Je früher man sich auf die MPU vorbereitet, desto besser stehen die Erfolgschancen. Einen guten Einstieg stellen kostenlose Informationsabende bei anerkannten Beratungsstellen dar. Dabei schadet es nicht, Angebote verschiedener Anbieter zu nutzen, um unterschiedliche Sichtweisen kennenzulernen. Als nächster Schritt ist eine erste Beratung bei einem darauf spezialisierten Verkehrspsychologen ratsam. Dies kostet etwa 130 Euro (Stand April 2024). In dem etwa einstündigen Einzelberatungsgespräch macht sich der Psychologe ein erstes Bild von der persönlichen Situation.
Erkennbare und dauerhafte Verhaltensänderung
War ein Alkoholdelikt Grund für die MPU-Anordnung, kann dabei schon geklärt werden, ob nach Einschätzung des Psychologen ein Abstinenznachweis erbracht werden muss. Kann ein entsprechender Beleg nicht vorgelegt werden, führt dies automatisch zum Nichtbestehen der MPU. Andererseits garantiert der Nachweis allein keine positive Begutachtung. Eine Aufarbeitung der eigenen Situation und eine für den Gutachter erkennbare und dauerhafte Verhaltensänderung muss immer hinzukommen.
Eine auf den Betroffenen zugeschnittene MPU-Vorbereitung kann anschließend in Einzelsitzungen beim Psychologen oder in Gruppenkursen erfolgen. Beides hat Vorteile. In der Gruppe besteht die Möglichkeit, sich mit anderen auszutauschen. In der Einzelberatung wird dagegen intensiv auf die individuelle Problemstellung eingegangen. Dafür muss bei zehn Sitzungen mit etwa 1.300 Euro Kosten gerechnet werden. Wie viele Stunden ratsam sind, hängt vom Einzelfall ab.
MPU-Gruppenkurse
Es gibt Gruppenkursangebote, aufgeteilt je nach Problematik – Alkohol, Drogen oder Punkte. Angeboten werden sowohl Kurse mit einem festen Teilnehmerkreis über einen bestimmten Zeitraum als auch fortlaufende Kurse, in die jederzeit eingestiegen werden kann. Zum Teil gibt es auch Basiskurse, die mit Aufbau- und Intensivprogrammen – je nach Problemstellung – kombinierbar sind. Für einen Kurs mit 18 Sitzungen sind etwa 500 bis 600 Euro zu veranschlagen.
Vielfach werden auch Komplettpakete angeboten, die beispielsweise eine gewisse Anzahl von Einzel- oder Gruppensitzungen, Abstinenznachweise und eine Probe-MPU zu einem Gesamtpreis enthalten. Bei der späteren MPU ist dann allerdings ein anderer Psychologe zu überzeugen als jener, der mit dem Betroffenen darauf hingearbeitet hat. Die Vorbereitung und die eigentliche Begutachtung müssen in den Händen von zwei verschiedenen Experten liegen. Außerdem darf die MPU nur von akkreditierten Institutionen durchgeführt werden.

Das droht bei Alkohol- und Drogendelikten im Straßenverkehr.
Sperrfrist verkürzen
Ist die Fahrerlaubnis bereits entzogen, ist es sinnvoll, einen Kurs auszuwählen, mit dem auch die Sperrfrist verkürzt werden kann. Dabei gibt es bedauerlicherweise je nach Bundesland erhebliche Unterschiede. Nicht jede Maßnahme wird anerkannt. Außerdem gibt es spezielle Kursangebote für Personen, bei denen ein Gutachter schon aufgrund der MPU festgestellt hat, dass es trotz Änderungen des Verhaltens noch Eignungsmängel gibt, die aber mit einer Kursteilnahme korrigiert werden können. In diesen Fällen wird die Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung empfohlen. Es ist praktisch eine Art Nachschulung.
Seriöse MPU-Vorbereitungs-Anbieter erkennt man unter anderem daran, dass der Verkehrspsychologe am Anfang über den Leistungsumfang und die Kosten informiert und auch angemessene Zahlungsmodalitäten anbietet, wie etwa Ratenzahlung. Vorsicht ist bei Anbietern geboten, die schnelle Lösungen oder gar Erfolgsgarantien versprechen.
Für eine positive Begutachtung muss der Betroffene in allen Fällen einer MPU-Anordnung sein Problem oder die Ursache seiner Auffälligkeit und wie es dazu kam, erkannt haben. Er muss sein Verhalten in angemessener und ausreichender Art und Weise geändert sowie eine stabile Verhaltensänderung zur Minderung des Rückfallrisikos erreicht haben. Genau davon muss er den Gutachter überzeugen können.
Die Gründe für eine MPU
Alkoholauffälligkeiten sind der häufigste Anlass für eine medizinisch-psychologische Untersuchung. Im Jahr 2022 mussten 87.180 Verkehrsteilnehmer diese Prozedur absolvieren. Von Jahr zu Jahr schwankt deren Zahl, summiert sich jedoch im langjährigen Vergleich auf knapp 90.000 Untersuchungen pro Jahr.

Die Gründe für eine MPU.
Unterschied: Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis
Es gibt zwei rechtliche Möglichkeiten, einem Führerscheinbesitzer das Führen von Kraftfahrzeugen zu untersagen: Es kann ein Fahrverbot verhängt oder die Fahrerlaubnis entzogen werden. Der Unterschied liegt zum einen in der Dauer der Sanktion. Zum anderen – und das ist gravierender – in dessen Konsequenzen. Entziehung der Fahrerlaubnis bedeutet, dass der Führerschein null und nichtig ist und erst nach dem Ablauf einer Sperrfrist neu zu beantragen ist.
Der häufigste Grund, für eine gewisse Zeit auf sein Fahrzeug verzichten zu müssen, ist ein Fahrverbot. Es kann als Sanktion wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr – etwa aufgrund von Tempoverstößen oder wegen Überfahrens einer roten Ampel – mit dem Bußgeldbescheid angeordnet werden. Die Dauer beträgt ein bis höchstens drei Monate. Darüber hinaus droht ein Fahrverbot seit 2017 auch als Nebenstrafe bei Straftaten wie Diebstahl oder Sachbeschädigung. Die Dauer beträgt in solchen Fällen ein bis maximal sechs Monate.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist dagegen die deutlich härtere und langwierigere Sanktion, weil die Erlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeugs erlischt und der Führerschein eingezogen wird. Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann aus verschiedenen Gründen erfolgen: körperliche Mängel wie Alter oder Krankheit, charakterliche Mängel – worauf wiederholte Trunkenheitsfahrten und Drogenkonsum schließen lassen –, ausgereiztes Punktekonto und als Nebenstrafe in einem Strafverfahren. Die Fahrerlaubnis kann erst nach einer Sperrfrist, die bis zu fünf Jahre betragen kann, wieder neu bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. In der Regel kann man diesen Antrag sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen. Die zuständige Behörde hat das Recht, für die Prüfung des Antrags ein ärztliches Gutachten oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) einzufordern.
Elektroscooter betrunken fahren – MPU droht
Sie gehören mittlerweile zum Stadtbild, doch die strengen StVO-Regeln für E-Scooter kennen nur die wenigsten. Denn: Die E-Flitzer gelten im Straßenverkehr als Kraftfahrzeug und unterliegen somit entsprechenden Regeln. Zwar braucht man keinen Führerschein, um einen E-Scooter zu fahren – erlaubt ab 14 Jahre –, doch sobald der Nutzer einen Führerschein sein Eigen nennt, gelten beim Alkoholkonsum die gleichen Regeln wie auf dem Motorrad oder im Auto. Besitzt der E-Scooter-Nutzer keinen Führerschein, so gibt es nur eine deftige Geldstrafe. Aber: Bei Personen ohne Führerschein landet das Vergehen im Personenregister der Polizei. Ebenfalls bei der örtlichen Führerscheinstelle, und das kann – je nach Strafmaß – zu einer erheblichen Verzögerung bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis sorgen. Bei Fällen mit sehr hoher Blutalkohol-Konzentration kann sogar eine nachträgliche Schulung oder MPU die Folge sein – auch wenn das Delikt schon mehrere Jahre zurückliegt.
Hilfreiche Kontakte
- Der Bundesverband Deutscher Psychologen e. V. listet aktuell Fachpsychologen für Verkehrspsychologie. www.psychologenakademie.de
- Amtlich anerkannte verkehrspsychologische Berater sind registriert unter www.bdp-verkehr.de
- Im Bundesverband niedergelassener Verkehrspsychologen sind Berater mit eigener Praxis organisiert. Zu finden unter www.bnv.de
- Liste der akkreditierten Institute und Begutachtungsstellen für Fahreignung findet man bei der Bundesanstalt für Straßenwesen unter www.bast.de