Schuldfrage - Blinken, ohne abzubiegen

Schuldfrage - Blinken, ohne abzubiegen
Rechtslage bei einem Unfall?

Veröffentlicht am 14.09.2017
Rechtslage bei einem Unfall?
Foto: Foto: factstudio.de

Wer an einer Kreuzung blinkt, ohne tatsächlich abzubiegen, kann bei einem Unfall mithaften – selbst dann, wenn er grundsätzlich Vorfahrt hat. Über diese Entscheidung des Amtsgerichts Oberndorf, Baden-Württemberg, vom 21. April 2016 (AZ: 2 C 434/15) informiert aktuell die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Der Wartepflichtige haftet aber überwiegend. Nur wegen eines gesetzten Blinkers, so hieß es in dem Urteil, dürfe man nicht darauf vertrauen, dass das andere Fahrzeug wirklich abbiegt.