Die Polizei stoppte in Rheinland-Pfalz einen Rollerfahrer bei einer Verkehrskontrolle, weil er durch seinen sehr eigenwilligen Roller-Umbau auffiel.
Die Polizei stoppte in Rheinland-Pfalz einen Rollerfahrer bei einer Verkehrskontrolle, weil er durch seinen sehr eigenwilligen Roller-Umbau auffiel.
Motorräder, deren Verkleidung aus Karton gefertigt wurden, Elektro-Prototypen aus Bambus oder E-Bikes mit denen man übers Wasser gleiten kann: eigentlich könnte man meinen, in Sachen Kuriositäten bereits das Meiste gesehen zu haben. Der in diesem Artikel gezeigte Roller reiht sich aber zweifellos im oberen Bereich des Kuriositäten-Rankings ein. Die Polizei Rheinland-Pfalz hat zuletzt einen sehr eigenwillig umgebauten Roller angehalten, den man mit bloßem Auge quasi nicht übersehen konnte.
Ein 62-jähriger Rollerbesitzer aus der Umgebung um Kaiserslautern hat sich offensichtlich vorgenommen, die ohnehin schon recht komfortable Sitzposition auf seinem Fahrzeug, noch etwas gemütlicher zu gestalten. Im hinteren Bereich der Sitzbank installierte der Rollerfahrer eine Sessel-Rückenlehne. Passend dazu wurden auch die Armlehnen zweckendfremdet und seitlich am Roller platziert. Wie genau die Sesselteile am Roller befestigt wurden, ist auf den Bildern nicht klar zu erkennen. Besonders elegant sieht der Anbau allerdings nicht aus.
Und als ob das nicht schon schräg genug wäre, hat der Rollerfahrer auf der rechten Seite des Rollers ein Abwasserrohr montiert, welches laut eigener Aussage als Aufbewahrungsbox diene. Obwohl es unnötig erscheint, sei erwähnt, dass die Umbaumaßnahmen nicht von einem Gutachter abgenommen und eingetragen wurden, weshalb die Betriebserlaubnis des Rollers laut Polizeimeldung erloschen sein dürfte. Bei der Kontrolle konnte der Mann aber immerhin einen gültigen Führerschein, Fahrzeugpapiere und den Versicherungsnachweis vorzeigen. Aufgrund der erloschenen Betriebserlaubnis ging die Fahrt allerdings nicht weiter. Zudem wurde eine Ordnungswidrigkeitsanzeige verhängt. Die Polizei Rheinland-Pfalz teilt zudem mit, dass die Zulassungsstelle über die Kontrolle informiert wird.
Ein Roller mit Rücken- und Armlehne und einem Abwasserrohr als Aufbewahrungsbox sieht man nicht alle Tage, weshalb wir euch das eigenwillige Fahrzeug nicht vorenthalten wollten. Mangelnde Kreativität kann dem Besitzer des „Couch“-Rollers in jedem Fall nicht vorgeworfen werden.