Einmal Prüfung, immer fahren. So galt es sehr lange für die meisten Fahrerlaubnisklassen. Seit dem Stufenplan der EU bis 2033 mit fälschungssicheren Führerscheinen weicht die Volksweisheit immer weiter auf. Und der nächste Schritt könnte alle Motorradfahrer betreffen.
Stufenplan bis 2033
Seit 2009 sind die Klassen C, CE, D und DE nur noch 5 Jahre gültig, seit 2019 und nach dem gestuften Umtausch müssen selbst die Klassengemeinschaften A und B alle 15 Jahre erneuert werden, ohne großen Aufwand: Antrag, Passbild und Gebühr reichen beim Auto und Motorrad.
Bis 2033 sollen dem Plan nach 43 Millionen Führerscheinhalter in Deutschland den neuen Führerschein bekommen. Das hier sind die Fristen:
Ab 70 nur noch mit Attest
Der jüngste Vorschlag der EU legte nach: Ab 70 Jahren sollen alle Führerscheinklassen grundsätzlich nur noch 5 Jahre gültig sein, zum Verlängern muss ein Attest oder mehrere Atteste vorliegen, die die Fahrtüchtigkeit bescheinigen. Selbst von Auffrischungskursen ist in dem Vorschlag die Rede.
Die ärztlichen Bescheinigungen entsprechen im Grunde dem aktuellen Verfahren für die Fahrerlaubnisklasse C, CE, D und DE, die ein Attest vom Augenarzt und ein allgemeines Attest für die Fahrtüchtigkeit verlangen.
Wann die Richtlinie in Kraft tritt, ist nicht genau beschrieben, es fällt öfter der Zeitraum 2023 bis 2030. Das Übernehmen einer EU-Richtlinie in nationales Recht ist nicht gängige Praxis, sprich Deutschland könnte hier – erneut – ausscheren.
Im Ausland normal
Der Aufschrei ist vermeintlich groß, doch bei unseren Nachbarn in der EU sind befristete Führerscheine für alle Fahrerlaubnisklassen normal. In Deutschland wird der heilige Gral Führerschein bisher nicht generell befristet. Die meisten EU-Nachbarn haben die grundsätzlichen 15 Jahre bereits übernommen oder noch eigene Vorschriften.
Beispiel: In Italien muss bis 49 Jahre alle 10 Jahre verlängert werden. Zwischen 50 und 69 Jahre alle 5 Jahre, dann bis 79 Jahre alle 3 Jahre und ab 80 Jahren alle 2 Jahre. Jeweils mit augenärztlichem Attest. Im Kontext der vorgeschlagenen Harmonisierung gelten für alle die gleichen Regeln, wenn sie in nationales Recht übernommen werden.