Traditionell gilt der 30. November als Stichtag, um seiner Kfz-Versicherung den Rücken zu kehren. Das hat damit zu tun, dass die Pflichtversicherung für unsere Zwei- und Vierräder – unabhängig vom Abschluss – meist eine auf das Kalenderjahr bezogene Laufzeit hat. Wer kündigen will, muss dies im Regelfall einen Monat vor Beginn des neuen (Versicherungs-)Jahres tun. Doch halt, dieser Schritt sollte wohlüberlegt sein. Dabei helfen Ihnen neben dem umfangreichen Tarif- und Leistungsvergleich von 34 Motorradversicherungen ein paar Basics, die Sie unbedingt beachten sollten.
2 Bei Versicherungstuning auf falsche Angaben verzichten
Die Preise für die Haftpflicht und Teilkasko-Versicherungen unseres Vergleichs beziehen sich auf eine 1200er-Suzuki Bandit aus dem Jahr 2006. Auf der einen Seite spielt natürlich bei der Berechnung des Tarifs die Motorleistung (in diesem Fall 72 kW/98 PS) eine entscheidende Rolle. Doch noch weitere Faktoren nehmen Einfluss auf die Prämiengestaltung. So berücksichtigen viele Gesellschaften inzwischen auch das Leistungsgewicht des Motorrads, um zum Beispiel unfallträchtige Superbikes herauszufiltern. Weshalb der Tarif für eine leichte 600er-Supersportlerin trotz identischer PS-Leistung deutlich höher als bei der schweren 1200er-Bandit ausfallen kann.
3 Mit ABS günstiger versichern
Auch das Vorhandensein einer ABS-Bremse wird bei der Beitragsberechnung mittlerweile miteinkalkuliert – in diesem Fall drückt die Antiblockiereinrichtung löblicherweise auch auf den Preis der Versicherung. Und es gibt noch viele weitere Merkmale, die auf die Höhe des Versicherungsbeitrags Einfluss nehmen: Wer nutzt außer dem Versicherungsnehmer das Motorrad? Wird das Bike unter der Laterne oder in einer Einzelgarage abgestellt? Will man die Prämie jährlich oder alle drei Monate zahlen? Wie viele Kilometer ist man pro Jahr unterwegs? Es gibt genügend Gründe, sich tatsächlich einmal pro Jahr die Eckdaten der eigenen Fahrzeugversicherung anzuschauen, um ein mögliches Sparpotenzial zu entdecken. Beim Versicherungstuning sollte man aber auf eines ganz besonders verzichten: falsche Angaben. Denn für diesen Fall drohen vertraglich festgehaltene Sanktionen, die von der rückwirkenden Anpassung des Beitrags bis zur Kündigung durch den Versicherer reichen können.
4 Schneller Onlineabschluss nicht empfehlenswert
Die gängigen Tarifrechner im Internet eignen sich auf jeden Fall, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen. Doch hüten Sie sich vor einem schnellen Onlineabschluss für das günstigste Versicherungspaket – selbst wenn es attraktive 50 Prozent unter dem teuersten Anbieter liegt. Denn die Vergleichsrechner sind alles andere als unabhängig. Sie finanzieren sich vor allem durch die Provisionen, die sie bei Zustandekommen eines Vertrags von den Versicherungsgesellschaften kassieren. Je nachdem, wie die Margen für das Vergleichsportal ausfallen, kann das natürlich Einfluss auf die Tarifberechnung nehmen. Und sie berücksichtigen bei Weitem nicht das, was tatsächlich an Versicherungen angeboten wird. Selbst bei Marktführern wie Check24.de fehlt laut einer Analyse des Branchendienstes www.finanztip.de mehr als ein Drittel der Gesellschaften. Was man eventuell tolerieren könnte, wenn darunter nicht wichtige Kfz-Versicherer wie etwa die Ergo, HUK Coburg oder WGV wären. Diese aber geben ihre Tarife für den Online-Vergleich nicht frei.
5 Direktversicherer nicht vergessen
In einem zweiten Schritt sollten Sie auch eine Tarifabfrage auf den Seiten der günstigen Direktversicherer wie z. B. HUK24 und WGV Himmelblau starten. Damit hätten Sie auf jeden Fall relativ zuverlässig das Preisgefüge abgesteckt, in dem Sie sich bewegen. Allerdings bleibt immer noch offen, was Ihnen für die entsprechenden Prämien an Gegenleistung geboten wird. Sie können sich nun selbst ans Kleingedruckte machen. Einfacher ist es auf jeden Fall, unsere Auswertung von 34 Motorradversicherungen gründlich zu studieren. Denn die Rahmenbedingungen werden sich je nach Motorradtyp kaum unterscheiden. In der Spalte rechts außen sehen Sie anhand der Sterne auf den ersten Blick, ob die Gesellschaft überdurchschnittliche Leistungen zeigt oder nur schnöden Minimalstandard bietet.
6 Deckungssummen beachten
Bereits bei den Deckungssummen, die für einen Schadenfall vorgesehen sind, zeigen sich eklatante Unterschiede. Gesetzlich vorgeschrieben sind z. B. 7,5 Millionen Euro für Personenschäden. Manche Gesellschaften liegen mit 8 Millionen Euro nur knapp darüber, andere sichern mit 15 Millionen Euro knapp das Doppelte zu. Und wieder andere stehen für ihren Versicherungsnehmer mit bis zu 100 Millionen Euro gerade. Hohe Summe heißt für Sie auf jeden Fall hohe Sicherheit. Denn andernfalls müssen Sie, wenn der Schaden die gesetzlichen Mindestwerte überschreitet, selbst mit Ihrem Privatvermögen haften.
7 "Einwand der groben Fahrlässigkeit"
Gravierende Unterschiede zeigen sich auch bei der Klausel „Einwand der groben Fahrlässigkeit“, mit der nicht zu spaßen ist. In unserer Tabelle finden Sie in Spalte elf dazu die Angaben „gesetzlich“, „Standard“ und „Standard plus“. Sie sollten wissen, dass der Versicherer Ihnen bei einem Schadenfall unter dem Einwand der groben Fahrlässigkeit eine (Teil-)Schuld zuschieben und infolge dessen auch Leistungen aberkennen kann. Fußt der Leistungskatalog des Versicherers auf der gesetzlichen Regelung, drohen fast immer Abzüge. Deutlich kulanter sind dagegen die Regelungen „Standard“ und „Standard Plus“ gefasst, die praktisch einem Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit nahekommen.
8 Teilkasko und Vollkasko
Unser Musterfall zeigt: Die in Deutschland vorgeschriebene Haftpflicht ist selbst für einen dicken Schlegel wie die 1200er-Bandit für erstaunlich kleines Geld zu bekommen. Bereits für rund 35 Euro pro Jahr ist das Bike bei der Concordia zu exzellenten Konditionen versichert. Bleibt die Frage: Reicht die gesetzliche Absicherung oder will man über den freiwilligen Kaskoschutz auch eigene Ansprüche mitversichern? Sinnvoll ist es allemal, mit einer Teilkasko die Folgen eines Fahrzeugdiebstahls, Sturmschadens, Kurzschlusses oder Wildunfalls zu deckeln.
Das Serviceportal www.finanztip.de geht aber noch einen Schritt weiter und rät alternativ zur Teilkasko auch einen Vollkaskoschutz mit abzufragen – selbst bei älteren Fahrzeugen. Bei langer Schadensfreiheit und je nach Region kann, so Finanztip-Versicherungsexperte Paul Morgenthaler, ein Vollkaskoschutz sogar günstiger als eine Teilkasko-Absicherung sein. Die Vollkasko erweitert den Schutz der Teilkasko um Schäden am eigenen Fahrzeug bei selbst verschuldeten Unfällen oder durch Vandalismus. Die Kaskotarife sind übrigens stark abhängig von der Höhe der Selbstbeteiligung. Wer sich unsicher ist: Als Faustformel gelten 150 Euro Selbstbehalt bei der Teilkasko und 300 Euro beim Vollkaskoschutz.
9 Erst kündigen, wenn Zusage der Neuen erhalten
Wer jetzt genug Futter gesammelt hat, um der bisherigen Versicherung den Rücken zu kehren, sollte aber vor der Kündigung idealerweise schon die Zusage der neuen Assekuranz in der Tasche haben. Und denken Sie daran: Stichtag ist der 30. November – in diesem Jahr ein Sonntag. Weshalb die schriftliche Kündigung (am sichersten per Einschreiben/Rückschein) bereits einige Tage früher abgeschickt werden sollte.
So haben wir geprüft

Dank Internet ist heutzutage eine persönliche Tarifempfehlung schnell gegeben: Zahlreiche Online-Vergleichsrechner spucken in kürzester Zeit ein Ergebnis aus. Doch kritische Verbraucher sollten sich nicht allein auf diese Blitzanalyse verlassen. Denn die Vergleichsportale können nicht auf alle am Markt tatsächlich vertretenen Versicherungsgesellschaften zugreifen. Selbst bekannte Portale wie Check24.de decken laut Branchendienst www.finanztip.de nur 62 Prozent des Marktes ab. Weiterhin treten die Tarifrechner gleichzeitig als Makler in Erscheinung, die beim Abschluss eines Neuvertrages eine Provision einstreichen und somit wieder Einfluss auf den Preisvergleich nehmen.
Unbestechlich dagegen der MOTORRAD-Tarifvergleich, den die Redaktion seit Jahren mit der Rating-Agentur Franke und Bornberg durchführt (www.franke-bornberg.de). Die unabhängigen Versicherungsanalysten aus Hannover bewerten Tarife und Leistungsmerkmale („wichtige Kriterien“) auf Basis verbindlicher Quellen (Versicherungsbedingungen und -scheine). Werbeaussagen der Versicherer werden dabei komplett ausgeblendet.
Für den einheitlichen Tarifvergleich liegt in diesem Jahr folgender Musterfall zugrunde: Suzuki GSF 1200 SA Bandit, Erstzulassung 2006, 72 kW/98 PS, ABS, Jahresfahrleistung 5000 km, Zeitwert 2850 Euro. Das Motorrad ist in Dortmund (PLZ 44369) zugelassen, der Fahrer ist männlich, 38 Jahre alt, hat den Führerschein seit 1994, nutzt die Bandit alleine und ist in die Schadenfreiheitsklasse 19 eingestuft.
Schutzbrief ja oder nein?

Unfall, Panne, Krankheit: nichts, was man sich für den Urlaub wünscht, aber trotzdem immer wieder passiert. Viele Kfz-Versicherungen bieten für einen überschaubaren Aufpreis einen Schutzbrief an, der z. B. Abschleppkosten, ein Mietfahrzeug für die Weiterreise oder den Krankenrücktransport übernimmt. Allerdings sollten die Vertragsbedingungen genau geprüft werden. Denn meist sind die Entschädigungsgrenzen sehr knapp bemessen, sodass man selbst für die tatsächlich entstandenen Kosten mit einspringen muss. Zudem ist der Schutzbrief an das versicherte Fahrzeug gekoppelt. Wer z. B. mit einem Mietmotorrad verunglückt, kann keine Schutzbriefleistungen in Anspruch nehmen. Meist ist es deshalb sinnvoller, diese Gefahren über eine Auslandsreisekrankenversicherung abzudecken, die im Regelfall über ein besseres Leistungspaket verfügt.
Interview Rating-Agentur

Michael Franke, Geschäftsführer der Rating-Agentur Franke und Bornberg, findet kritische Worte zum aktuellen Tarifvergleich.
Mobilität kostet – und zwar immer mehr. Ist das auch ein Fazit, das wir unter unseren aktuellen Tarifvergleich für Motorradversicherungen schreiben können?
In den vergangenen Jahren führten die Versicherer in der Kfz-Sparte einen regelrechten Preiskampf, von dem zwar die Kunden profitiert haben, der aber für die Gesellschaften zu versicherungstechnischen Verlusten in Millionenhöhe führte. Nun schwenkt der Markt wieder langsam in die andere Richtung. Die Kunden müssen Preiserhöhungen in der Kfz-Sparte bis zu vier Prozent im Durchschnitt hinnehmen – je nach Anbieter auch mehr.
Sei es das mitversicherte Zubehör oder die Ausrüstung des Fahrers: Wie viele der untersuchten Versicherer stellen bei ihren Tarifen tatsächlich spezielle Lösungen für Motorradfahrer zusammen? Und gleich mitgefragt: Ist ein Trend erkennbar, dass immer mehr spezielle Motorradversicherungen angeboten werden?
Grundsätzlich kann man sagen, dass die Versicherer nicht hinreichend auf die Bedürfnisse von Kradfahrern eingehen. Die Bedingungen orientieren sich in der Regel am klassischen Pkw-Fahrer. Vertragsbestandteile wie die Neuwert- oder Kaufwertentschädigung – je nachdem ob der Versicherungsnehmer einen Neuwagen oder Gebrauchtwagen gekauft und zugelassen hat – gelten nur für Pkw. Auch der Rabattschutz gilt in den seltensten Fällen für Kradfahrer. Viele Versicherer behandeln Motorradfahrer also weiterhin eher stiefmütterlich.
Wer beim Abschluss nur auf den Preis schaut: Auf welche Tarifmerkmale sollte man dennoch nicht verzichten?
Grundsätzlich sollte jeder Fahrer darauf achten, dass die eigenen Bedürfnisse in seinem Vertrag berücksichtigt werden, sonst drohen Lücken im Versicherungsschutz, die später ärgerlich und teuer werden können. Ein Motorradfahrer, der gerne durch die Alpen oder an der italienischen Adria cruist, sollte immer darauf achten, dass die Mallorcapolice für ausreichenden Schutz im Ausland enthalten ist. Kradeigentümer, deren Maschinen nicht in einer Garage Unterschlupf finden, sollten darauf achten, dass Tierbisse eingeschlossen sind. Wir empfehlen also ganz klar: Leistung und Qualität geht vor Preis.
Mittlerweile bieten viele Assekuranzen einen Schutzbrief als Extraleistung der Kfz-Versicherung an. Lohnt sich diese Option, oder sollte man diesen Service lieber klassisch z. B. über einen Automobilclub abdecken?
Fakt ist, dass der Einschluss eines Autoschutzbriefes in einer Kfz-Versicherung wesentlich günstiger zu haben ist als die Mitgliedschaft in einem Automobilclub. Jedoch gilt der Schutzbrief nur für das versicherte Fahrzeug. Bei einer Mitgliedschaft in einem Automobilclub ist immer der Versicherungsnehmer bzw. Fahrer versichert, egal welches Fahrzeug gefahren wird. Versicherungen und Automobilclubs bieten vergleichbaren Schutz, jedoch sollte der Leistungsumfang in jedem Fall vorab geprüft werden. Entscheidend ist, bis zu welchen Höchstversicherungssummen die Kosten ersetzt werden. Für den Kunden, der ausschließlich einen Schutzbrief sucht und für den die Vorzüge einer Mitgliedschaft in einem Club nicht relevant sind, lohnt es sich, die Schutzbriefe der einzelnen Versicherer genauer anzuschauen.
Unser Musterfall beleuchtet ein relativ junges Motorrad. Im Bestand finden sich aber viele Motorräder, die 20 Jahre und mehr auf dem Buckel haben. Sollten solch ältere Schätzchen mit Liebhaberstatus auch besonders versichert werden?
Wenn das Motorrad wertvoll ist, sollte es auch entsprechend versichert werden. Einen rein ideellen Wert für den Besitzer ersetzt die Versicherung allerdings nicht.

Von wegen deutsche Einheit: Wie viel die Kfz-Versicherung kostet, hängt auch stark vom Wohnort ab. Der Blick auf die Karte links zeigt, dass in der Bundesrepublik bei Weitem nicht mit einheitlichem Maßstab gemessen wird. Die sogenannten Regionalklassen spiegeln dabei das Schadenaufkommen an den Wohnorten der Kfz-Halter wider.
Bei den Teil- und Vollkaskoversicherungen fließen zudem lokale Besonderheiten wie die Anzahl der Fahrzeugdiebstähle, Sturm- und Hagelschäden sowie die Anzahl der Wildunfälle mit ein. Diese Zuordnung ist keinesfalls statisch: Einmal im Jahr wird seitens der Versicherer Bilanz gezogen. Für manche Gebiete heißt es dann rauf oder runter mit der Regionalklasse. 2015 wird es vor allem im Süden der Republik teurer.
Glossar
1. Haftpflicht: die Pflichtversicherung für Fahrzeuge. Zahlt nur Fremdschäden.
2. Haftpflicht plus Teilkasko: empfehlenswerte Kombi. Über die Teilkasko werden Eigenschäden wie z. B. ein Diebstahl gedeckt. Selbstbeteiligung in diesem Tarifmodell: 150 Euro.
3. Deckungssumme Sach-/Vermögensschäden: Wie viel zahlt die Versicherung? Gesetzlich vorgeschrieben sind 1,12 Mio. Euro für Sach- und 50 000 Euro für Vermögensschäden.
4. Deckungssumme Personenschäden: Gesetzlich vorgeschrieben sind pro geschädigter Person 7,5 Mio. Euro.
5. Schutzbrief: Extra-Angebot der Versicherung, deckt z. B. die Rückholung von Fahrer und kaputtem Motorrad aus dem Ausland ab.
6. Selbstregulierung: kleinere Sachschäden selbst bezahlen, ohne dies der Versicherung zu melden. Doch die Summen sind begrenzt.
7. Meldung von Schäden: Pflicht des Versicherungsnehmers, Schäden ab bestimmten Summen der Polizei zu melden.
8. Sanktionen: Stimmen Eckdaten bei Vertragsabschluss nicht (z. B. Fahrzeugnutzer, Stellplatz in Einzelgarage), drohen Geldstrafen.
9. Sonderausstattung/Zubehör: Gerade bei aufwendig umgebauten Motorrädern sollte der Wert der Anbauteile mitversichert sein.
10. Schutzhelm/Schutzbekleidung: Erfreulich: – Schäden am Motorradhelm werden mittlerweile von einigen Versicherern mitübernommen.
11. Grobe Fahrlässigkeit: Unter welchen Umständen können Versicherer mit diesem Einwand Leistungen kürzen? Bei gesetzlicher Regelung drohen fast immer Abzüge, kulanter ist die Standardregelung, die u. a. bei Unfällen unter
Alkohol- oder Drogeneinfluss greift.
12. Abzug Neu für Alt: Wird für die beschädigte (Gebraucht-)Sache ein Neuteil angeschafft, können Versicherer den Wertvorteil auf die Schadenssumme anrechnen.
13. Deckungssumme Mallorcapolice: Extraschutz für den Gebrauch von Mietfahrzeugen im Ausland. Erhöht die dort geltenden Deckungssummen auf deutsche Standards.
14. Geltungsbereich Mallorcapolice: kein Problem beim Europaurlaub, doch die Fahrt auf der Miet-Harley in den USA ist fast nie abgesichert.
15. Geltungsdauer Mallorcapolice: ist meist individuell geregelt. Ein Monat ist Minimum, es gibt aber auch unbefristete Regelungen.
16. Versicherte Personen Mallorcapolice: Im Regelfall sind der Versicherungsnehmer (VN) und sein/e Partner/in als Fahrer abgesichert.
17. All-Risk-Deckung: Der Versicherungsschutz geht über den Umfang einer konventionellen Kfz-Versicherung hinaus. Prinzipiell gelten alle Schäden als versichert, sofern sie nicht im Beiwerk ausgeklammert werden.
18. Transport auf einer Fähre: gehört bei vielen Gesellschaften mittlerweile zum Leistungskatalog der Teilkasko. Ist das eigene Fahrzeug auch bei der Verschiffung abgesichert?
19. Elementargefahren: Sind Schäden bei Naturkatastrophen durch die Teilkasko abgedeckt?
20. Tierbiss: Was tun, wenn kleine Nager Gummischläuche aufbeißen oder die Elektrik lahmlegen? Einige Gesellschaften differenzieren bei den Verursachern, andere klammern Folgeschäden aus. Bestandteil der Teilkasko.
21. Zusammenstoß mit Tieren: muss nicht nur der klassische Wildunfall sein. Gilt die Teilkasko auch bei der Kollision mit der Alpenkuh?
22. Eigenschadendeckung: Beschädigt der VN mit seinem Fahrzeug sein Eigentum, kann dies auch über die Kfz-Versicherung gedeckt sein – meist aber abzüglich einer Selbstbeteiligung.
Fazit
Ein opulentes Fünf-Sterne-Paket zu einem Tarif, der weit weniger als die Hälfte des teuersten Anbieters beträgt. In unserem 2015er-Versicherungsvergleich haben gleich acht Gesellschaften ein attraktives Angebot für Motorradfahrer zusammengestellt. Das gefällt. Enttäuschend dagegen, dass die Bike-Versicherung noch immer nicht Standards beinhaltet, die fürs Auto mittlerweile selbstverständlich sind. Ebenso, dass im Vergleich zum Vorjahr einige namhafte Versicherer ihre Daten nicht preisgeben wollen.