Motorradfahren in Gruppen: Rechtsfahrgebot – das gilt beim Fahren in der Gruppe

Motorradfahren in Gruppen
Rechtsfahrgebot – das gilt beim Fahren in der Gruppe

ArtikeldatumVeröffentlicht am 31.07.2026
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Motorradfahren in Gruppen_Rechtsfahrgebot
Foto: Markus Jahn

Ein aktueller Fall (OLG Schleswig Az.: 7 U 39 /26, verhandelt am 7.7.2026) zeigt, wie schnell das Thema Gruppenformation juristisch relevant werden kann: Auf einer schmalen Landstraße kollidierte ein Motorradfahrer, der als dritter einer sechsköpfigen Gruppe links versetzt fuhr, in einer leichten Rechtskurve mit einem entgegenkommenden Pkw. Bei der Kollision wurde am Motorrad die linke Fußraste abgerissen, der Fahrer erlitt schwere Verletzungen am linken Bein. Zurück blieben dauerhafte Einschränkungen (u. a. anerkannter GdB 30); längere Strecken kann er nur noch mit Gehstock bewältigen.

Verantwortung wurde hälftig (50/50) geteilt

Im Prozess ließ sich später nicht mehr sicher klären, wer die Fahrbahnmitte tatsächlich überschritten hatte – es gab keine verwertbaren Spuren, die Zeugenaussagen halfen kaum. Das Landgericht teilte die Verantwortung deshalb hälftig (50/50). Vor dem Oberlandesgericht Schleswig wollte der Motorradfahrer 100 Prozent seines Schadens ersetzt verlangen. Ihm wurde entgegengehalten, er habe schon nach dem unstreitigen Ablauf möglicherweise gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen und sei mit 50 Prozent noch gut bedient. Am Ende einigten sich die Parteien auf einen Vergleich auf Basis dieser 50-Prozent-Quote.

Tipps vom MOTORRAD Coach: Die richtige Kurvenlinie

Gruppenfahrt mit dem Motorrad: Warum wir versetzt fahren

Motorradgruppen fahren häufig in Formation: nicht stoisch hintereinander, sondern leicht nach links und rechts versetzt. Das hat gute Gründe:

  • Die Sicht nach vorn verbessert sich dadurch für jeden in der Gruppe
  • Der Reaktionsraum wird vergrößert
  • Gefahr für Auffahrunfälle wird verringert

Juristisch entscheidend ist aber die Frage: Darf man das immer? Die kurze Antwort: Nein, nicht immer.

Versetztes Fahren ist keine Ausnahme von der StVO. Es ist nur dann unproblematisch, wenn jeder Einzelne trotzdem weit genug rechts bleibt – vor allem dort, wo Gegenverkehr zu erwarten ist oder die Straße unübersichtlich wird.

Praktisch heißt das: Wer "links versetzt" fährt, darf dadurch nicht in die Nähe der Mittellinie geraten, wenn die Situation eng oder unklar ist. Sonst kann das als Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot gewertet werden.

KurventechnikWer sauber Motorrad fahren möchte, fährt Kurven außen an, d.h. Linkskurven rechts außen und Rechtskurven links außen. Je nach Kurve und Geschwindigkeit haben wir mehr oder weniger die Möglichkeit, das Rechtsfahrgebot einzuhalten. Was wir aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung ableiten: Wer auf Nummer sicher gehen möchte – auch im Hinblick auf die Rechtssicherheit im Ernstfall – passt die Geschwindigkeit und die Fahrweise so an, dass zur Mittellinie mindestens ein Abstand von 50 Zentimetern eingehalten werden kann und zum rechten Fahrbahnrand maximal einem Meter (bei einer Spurbreite von 2,90 Meter dürfen es höchstens 1,5 Meter sein).

Private Motorradgruppe: Keine Sonderrechte

Für eine normale, private Ausfahrt gilt: Jeder Fahrer ist ein einzelner Verkehrsteilnehmer. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) macht für private Motorradgruppen grundsätzlich keine Extra-Regeln.

Das bedeutet in der Praxis:

  • Abstände sind so zu wählen, dass man sicher reagieren kann.
  • Überholen: Andere Verkehrsteilnehmer dürfen eine Gruppe überholen – und umgekehrt muss beim Überholen jeder Fahrer für sich sauber überholen und sich wieder einordnen.
  • Eine Gruppe "gilt" nicht automatisch als ein langes Fahrzeug.

Kurz: Eine private Kolonne ist rechtlich keine Einheit – sondern mehrere Einzelne.

Nicht in der Fahrbahnmitte fahrenViele von uns lernen in der Fahrschule oder spätestens in einem Sicherheitstraining, dass die Fahrbahnmitte nicht unbedingt der sicherste Bereich für Motorradfahrer ist. Ölflecken und andere Verunreinigungen befinden sich oftmals genau dort. Grundsätzlich rechts fahren ist auch nicht immer sinnvoll, weil sich am Fahrbahnrand oftmals einiges ansammelt, was zu unangenehmen Rutschern oder gar Stürzen führen kann. Je nach Situation kann der Fahrbahnbereich, in dem der Motorradfahrer am sichersten ist, also ständig wechseln. Aus unserer Sicht scheint es fraglich, inwieweit das Rechtsfahrgebot dies bei Motorradfahrern berücksichtigt.

Rechtsfahrgebot: "Möglichst weit rechts" gilt auch für Motorräder

Der zentrale Maßstab ist § 2 Abs. 2 StVO: Man muss möglichst weit rechts fahren – und zwar besonders in Situationen, in denen es kritisch wird, etwa bei:

  • Gegenverkehr
  • Kurven
  • Kuppen
  • Unübersichtlichkeit
  • beim Überholtwerden

Wichtig: Das Rechtsfahrgebot ist nicht millimetergenau, aber in den genannten Situationen wird es spürbar strenger. Hier also in die "Einerreihe" wechseln.

Gefahren auf der Fahrbahn ausweichenHinzu kommt für Motorradfahrer auch, dass sie den Fahrbahnbereich wählen sollten, der den sichersten Untergrund bietet. Metallene Gullideckel oder großflächige Bitumen sind besonders bei Nässe zu meiden.

In Kurven und Engstellen in Einerreihe

In der Realität passieren viele kritische Situationen genau dort, wo versetztes Fahren am ehesten Probleme verursacht:

  • Rechtskurven
  • Linkskurven
  • Kuppen, Verengungen, unübersichtliche Abschnitte
  • jeder erkennbare Gegenverkehr

Wenn es unübersichtlich wird, gilt deshalb: raus aus der Formation – rein in die Einerreihe. Das ist nicht nur fahrtechnisch sinnvoll, sondern juristisch der Punkt, an dem du Stress vermeidest. Denn wenn es in einer Kurve und/oder bei Gegenverkehr zu einem Unfall kommt, kann es bei "ich bin auf der eigenen Fahrbahn links versetzt gefahren" zu einer Mitschuld kommen.

Fahrtechnik: Kurven fahren mit dem Motorrad

Geschlossener Verband: Ab wann sind wir eine Kolonne?

Ein geschlossener Verband nach § 27 StVO ist ein Sonderfall (typisch: organisierte Verbandsfahrt) und hat besondere Regeln, etwa dass der Verband an bestimmten Stellen wie ein einziges Fahrzeug behandelt werden kann. In der Praxis ist das an Voraussetzungen geknüpft und immer genehmigungspflichtig.

Für unsere gewöhnlichen Motorradtouren gilt: Wir sind kein geschlossener Verband – jeder von uns fährt als einzelnes Fahrzeug in einer Gruppe.

Quelle: "Motorradgruppe – Versetztes Fahren und das Rechtsfahrgebot", Aufsatz von Friedhelm Röttger, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig. Erschienen in der juristischen Fachzeitschrift "Schleswig-Holsteinische Anzeigen", Juli-Ausgabe 2026.

Fazit