Das denkwürdige Ende einer Initiative

Das denkwürdige Ende einer Initiative Hälfte des Lebens

Seit 20 Jahren engagieren sich die Motorradfreunde Neuffener Steige e.V. gegen eine Streckensperrung. Jetzt haben sie ihren Verein aufgelöst. Weil alle Mittel ausgeschöpft wurden – ohne Erfolg. Dennoch haben sie eine ganze Menge erreicht.

Hälfte des Lebens Motorradfreunde Neuffen

Eins kann man nun wirklich nicht sa­gen: dass das Landratsamt Esslingen sich nichts habe einfallen lassen. Anno 1985 schon kam es auf die Idee, die Neuffener Steige, eine ehemalige Bergrennstrecke rauf auf die Hochflächen der Schwäbischen Alb, für Motorräder zu sperren. Weil deren Fahrer sich eben dort um Kopf und Kragen rasen würden. Alsdann war der Behörde fast jedes Mittel recht, den Protest gegen dieses Verbot zu sabotieren. Wobei die Beamten bewiesen, dass dieser Berufsgruppe mitunter alles zuzutrauen ist, sogar eine Fähigkeit, die ansonsten niemand bei ihr vermutet: Fantasie.
Die wiederum äußert sich gelegent­-lich in einer ausgeprägten Liebe zur Natur. Um eine Wiese, auf der die Teilnehmer der alljährlichen Demonstrationsfahrt sich sammeln wollten, vor den Unbilden einer Per-forierung durch Haupt- und Seitenständer zu bewahren, bestand man im Landratsamt auf ökologische Schutzmaßnahmen. »Da haben wir halt zwei Hänger voll mit Bret­-tern raufgekarrt«, sagt Frank Maier, Schriftführer der Motorradfreunde, »und das Holz haben die Leute dann unter ihre Maschinen geschoben.« Weil diese Auflage nicht die erhoffte destruktive Wirkung zeigte, hat man sich immer neue Schikanen überlegt. »Einmal sollten wir vor der Demo Umleitungsschilder aufstellen. Wir erhielten aber keine, weil das Landratsamt strikte Anweisung gegeben hatte, sie uns zu verweigern. Was die Esslinger freilich nicht wussten«, amüsiert sich Michael Landkammer, der letzte Vorsitzende des Vereins, »das war, dass einer von uns gute Verbindungen zu Ämtern im Landkreis Ludwigsburg hatte.«
Was die Bürokraten zum nächsten Schild­bürgerstreich animierte. Diesmal soll­-te es eine riesige Hinweistafel sein, »so eine, wie man sie von Autobahnen kennt«, erinnert sich Heide Zander, Kassiererin des Vereins. »Die wussten ganz genau, wie teuer so ein Ding kommt.« Rechtzeitig vor der Demo stand das Monster, gekostet hatte es übrigens keinen Pfennig. Dank der freundlichen Unterstützung der Stuttgarter Flughafen-Gesellschaft, die bis heute freilich nichts von ihrer Solidarität mit den Streckensperrungsgegnern weiß. »Irgendwie«, meint Frank, »zahlt es sich immer aus, wenn man viele Mitglieder mit den unterschiedlichsten Berufen hat.« Gut 140 waren es um 1990, zu besten Zeiten.
Vor 20 Jahren, 1987, waren Heide, Frank und Michael allesamt bei der Gründung der Motorradfreunde Neuffener Stei­-ge dabei. Zwei Jahrzehnte lang haben sie sich engagiert, organisiert, prozessiert. Ohne konkreten Erfolg. Die Steige bleibt bis heute von Mai bis Oktober an Wo-chenenden und Feiertagen für Motorräder geschlossen. »Es ging viel mehr, als man dachte«, resümiert Frank, »doch insgesamt ging eigentlich nichts.«
Wenn die Motorradfreunde behaupten, dass sie nichts bereuen, es heute genau so machen würden wie damals, dann nimmt man ihnen das ab. Aus dem überzeugendsten Grund der Welt: weil sie dabei lachen. Nicht über ihr Scheitern, eher darüber, wie sie gescheitert sind. Vor Gericht zum Beispiel. »Um unsere Sache, die Rechtswidrigkeit der Streckensperrung, drehte es sich dort eigentlich nie«, bedauert Heide, Rechtsfachwirtin von Beruf.
Bei Fahrverboten entscheidet die Justiz kess widersprüchlich. Richter gibt’s, die berufen sich auf Artikel 3 des Grundgesetzes, den Gleichheitsgrundsatz, lehnen Sanktionen nur gegen Motorradfahrer tendenziell eher ab. Derweil die andere Fraktion auf die Unversehrtheit des menschlichen Lebens, das es zu schützen gelte, optiert, Einschränkungen für Motorräder an unfallträchtigen Strecken ergo sanktioniert. Klar, dass die Motorradfreunde sich auf die erste Variante, das Gleichheitsgebot, stützten, während ihre Widersacher, Landratsamt Esslingen, Regierungspräsidium Stuttgart und Land Baden-Württemberg, sich auf ihre Fürsorgepflicht für die ach so gefährdeten, weil prinzipiell rasenden Motorradler kaprizierten.
In den unzähligen Verwaltungsakten und Stellungnahmen vor Gericht verweist das Land stets auf Statistiken, die von den Motorradfreunden angezweifelt werden. Unseriös seien sie, zumal Unfälle nur aufgezählt, nie aber analysiert würden. Als ge­radezu grotesk erscheint, dass nunmehr fast 25 Jahre alte Zahlen noch immer als Begründung für die Sperrung der Neuffener Steige herhalten müssen.
Fast genauso grotesk kommt einem vor, was die Motorradfreunde mit ihren Anwälten erlebten. Anfangs zogen sie motorradfahrende Juristen vor. Von denen der erste es dem Bundesverfassungsgericht mit der formalen Abservierung eines Antrags besonders leicht machte. Er hatte schlicht eine Frist verpennt. Der darob verpflichtete Advokat hatte dann eine Erleuchtung, dahingehend, dass es größere Weisheiten gibt als die der Juristerei, die der östlichen Religionen nämlich, und tauchte alsdann, seinen Job und den Fall der Motorradfreunde drangebend, tief in selbige ein. Der nächste Rechtsvertreter fühlte sich während einer mündlichen Verhandlung so unwohl, dass er, wie er später sagte, ­»völlig neben mir gestanden war«.
Auf ihre Anwälte sind die Motorradfreunde dennoch nicht sauer. Mag ja sein, dass sie nicht jederzeit optimal agierten, aber eine reelle Chance hatten sie letztlich nie. In allen Entscheidungen wurde ihr Argument, dass man die Motorradfahrer insgesamt nicht für Verfehlungen einiger Schwarzer Schafe bestrafen dürfe, nicht ein einziges Mal »ernsthaft gewürdigt«. Mehr noch: Die Argumentation des Landratsamts und des Landes, wonach man die Motorradler qua Fahrverbot vor sich selbst schützen müsse, wurden von den Gerichten zum Teil wortwörtlich übernommen.
Als alle juristischen Wege gegangen waren, hatten die Motorradfreunde noch eine Hoffnung: die Politik. Doch die Petition, die sie selbst verfassten und an den Landtag in Stuttgart richteten, bewirkte nichts – null Resonanz. Frank und Heide sind jetzt 44, Michael 41 Jahre alt. Ihre Kinder jedenfalls finden es schade, dass die Motorradfreunde sich auflösen. Sie ha­-ben dort Freundschaften geschlossen, ihre Eltern übrigens auch. Und die halten länger als der Verein.

Chronik

1985 Auf Anordnung des Landratsamts Esslingen wird die Neuffener Steige von Mai bis Oktober an Wochenenden und Feiertagen für Motorradfahrer gesperrt.

1987 Die Motorradfreunde Neuffener Steige e.V. werden gegründet. Ziel des Vereins: Zurück­-nahme des Fahrverbots. Das will man durch Pro­test, Aufklärung, juristische Mittel erreichen. Ende April organisieren die Motorradfreunde die erste Protestfahrt und klagen gegen die Ablehnung ihres Widerspruchs gegen die Sperrung.

1988 An der zweiten Demonstrationsfahrt auf der Neuffener Steige nehmen 1400 Motorradfahrer teil. Die Motorradfreunde bieten gemeinsame Ausfahrten und Sicherheitstrainings an.

1989 Das Verwaltungsgericht Stuttgart lehnt die Klage, der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim den Berufungsantrag ab.

1990 Erfolglose Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht, das Bundesverfassungsgericht wird eingeschaltet, ebenso erfolglos.

1993 Neue Kläger, zweite Klage: vom Verwal-tungsgericht Stuttgart abschlägig beschieden, die Beschwerde dagegen vor dem Verwaltungs-gerichtshof Mannheim wird ebenfalls abgewiesen.

1994 2500 Motorradfahrer bei der Demo.

1996 Demo mit 3000 Motorradfahrern.

1997 Erneute Klage, das Verfahren zieht sich.

2000 Mündliche Verhandlung, negativer Ausgang, der Verwaltungsgerichtshof lässt keine Berufung zu.

2001 Die Beschwerde vor dem Bundesver-fassungsgericht wird abgeschmettert, ein Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht verworfen.

2004 Petition an den Landtag von Baden-Württemberg bleibt ohne Resonanz.

2007 Der Verein löst sich auf, sein Vermögen fließt wohltätigen Zwecken zu. Mittlerweile be-findet sich die Neuffener Steige in einem erbärm-lichen baulichen Zustand: rasen völlig unmöglich.

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