Neben einer neuen praktischen Fahrprüfung ändert sich 2021 auch die Regelung des Automatik-Führerscheins. Bisher war es so: Wer mit Automatik-Auto geschult und geprüft wurde, bekam die Fahrerlaubnis auch nur für derartige Fahrzeuge. Wer manuell schalten wollte, musste eine Extraprüfung machen. Ab 2021 reicht hier eine Bescheinigung des Fahrlehrers aus, dass der Prüfling geschult wurde und das Spiel mit der Kupplung beherrscht. Hier liegt die Crux: Es geht gar nicht um die Art des Getriebes, sondern um die Art des Kraftschlusses zwischen Motor und Getriebe, erfolgt dieser also manuell oder automatisch. Soweit so gut.

Und beim Motorrad? Die B197 gilt leider nur für die Klasse B, also Autos. Motorräder sind davon ausgenommen. Wer also auf einem Motorrad geprüft wird, dass keinen Kupplungshebel besitzt, darf auch keine Motorräder mit manueller Kupplung fahren oder muss das in einer weiteren Prüfung beweisen. Eingeschlossen sind hier auch Motorräder oder Maxi-Roller mit einem Doppelkupplungsgetriebe wie dem DCT-Getriebe von Honda, denn auch hier wird der Kraftschluss beim Anfahren und Anhalten automatisch geregelt.

Fahrschulen können quasi keine E-Motorräder nutzen
Es mag sich nun mancher kopfschüttelnd an selbigem kratzen, da wir hier und heute nur über eine homöopathische Dosis an E-Motorrädern, die meist ohne Schaltgetriebe und ohne Kupplungshebel kommen, reden. Doch mit steigendem Angebot an elektrisch betriebenen Motorrädern steigt auch die Zahl der Fahrschulen, die sich die Vorteile des Konzepts gerne zu Nutze machen würden. Denn wenn Zweiräder unter Strom die Zukunft sein sollen, müssen wir uns die Frage stellen: Wo, wenn nicht in der Fahrschule können junge Menschen, kommende Motorradfahrer und Käufer an eine neue Technik herangeführt und auch von ihr überzeugt werden?
Dazu Jochen Klima, Vorsitzender des Fahrlehrerverbands Baden-Württemberg: "Es ist so ein bisschen wie mit der Henne und dem Ei. Was kam zuerst? Das Interesse des Fahrschülers an einem Elektromotorrad oder das Elektromotorrad in der Fahrschule? Die aktuelle Regelung zwingt Fahrschulen leider dazu sich gegen ein Elektromotorrad zu entscheiden. Und E-Modelle mit einer manuellen Kupplung sind rar, teuer und von der Leistung her auch viel zu stark für die derzeitigen Regelungen der A1 oder A2. Da B197 den Bereich Motorrad nicht einschließt, verstärkt die Regelung den Anreiz nicht auf einer E-Maschine zu schulen und zu prüfen."

Elektrische Schulungs-Motorräder müssen schwer sein
Ein weiteres Hindernis, das rein formal den Einsatz von Elektromotorrädern quasi verhindert, ist wohl auf eine falsche Formulierung in der EU-Führerschein-Richtlinie zurückzuführen. Dort wird für die Führerscheinklasse A1 und B196, also die umgangssprachliche 125er-Klasse, bei einem Einsatz eines Elektromotorrades ein Leistungsgewicht von mindestens 0,08kw/kg gefordert. Es muss also schwer sein.
Bei voller Ausschöpfung der 11 Kilowatt Dauerleistung müssten 185 Kilo Gewicht anliegen. Im Vergleich zu einem 125er-Verbrenner gute 50 Kilo mehr und nur mit enormen Anschaffungspreisen zu machen. Als passendes Beispiel wäre das eine Zero S mit ihren A1 konformen 11 Kilowatt Dauerleistung für mindestens 15.000 Euro. Aber mit Direktantrieb, sprich der Prüfling würde nur eine Fahrerlaubnis Automatik bekommen. Preislich mit herkömmlichen 125ern vergleichbare E-Motorräder sind allerdings viel zu leicht, um das geforderte Leistungsgewicht zu erreichen, fallen für die Schulung und Prüfung also auch aus.
Funfact: Höchstleistung hat die Zero sogar 40 Kilowatt, also 59 PS und wuchtet saftige 109 Nm Drehmoment auf den Riemen. Das kann mehr sein als manch gestandener Motorradfahrer in seinem Leben an Motorkraft bewegt hat und das dürfen Leute mit dem 125er-Schein oder B196-Eigner legal fahren.

Ein Antrag der Fahrlehrerverbände an das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur hier eine Änderung einzuleiten wurde abgelehnt, da diese Richtlinie direkt von der EU kommt. Und in Sachen B197-Regelung mit der Kupplung wäre derzeit auch wenig Willen zur erneuten Veränderung nachvollziehbar.
Übrigens: Schaltautomaten, die das kupplungslose Schalten während der Fahrt ermöglichen fallen nicht unter diese Regelung, da hier zum Anfahren und Anhalten weiterhin per Hand ausgekuppelt werden muss.
Fazit
Eine Neuregelung schließt Motorräder aus, eine andere erlaubt Fahranfänger mit einem 125er-Schein auf Motorrädern zu fahren die unter fünf Sekunden auf 100 Sachen beschleunigen und bis zu 140 Sachen schnell sind. Beides ist nicht sinnvoll und elektrisch mobil auf zwei Rädern wird die nächste Generation so nicht.[https://www.zeromotorcycles.com/de-de/demo-ride]