Kurzüberblick
- Tempolimits: Innerorts 50 km/h, außerorts 80 km/h, Autostraßen 100 km/h, Autobahnen 120 km/h.
- Vignette: auf Autobahnen und Schnellstraßen Pflicht.
- Lichtpflicht: Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht fahren.
- Warnweste/Warndreieck/Verbandskasten: Keine Mitführpflicht für Motorradfahrer.
- Stau/Überholen: Durchschlängeln und Überholen im Stau sind verboten.
- Strafen: Tempoverstöße werden streng geahndet, teils mit Freiheitsstrafen.
1) Dokumente & Nachweise
Mitzuführen sind:
- Führerschein
- Ausweis oder Reisepass
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Versicherungsdaten (Kontakt und Policennummer)
- Grüne Versicherungskarte (empfohlen)
2) Pflichtausrüstung & Mitführpflichten
- Helm: Pflicht für Fahrer und Beifahrer. Zudem muss der Helm die ECE-22-Norm erfüllen.
- Warnweste: keine Trage- oder Mitführpflicht
- Warndreieck/Verbandskasten: Nicht vorgeschrieben
- Kleidung: keine gesetzlichen Vorgaben
4) Verkehrsregeln für Motorräder
- Lichtpflicht: Abblend- oder Tagfahrlicht auch tagsüber.
- Nebeneinanderfahren: Verboten, auch neben Fahrrädern oder Motorfahrrädern.
- Stau: Durchschlängeln und Überholen im Stau sind untersagt.
- Strafen: Tempoverstöße werden drastisch bestraft, bis hin zu Freiheitsstrafen.
Tempolimits:
- Innerorts: 50 km/h
- Außerorts: 80 km/h
- Schnellstraßen: 100 km/h
- Autobahnen: 120 km/h
- Kleinmotorräder: Maximal 45 km/h
Das gilt zudem auf Autobahnen:
- Mindestgeschwindigkeit: 80 km/h
- Motorräder mit Hubraum bis 50 cm³ sind nicht zugelassen.
- Linke Spur nur für Fahrzeuge mit mindestens 100 km/h.
5) Lärmschutz (seit 2025)
Ausdrücklich verboten ist es, vermeidbaren Lärm durch Auspuffanlagen wie beispielsweise Knallgeräuschen zu erzeugen. Zudem gilt:
- Manipulationen zur Geräuscherhöhung bleiben untersagt.
- Bußgelder bis 10.000 CHF drohen.
- Lärm-Blitzer und mobile Anzeigen werden getestet, auch mobile Geräte sind bereits im Einsatz.
6) Beiwagen & Anhänger
- Seitenwagen: Zulässig, aber nur für die eingetragene Personenzahl.
- Anhänger: Einachsige Anhänger erlaubt. Höchstgeschwindigkeit mit Anhänger: 80 km/h außerorts, auf Schnellstraßen und Autobahnen.
Motorradreise Wallis Schweiz
7) Maut & Vignette
Auf Autobahnen und Schnellstraßen ist eine Vignette erforderlich.
8) Umweltzonen
Keine landesweiten Umweltzonen. Lokale Verkehrsbeschränkungen können gelten.
Checkliste für Motorradfahrer in der Schweiz
- Führerschein, Ausweis/Reisepass, Fahrzeugschein
- Grüne Versicherungskarte (empfohlen)
- Helm (ECE-22) für Fahrer und Sozius
- Vignette für Autobahnen/Schnellstraßen
- Lichtpflicht am Tag beachten
- Stau-Regeln: Kein Durchschlängeln, kein Überholen im Stau
- Sozius/Kinder: Kind unter 7 nur mit genehmigtem Sitz
- Anhänger: Einachsig, max. 80 km/h außerorts/Schnellstraße/Autobahn
- Geräusch: Keine Manipulationen, keine vermeidbaren Geräusche





