Wer öfter in Malaysia Motorrad fährt, muss aufpassen: Wer bei starkem, tropischen Regen auf dem Standstreifen der Straßen von Betreiber Prolintas hält, steht mit einem Bein im Knast.
400 Euro oder 2 Monate Haft
Der malaiische Straßenbetreiber droht Standstreifenhaltern mit hohen Strafen. Nutzen Motorradfahrer die Standstreifen bei den meist heftigen Regenfällen als Parkstreifen, steht eine Strafe von bis zu umgerechnet 400 Euro oder sogar 6 Monate Gefängnis ins Haus. Grund: Die im Regen zugeparkten Standstreifen behindern Rettungskräfte auf dem Weg zum Einsatz.

Der malaiische Straßenbetreiber Prolintas droht Standstreifenhaltern mit hohen Strafen.
Ob Prolintas die Delikte selbst ahndet oder ahnden darf, ist nicht bekannt. In Deutschland wäre das nicht möglich, Strafen für das Parken auf Standstreifen gibt es bei uns trotzdem.
Bußgelder auf dem Standstreifen
Das Thema Seitenstreifen ist in der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) ein großes, denn im Grunde zählt alles als Seitenstreifen, was nicht Fahrbahn oder Bürgersteig ist. Grundsätzlich ist das Parken auf dem Seitenstreifen erlaubt, was wir gewissermaßen nach § 12 der StVO innerorts immer machen. Auf Autobahnen dreht sich das um. Der § 18 greift. Er verbietet das Halten auf der Autobahn. "Halten" definiert sich durch ein geplantes Anhalten. Eine Panne gilt nicht als "geplantes Halten".
Verstöße gegen das Halteverbot auf Autobahnen sind nicht so drastisch wie in Malaysia. Wer unerlaubt hält, also parkt, dem drohen 70 Euro Bußgeld und 1 Punkt. Liegt eine Gefährdung vor: 85 Euro plus 1 Punkt. Erfolgt ein Unfall aufgrund des Parkens: 105 Euro plus 1 Punkt. Und natürlich die üblichen Bearbeitungsgebühren.