In einem Patentstreit über die Neigetechnik bei Dreirad-Rollern hat Piaggio gegen Peugeot vor zwei Gerichten in erster Instanz Recht bekommen.
In einem Patentstreit über die Neigetechnik bei Dreirad-Rollern hat Piaggio gegen Peugeot vor zwei Gerichten in erster Instanz Recht bekommen.
Die italienische Piaggio-Gruppe hat in Paris und in Mailand gegen den Wettbewerber Peugeot geklagt. Die Italiener werfen den Franzosen vor beim Modell Peugeot Metropolis ein europäisches Patent auf die Technologie des Piaggio MP3-Dreiradrollers verletzt zu haben. Speziell geht es um die Neigetechnik, die es den Dreiradrollern erlaubt in Schräglage zu gehen wie herkömmliche Zweiräder.
Vor dem französischen Gericht wurde Peugeot Motocycles wegen des Patentverstoßes zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 1.500.000 Euro verurteilt, zusätzlich zu weiteren Strafen für Zuwiderhandlungen und Rechtskosten. Das Urteil des Pariser Gerichts verbietet Peugeot Motocycles zudem auf französischem Territorium die Herstellung, Förderung, Vermarktung, Einfuhr, Ausfuhr, Nutzung und/oder den Besitz von dreirädrigen Rollern, die das von der Piaggio-Gruppe (einschließlich Peugeot Metropolis) patentierte Steuerungssystem verwenden.
In Italien entschied das Gericht in Mailand zugunsten von Piaggio. Es wurde Peugeot Motocycles verboten den Peugeot Metropolis nach Italien zu importieren, zu exportieren, zu vermarkten und zu bewerben (offline und online). Peugeot Motocycles muss außerdem alle Fahrzeuge die das Piaggio-Patent verletzen innerhalb von 90 Tagen aus dem Verkauf in Italien zurückziehen. Für jeden Tag Verzögerung verhängte das Gericht eine zusätzlichen Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro.
Beide Urteile wurden in erster Instanz gefällt und sind von Peugeot anfechtbar. Peugeot hat auf Anfrage von MOTORRAD auch bereits erklärt in Berufung zu gehen. Damit sind die Verkaufsverbote in Italien und Frankreich erst mal ausgesetzt. Es werden alle rechtliche Möglichkeiten ausgeschöpft. Für den Endkunden haben die Urteile keine Auswirkungen. Der Verkauf für die Peugeot-Dreiräder geht unverändert weiter. In dem seit 2014 laufenden Verfahren hatte Piaggio insgesamt vier Patentrechtsverletzungen und einen Verstoß gegen ein Geschmacksmuster ins Felde geführt. Aktuell wird nur noch über eine angebliche Patentrechtverletzung verhandelt.
Piaggio setzt sich vor zwei Gerichten in einem Streit über Patentrechte zur Neigetechnik an Dreiradrollern gegen Wettbewerber Peugeot durch.