Änderungen des MotoGP-Reglements
Konzessionspunkte, Wildcard und Motorenentwicklung

Aufgrund der globalen Folgen der Maßnahmen gegen das Covid-19-Virus, haben die MotoGP-Verantwortlichen die Reglements für alle Klassen angepasst. Betroffen sind die Themen Konzessionspunkte, Wildcard-Einsätze und Motorenentwicklung.

MotoGP
Foto: 2Snap

In einer Videokonferenz beschlossen die MotoGP-Verantwortlichen am 15. April 2020, als Folge der globalen Maßnahmen gegen die Covid-19-Pandemie, einige Änderungen des technischen Reglements in allen Klassen. Die Änderungen zielen darauf ab, einerseits die Kosten für alle Beteiligten zu senken und andererseits für Chancengleichheit und Fairness zu sorgen. Im Vorfeld wurde mit allen Herstellern und Teams gesprochen, die den Vorschlägen ausnahmslos zustimmten.

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Folgende Änderungen wurden im Reglement vorgenommen:

Mit der Konzessionspunkteregel können MotoGP-Teams Vorteile einfahren oder auch verlieren. Beispielsweise können mit Konzessionspunkten die Zahl der Einsatzmotoren oder Wildcardeinsatze aufgestockt werden. In der durch die Corona-Pandemie stark eingeschränkten MotoGP-Saison 2020 haben die Reglhüter jetzt das Regelwerk angepasst.

Eine Folge der verringerten Anzahl von Veranstaltungen im Jahr 2020 war, dass ein Hersteller ohne Konzession aufgrund der Ergebnisse in nur wenigen Rennen Konzessionen für 2021 erhalten konnte. Um dieses Problem anzugehen, stimmte die Kommission der folgenden Änderung der Vorschriften zu:

  • Während der Saison 2020 können Konzessionen nur verloren, aber nicht gewonnen werden.
  • Für den Zeitpunkt des Verlusts von Konzessionen gelten die bestehenden Vorschriften.
  • Alle Konzessionspunkte, die die Konzessionshersteller im Jahr 2020 erhalten haben, haben weiterhin eine Gültigkeit von 2 Jahren.

KTM und Aprilia dürfen weiterentwickeln

Die Grand Prix Kommission hat ebenfalls entschieden, dass die Homologation der Motorenspezifikationen 2020/21 für Hersteller der MotoGP-Klasse, die von Konzessionen profitieren, verschoben werden kann. Davon profitieren KTM und Aprilia, die nun bis zum 29. Juni Zeit und Gelegenheit haben ihre Motoren weiterzuentwickeln. Ursprünglich hatte man sich darauf verständigt, dass die Motorenentwicklung mit Stand Katar Anfang März eingefroren wird.

Keine Wildcard-Einsätze mehr

Weiterhin wurde beschlossen, dass Wildcard-Einsätze in allen Klassen für die Saison 2020 ausgesetzt werden. Man will damit die Teilnehmerzahl an Rechnnwochenenden so gering wie möglich halten. Außerdem soll die Nutzung der limitierten Boxenplätze den Stammfahrern vorbehalten bleiben. Diese Entscheidung steht auch im Einklang mit den Richtlinien zur Kostensenkung für Hersteller der MotoGP-Klasse. Für die Saison 2021 sollen Wildcard-Einsätze aber wieder zugelassen werden. Diese Entscheidung wird jedoch vor der Saison 2021 überprüft.

Weitere Regeländerungen für MotoGP, Moto2 und Moto3

MotoGP: Die Spezifikationen für den Motor und die Aero-Body-Teile wird bis zur ersten Veranstaltung der Saison 2021 eingefroren. Danach gelten die aktuellen Upgrade-Bestimmungen für den Rest der Saison 2021.

Moto2 und Moto3: Die Spezifikationen für das gesamte Motorrad werden für die Saison 2020 und auch die Saison 2021 komplett eingefroren.

Der Entwicklungsstopp gilt ausnahmslos für alle Teams aller Klassen. Nachfolgend die vollständigen Entscheidungen der Grand Prix-Kommission zu diesen Änderungen sowie Einzelheiten zum Verbot von Geräten zur Fahrhöhenverstellung in der Moto2 und Moto3:

Moto2-Klasse

  • Die Organisatoren beliefern alle Fahrer der Moto2-Klasse mit gleichen Triumph-765-cm3-Motoren
  • Bisher bestand die einzige Einschränkung bei der Zuweisung technischer Teile darin, dass pro Hersteller ein Upgrade der Aero-Karosserie zulässig war

Die GPC hat die folgenden Änderungen mit sofortiger Wirkung genehmigt:

  • Aero Body: Die aktuellen 2020 Aero Bodies, wie sie von den Chassis-Herstellern beim QatarGP 2020 homologiert wurden, sowie alle 2019 homologierten Versionen werden bis zum Ende der Saison 2021 eingefroren. Weitere Upgrades sind nicht zulässig.
  • Rahmen und Schwinge:
    - Jeder Chassishersteller kann die aktuellen oder zuvor verwendeten Rahmen oder Schwinge zur Homologation einreichen. Diese Designs werden bis zum Ende der Saison 2021 eingefroren, ohne dass weitere Spezifikationen zulässig sind.
    - Jedes Team muss dann maximal 2 Spezifikationen für Rahmen und Schwinge pro Fahrer aus der Homologationsliste des Fahrgestellherstellers angeben. Jeder Ersatzfahrer darf nur die deklarierten Teile für den Fahrer verwenden, den er ersetzt.

Moto3-Klasse

Derzeit müssen die Hersteller in der Moto3-Klasse allen Fahrern das gleiche Motorrad zur Verfügung stellen. Bisher durften die Fahrer zwei Übersetzungsverhältnisse pro Saison wählen.

Die GPC hat die folgenden Änderungen mit sofortiger Wirkung genehmigt:

  • Die von jedem Hersteller beim GP von Qatar 2020 angegebenen Motorradspezifikationen werden für die Saison 2020 und 2021 eingefroren. Dies bedeutet, dass keine weiteren Upgrades für aufgelisteten Motorenteile, Fahrwerk, Schwinge, Motor, Aero-Karosserie, Drosselklappengehäuse und Getriebe zugelassen sind.
  • Die GPC hat auch die Anzahl der Motoren genehmigt, die jeder Fahrer in Bezug auf einen möglicherweise überarbeiteten Kalender für 2020 und 2021 verwenden darf. Diese werden im Rahmen der überarbeiteten Vorschriften veröffentlicht.

Gilt für Moto2- und Moto3-Klassen

Verbot von Geräten zur Fahrhöhenverstellung:

  • Geräten zur Fahrhöhenverstellung, die den Fahrer beim Start des Rennens unterstützen, sind gemäß den aktuellen Regeln nur für die MotoGP zulässig. Aufgrund der möglicherweise hohen Entwicklungskosten, die diese Geräte erfordern könnten, wird davon ausgegangen, dass diese Technologie nicht zum Ethos der Moto3 und Moto2, einer kostengünstigen Meisterschaft, passt. Daher ist diese Technologie für diese beiden Kategorien mit sofortiger Wirkung verboten.
  • Die Verwendung von Geräten, die die Fahrhöhe des Motorrads während der Fahrt ändern oder anpassen, ist verboten. Die einzige Ausnahme bilden die vom Fahrer direkt betätigten Federvorspannungsregler für mechanische/hydraulische Aufhängungen.
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Erscheinungsdatum 15.09.2023