Sowohl in Deutschland als auch in Großbritannien gelten im EU-Vergleich relativ laxe Regelungen, was die Gesundheitsprüfungen für den Führerschein angeht.
In Großbritannien gilt derzeit:
Beim Führerschein-Erwerb reicht ein einfacher Sehtest – das Ablesen eines Nummernschilds aus 20 Metern Nähe durch den Prüfer ist verbindlich. Wird dieser Test nicht bestanden, darf keine Prüfung stattfinden. Weitere verpflichtende Sehtests folgen danach nicht. Stattdessen basiert die Eignung auf einer Selbstdeklaration – auch bei älteren Fahrern. Senioren ab 70 Jahren müssen den Führerschein zwar alle drei Jahre verlängern, doch bislang genügt ein Fragebogen, in dem sie bestätigen, die gesetzlichen Sehstandards zu erfüllen.
Reform für Herbst 2025 geplant
Im Herbst 2025 ist eine Reform geplant, im Zuge derer verpflichtende Sehtests bei Führerscheinverlängerungen eingeführt werden sollen, sobald die Führerscheininhaber 70 Jahre und älter sind. Nicht bestandene Tests können zum Führerscheinentzug führen. Die Reform steht im Zusammenhang mit einem umfassenden Straßenverkehrssicherheitsprogramm, ist aber bislang nicht finalisiert.
Deutschland – einmal Sehtest, danach Eigenverantwortung
In Deutschland ist die Lage ähnlich: Beim Führerscheinantrag (Klassen A und B) ist ein Nachweis über eine ausreichende Sehleistung (Visus ≥ 0,7) erforderlich. Dieser darf nicht älter als zwei Jahre sein und muss von einem anerkannten Optiker oder Augenarzt stammen.
Danach gibt es keine regelmäßigen Sehtests – auch nicht ab einem bestimmten Alter. Signifikante Sehbeeinträchtigungen müssen lediglich der Behörde gemeldet werden, eine automatische Überprüfung erfolgt nicht. Erst ab den Klassen C und D sind regelmäßige, umfassende Untersuchungen nebst Sehtest verpflichtend, selbst für Führerscheininhaber unter 50 Jahren.
Somit ist auch hier die Regel – einmal Sehtest, danach liegen Sichtfähigkeit und Meldung im Verantwortungsbereich der Fahrer.
Spanien – regelmäßige medizinische Kontrolle, klar strikter
In Spanien greifen deutlich strengere Vorschriften:
- Der Führerschein für Pkw und Motorräder (Klassen A & B) ist grundsätzlich nur 10 Jahre gültig – bis zum Alter von 65 Jahren.
- Danach beträgt die Gültigkeit nur noch fünf Jahre, anschließend ist bei jeder Verlängerung ein Besuch in einem medizinischen Prüfzentrum (Centro de Reconocimiento de Conductores) Pflicht, inklusive Seh-, Hör-, Reaktions- und allgemeiner Gesundheitsprüfung.
Jüngst hat die Verkehrsbehörde (DGT) das Verfahren nochmals verschärft: kognitive Tests, Reaktionsszenarien und Aufmerksamkeitsprüfungen wurden eingeführt. Betroffen sind insbesondere Fahrer über 65 Jahre. Etwa 15 % dieser Altersgruppe konnten den neuen Test beim ersten Anlauf nicht bestehen.
EU-Vorgaben – Entwurf, aber keine Verpflichtung
Vor einiger Zeit kursierte folgender EU-Vorschlag: Die Kommission wollte Führerscheine in der EU ab 70 Jahren nur für maximal fünf Jahre gültig machen – verbunden mit einer verpflichtenden ärztlichen Untersuchung oder Fahrsicherheitsübung.
Dieser Vorschlag wurde jedoch von Mitgliedsstaaten wie Deutschland und Österreich als diskriminierend abgelehnt. Letztlich wurde beschlossen: Es besteht keine Pflicht zur Gesundheitsprüfung für ältere Fahrer; jede Maßnahme bleibt eine nationale Entscheidung.