Motorradversicherung: Versicherungsbegriffe übersetzt

Versicherungsbegriffe übersetzt Was heißt das jetzt konkret?

Dieser Crashkurs macht euch mit den wichtigsten Vokabeln rund ums Thema Versicherung vertraut. Am 30.11. ist der jährliche Stichtag zur Kündigung eurer Versicherung. Mit dieser Auswahl an Begriffen seid ihr bestens für den Tarifvergleich gerüstet.

Was heißt das jetzt konkret? Fotolia / DDRockstar

Haftpflicht: Pflichtversicherung für Fahr­zeuge. Wer ein Fahrzeug in Deutschland zulassen will, wird spätestens auf der Zulassungsstelle nach der vorläufigen Versicherung gefragt. Ohne Ausnahme. Sie zahlt nur Schäden an fremdem Eigentum.

Haftpflicht plus Teilkasko: Grundsätzlich eine empfehlenswerte Kombination. Über die Teilkasko werden auch Schäden am eigenen Fahrzeug abgedeckt. Diese Schäden dürfen aber nicht durch einen Unfall verursacht sein, sondern beziehen sich meist auf Diebstahl oder Unwetterschäden. Prüfen Sie die Leistungen im Detail in Ihrer Versicherungspolice.

Deckungssumme Sach-/Vermögensschäden: Wie viel zahlt die Versicherung? Gesetzlich vorgeschrieben sind 1,22 Mio. Euro für Sach- und 50 000 Euro für Vermögensschäden.

Deckungssumme Personenschäden: Gesetzlich vorgeschrieben sind pro geschädigter Person 7,5 Mio. Euro.

Schutzbrief: Extra-Angebot der Versicherung, deckt z. B. die Rückholung von Fahrer und kaputtem Motorrad aus dem Ausland ab. Schutzbriefe gibt es nicht nur bei Versicherungen, sondern auch beim ADAC, ACE oder JimDrive.

Selbstregulierung: Sie können Sachschäden auch immer selbst bezahlen, ohne dies der Versicherung zu melden. Doch die Summen sind begrenzt. Dadurch sparen Sie sich möglicherweise eine Hochstufung in der Schadensfreiheitsklasse.

Meldung von Schäden: Es ist die Pflicht des Ver­sicherungsnehmers, Schäden ab bestimmten Summen der Polizei zu melden.

Sanktionen: Stimmen Eckdaten bei Vertragsabschluss nicht (z. B. Fahrzeugnutzer, Stellplatz in Einzelgarage), drohen Geldstrafen.

Sonderausstattung/Zubehör: Gerade bei aufwendig umgebauten Motorrädern sollte der Wert der Anbauteile mitversichert sein.

Schutzhelm/Schutzbekleidung: Schäden am Motorradhelm werden mittlerweile von einigen Versicherern mitübernommen. Informieren Sie sich bei Ihrem Versicherer!

Grobe Fahrlässigkeit: Unter bestimmten Umständen können Versicherer mit diesem Einwand Leistungen kürzen. Bei gesetzlicher Regelung drohen fast immer Abzüge, kulanter ist die Standardregelung, die u. a. bei Unfällen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss greift. Konkret lässt sich dies aber schwer beantworten.

Abzug Neu für Alt: Wird für die beschädigte (Gebraucht-)Sache ein Neuteil angeschafft, können Versicherer den Wertvorteil auf die Schadenssumme anrechnen.

Deckungssumme Mallorcapolice: Im Ausland gelten oft andere Deckungssummen. Deshalb gibt es den Extraschutz für den Gebrauch von Mietfahrzeugen im Ausland. Dieser erhöht die dort geltenden Deckungssummen auf deutsche Standards.

Geltungsbereich Mallorcapolice: Stellt beim Europaurlaub kein Problem dar. Doch die Fahrt auf der Miet-Harley in den USA ist fast nie abgesichert.

Geltungsdauer Mallorcapolice: ist meist individuell geregelt. Ein Monat ist Minimum, es gibt aber auch unbefristete Regelungen.

Versicherte Personen Mallorcapolice: Im Regelfall sind der Versicherungsnehmer (VN) und sein/e Partner/in als Fahrer abgesichert.

All-Risk-Deckung: Der Versicherungsschutz geht über den Umfang einer konventionellen Kfz-Versicherung hinaus. Prinzipiell gelten alle Schäden als versichert, sofern sie nicht im Beiwerk ausgeklammert werden.

Transport auf einer Fähre: Das gehört bei vielen Gesellschaften mittlerweile zum Leistungskatalog der Teilkasko. Ist das eigene Fahrzeug auch bei der Verschiffung abgesichert? Prüfen Sie das im Zweifel bevor Sie eine Fahrfahrt antreten.

Elementargefahren: Solche Schäden sind durch Unwetter und Naturkatastrophen bedingt. In der Regel sind sie durch Teilkasko abgedeckt.

Tierbiss: Kleine Nager lieben Gummischläuche und Kabel. Einige Gesellschaften differenzieren bei den Verursachern, andere klammern Folgeschäden aus. Diese Schäden werden meist von der Teilkasko abgedeckt.

Zusammenstoß mit Tieren: Nicht nur der klassische Wildunfall kann hier wichtig sein. Dazu ein kleines Gedankenspiel: gilt die Teilkasko auch bei der Kollision mit einer entlaufenen Alpenkuh?

Eigenschadendeckung: Beschädigt der Versicherungsnehmer mit seinem Fahrzeug sein Eigentum, kann dies auch über die Kfz-Versicherung gedeckt sein – meist aber abzüglich einer Selbstbeteiligung.

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