Erst beschlagnahmt, dann versteigert: Raser-Motorrad kommt in Österreich unter den Hammer

Versteigerung eines Raser-Motorrads in Österreich
Erst beschlagnahmt, dann versteigert

ArtikeldatumVeröffentlicht am 13.08.2026
Als Favorit speichern

Erstmals ein Raser-Motorrad in der Auktion

In Österreich wird zum ersten Mal ein Motorrad, das im Zuge der neuen Anti-Raser-Regeln beschlagnahmt wurde, öffentlich versteigert. Laut Berichten wurde ein 18‑Jähriger auf der Autobahn A1 mit 206 km/h gemessen – erlaubt waren dort 100 km/h.

Gesetzliche Grundlage für Beschlagnahme & Versteigerung von "Raser-Fahrzeugen"

Da das Motorrad Eigentum des Fahrers war, konnte es im ersten Schritt beschlagnahmt werden und ist nun, im 2. Schritt, für eine Versteigerung freigegeben. Rechtsgrundlage ist die Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) – konkret die im Zuge des "Raserpakets" eingeführten Bestimmungen § 99a bis § 99d StVO (vorläufige Beschlagnahme, Beschlagnahme, Verfall/Verwertung, Herausgabe), die seit dem 1. März 2024 für ganz Österreich gilt.

Auszug aus der österreichischen Straßenverkehrsordnung§ 99a Abs. 1 StVO – Vorläufige Beschlagnahme (Schwellenwerte + Frist)

"Die Organe der Straßenaufsicht haben unter Bedachtnahme auf die Verkehrssicherheit Fahrzeuge vorläufig zu beschlagnahmen, wenn … festgestellt wurde, dass der Lenker [Fahrer] die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 70 km/h überschritten hat."

"Die vorläufige Beschlagnahme erlischt, sobald die Behörde die Beschlagnahme mit Bescheid gemäß § 99b anordnet, jedenfalls aber, wenn die Behörde nicht binnen zwei Wochen nach Einlangen der Anzeige die Beschlagnahme mit Bescheid gemäß § 99b anordnet."

§ 99c Abs. 2 StVO – Verwertung/"Versteigerung" + Erlösverteilung

"Verfallene Fahrzeuge sind bestmöglich zu verwerten."

"70 vH des Erlöses aus der Verwertung fließen dem Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds zu; 30 vH des Erlöses fließen der Gebietskörperschaft zu, die den Aufwand jener Behörde zu tragen hat, die das Strafverfahren …"

Kawasaki Ninja ZX‑4RR mit Arrow-"Schalldämpfer"

Die Versteigerung führt das österreichische Auktionshaus Dorotheum durch, es gilt als eines der größten Auktionshäuser Europas. Auf der Homepage ist das Motorrad als Kawasaki Ninja ZX‑4RR geführt; Farbe: grün; Erstzulassung: 07/2025; Hubraum: 399 ccm. Angegeben sind 57 kW (rund 77 PS), allerdings mit dem Zusatz, dass das Fahrzeug "typisiert auf 35 kW" ist – also eigentlich gedrosselt sein müsste auf 48 PS. Doch mit A2-Drossel wären die gemessenen 206 km/h sicher nicht drin gewesen.

Laut Dorotheum sind Umbauten beziehungsweise Spuren davon im Spiel. Genannt werden unter anderem:

  • Sportauspuff "Arrow", dB-Killer fehlt
  • "vermutliche Entfernung der Leistungsbegrenzung"
  • "versteckte Mängel nicht ausgeschlossen"
  • Kilometerstand ca. 9.520 km (laut Tacho)

Versteigert wird ausdrücklich "im Namen und auf Rechnung der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land".

Termin, Startpreis, Besichtigung

Das Dorotheum führt das Bike in der Auktion "Fahrzeuge & Technik" als Online-Auktion mit folgenden Eckdaten:

  • Auktionsende/Termin: 19.08.2026, 13:00 Uhr
  • Startpreis: 800 Euro
  • Ort: Traun (Oberösterreich)
  • Besichtigung: 13.08. bis 19.08.2026

Wohin fließt das Geld?

Es scheint nicht so, als würde vom erzielten Betrag das Bußgeld für den Fahrer abgezogen werden. Der Erlös soll nämlich folgendermaßen aufgeteilt werden: 70 Prozent fließen in den österreichischen Verkehrssicherheitsfonds, während 30 Prozent für den behördlichen Aufwand an die Stelle gehen, die das Verfahren abwickelt.

206 km/h mit einer 400er

200 km/h mögen für manche "sportliche" Motorradfahrer nichts Besonderes sein, mit einem Motorrad der 400er-Klasse ist das aber durchaus bemerkenswert. 206 km/h, mit denen der Fahrer erwischt wurde, sind für eine ZX‑4RR ganz schön ordentlich. Kawasaki gibt als Höchstgeschwindigkeit zwar 210 km/h an, aber dafür muss man so eine 400er wirklich ausquetschen, sich tief bücken und lange Schwung holen.

Fazit