Nein, es hat verschiedene Gesprächsangebote unsererseits an die Nürburgring GmbH gegeben, die entweder unbeantwortet blieben oder abgelehnt wurden. Offensichtlich gibt es kein Interesse, mit uns Motorradfahrern, also der ausgeschlossenen Gruppe, über diesen Ausschluss zu sprechen.
Grundsätzlich war ich es, der die Petition gestartet hat. Aber ich habe jetzt auch Mitstreiter gefunden, die früher ebenfalls wie ich Nordschleife gefahren sind und jetzt das gleiche Interesse haben, nämlich weiterhin dort zu fahren. Seit den 1990er-Jahren bis zum Ausschluss letztes Jahr habe ich diese Möglichkeit genutzt, hatte wie andere auch zeitweise eine Jahreskarte für die Touristenfahrten. Wenn’s ums Motorradfahren auf der Nordschleife geht, sollte ich also wissen, wovon ich spreche. Nun argumentiert die Nürburgring GmbH, dass das gemeinsame Fahren von Autos und Motorrädern für die Motorradfahrer dort zu gefährlich wäre. Unter anderem aufgrund unterschiedlicher Fahrlinien. Und was ist dann mit den unterschiedlichen Autos? Haben ein Ford Fiesta und ein Porsche GT3 nicht auch völlig unterschiedliche Fahrdynamiken und damit unterschiedliche Fahrlinien? Dass es auf der Nordschleife etliche Unfälle zwischen Autos und Motorrädern gegeben hätte, ist zudem eine Legende. Das stimmt so einfach nicht. Die tatsächliche Gefahr für Motorradfahrer will ich aber gar nicht bestreiten.
Das sind Betriebsmittel auf der Fahrbahn, also Kühlflüssigkeit oder Öl. Aber aus genau diesen Gründen wurde die Strecke in den letzten Jahren ja technisch enorm aufgerüstet, um hier sofort durch Signalanlagen warnen zu können.
Nein. Die wäre wirtschaftlich für die Betreiber völlig unrentabel und somit als Forderung naiv. Außerdem könnte ich mir vorstellen, dass eine solche Trennung bei manchen Motorradfahrern dazu führen könnte, sich zu überschätzen, weil vermeintlich freie Bahn ist – und dann wird’s erst so richtig gefährlich. Die Touristenfahrten sind ja keine Rennveranstaltungen. Wir wollen ganz explizit wieder gemeinsam und in respektvollem Miteinander mit den Autos fahren.
Nun, dazu muss man wissen, dass die Nordschleife zwar eine Straße in privatem Betrieb ist, dass ihre Zweckbestimmung aber durchaus gesetzlich geregelt ist. Es gibt dazu das rheinland-pfälzische Landesgesetz vom 30. Juli 2013, das – vereinfacht gesagt – die Nutzung des Nürburgrings regelt, übrigens ganz explizit auch die motorsportliche Nutzung, insbesondere auch durch den Breitensport. Dieses Gesetz verpflichtet den Eigentümer, eine – so wörtlich – "diskriminierungsfreie Nutzung" der Strecke durch die Allgemeinheit dauerhaft zu gewährleisten. Das heißt, hier herrscht kein Hausrecht. Die Betreiber können also nicht sagen, wir lassen heute zum Beispiel nur rote Autos zu den Touristenfahrten zu und Motorräder eben gar nicht mehr. Doch genau letzteres haben sie 2025 getan. Und dagegen wollen wir uns wehren.
Wir sind darauf vorbereitet zu klagen. Um das zu finanzieren, haben wir eine GoFundMe-Initiative gegründet, womit wir Spenden sammeln und sind auch bereit, eigenes Geld dafür zu investieren.





