Biker sollen blechen: Wer nur durch die Schweiz fährt, soll extra zahlen

Durch die Schweiz fahren soll noch mehr kosten
Für Biker – durch die Schweiz soll teurer werden

ArtikeldatumVeröffentlicht am 20.03.2026
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Mautstation
Foto: promobil

Steht die Fahrt aus Deutschland an die oberitalienischen Seen, Korsika oder Sardinien an, schlägt das Navi in den meisten Fällen die Fahrt durch die Schweiz vor. Per Vignette für umgerechnet knapp 45 Euro durfte bisher für 14 Monate (1. Dezember bis zum 31. Januar des Folgejahres) im Grunde unendlich oft das Straßennetz der Schweiz unter die Räder genommen werden. Wenngleich die Schweiz selbst gar nicht das Ziel war.

Diese Transit-Fahrten sind den Anwohnern der verkehrsreichen Kantone Dorn im Auge, Gestank in der Nase und Lärm im Ohr. Von 2000 bis 2023 habe sich das Stauaufkommen laut Ständerat auf 42.318 Stunden verneunfacht. Wobei Staugründe durch Überlastung mit 87 Prozent den Löwenanteil ausmachten. Abhilfe schaffen soll eine "Transitabgabe für im Ausland immatrikulierte Fahrzeuge".

Ständerat und Nationalrat wollen Transitabgabe

Bereits im September 2025 stimmte der Ständerat für den selbst eingebrachten Vorstoß (Motion) zum Einführen einer Transitabgabe für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Entrichten sollen die alle Halter privater Fahrzeuge, darunter Motorräder (Stand 2025), die kürzer als 12 Stunden "ohne wesentlichen Aufenthalt im Inland" von Grenze zu Grenze unterwegs sind. Die Definition des Aufenthalts blieb damals offen. Im März 2026 stimmte der Nationalrat ebenfalls für diese Motion. Damit ist der Bundesrat beauftragt, entsprechende Gesetzesvorlagen zu erarbeiten.

Alle Routen sind betroffen

Wer nun hofft, über Alternativrouten die geplante Abgabe zu umfahren, hofft vergeblich. Die Motion richtet sich an alle ausländischen Fahrzeuge, die die Schweiz lediglich durchqueren – egal über welche Strecke. Für Biker mit Ziel Italien bedeutet das: Sämtliche klassischen Routen inklusive der Passüberfahrten wären zusätzlich betroffen. Selbst wer Autobahnen meidet und über die Alpenpässe fährt, entkäme der zusätzlichen Abgabe nicht, denn es zählt nicht die gefahrene Strecke, sondern die Zeit im Land. Ob nun Umwege oder gar eingeplante Übernachtungen lohnen, muss sich zeigen, denn die Höhe der zusätzlichen Abgabe hängt vom tages- gar stundenaktuellen Verkehrsaufkommen ab. Sprich: Feiertage und Ferienzeiten dürften teurer werden als die Nebensaison.

Nummernschilder und Kennzeichen werden registiert

Abgerechnet soll die zusätzliche Abgabe über das Registrieren der Nummernschilder beim Überfahren der Grenzen. Liegen zwischen den beiden Zeitpunkten weniger als 12 Stunden, wird im Nachhinein die Transitabgabe erhoben. Ob Kurzbesuche bei Verwandten oder womöglich Bewirtungsbelege in den Regionen geltend gemacht werden könnten, ist nicht bekannt.

Schweizer Bundesrat lehnte die Transitabgabe 2024 ab

Die erste Reaktion des Schweizer Bundesrats auf die Motion erfolgte im November 2024:

"Gemäß Artikel 85a BV erhebt der Bund eine Abgabe für die Benützung der Nationalstraßen durch Motorfahrzeuge und Anhänger, die nicht der Schwerverkehrsabgabe unterstehen. Gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Nationalstraßenabgabegesetzes vom 19. März 2010 (SR 741.71) besteht die Verpflichtung zur Entrichtung der Abgabe für Motorfahrzeuge und Anhänger, die im In- oder Ausland immatrikuliert sind und mit denen Nationalstraßen 1. und 2. Klasse benutzt werden. Ob eine leistungsabhängige Abgabe («pro Transitfahrt») gestützt auf Artikel 85a BV erhoben werden könnte, ist offen.

Verfassungsrechtlich nicht zulässig ist eine Abgabe, die lediglich von im Ausland immatrikulierten Fahrzeugen erhoben würde. Dies ergibt sich aus Artikel 127 Absatz 2 BV, wonach insbesondere der Grundsatz der Allgemeinheit der Besteuerung beachtet werden muss. Eine Besteuerung, die sich nur auf im Ausland immatrikulierte Fahrzeuge bezieht, wäre mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Besteuerung nicht vereinbar. Eine als Kausalabgabe ausgestaltete Transitabgabe wäre hingegen mit Artikel 82 Absatz 3 BV nicht vereinbar, der eine gebührenfreie Benützung öffentlicher Straßen festhält.

Auch der Rechtsgleichheitsgrundsatz nach Artikel 8 BV würde verletzt, da kein sachlicher Grund ersichtlich ist, nur von im Ausland immatrikulierten Fahrzeugen eine Gebühr zu erheben. Eine solche Abgabe müsste aus verkehrlicher Sicht auch die im Inland immatrikulierten Fahrzeuge betreffen, da diese ebenfalls zur Verkehrsüberlastung beitragen. Aus diesen Überlegungen lehnt der Bundesrat eine Transitabgabe ab."

Zum aktuellen Beschluss des Nationalrats im März 2026 äußerte sich der Bundesrat zunächst nicht.

Nachdem Ständerat und Nationalrat in der Schweiz die Motion mit großer Zustimmung abgesegnet haben, ist nun der Bundesrat gefragt. Dieser ist beauftragt, ein Gesetz zu entwerfen. Weiterhin könnte eine Volksabstimmung folgen. Offen sind das grundsätzliche Ausgestalten der möglichen Transitabgabe und die technische Umsetzung.

Fazit