschließen.

Was in Deutschland auf Sie zukommt

  • Wollen Sie vom Hafen oder Flughafen per Achse nach Hause, brauchen Sie ein Kurzzeitkennzeichen. Sollte Ihr Motorrad noch ein US-Kennzeichen haben, können Sie auch damit zu Ihrer Zulassungsstelle fahren, wenn Sie vorab eine so genannte Grenzversicherung abgeschlossen haben.
  • Natürlich müssen Sie Ihr Motorrad verzollen, die Gebühren dafür belaufen sich auf acht Prozent des Kaufpreises, dazu kommen 16 Prozent Einfuhrumsatzsteuer. Dafür erhalten Sie vom Zollamt eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, ohne die Sie Ihr Motorrad nicht zugelassen bekommen.
  • Bei einer Gebrauchtmaschine beantragen Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt eine Auskunft aus dem zentralen Fahrzeugregister, mit der Sie nachweisen können, dass Ihr Motorrad in Deutschland nicht als gestohlen gemeldet ist.
  • Dann muss Ihr Motorrad zur Prüfstelle. Siehe oben: Was Sie vorher beachten sollten.
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